Anschaffungswertprinzip
Bewertungsgrundlage, nach der nach § 253, Abs. 1, Satz 1 HGB für die Aktivierung von Vermögensgegenständen (Kapital) in der Bilanz der Anschaffungswert als absolute Obergrenze zu benutzen ist. A. verhindert den bilanziellen Ausweis von Wertsteigerungen am ruhenden Vermögen und ist Konkretion des Realisationsprinzips . A. bildet in der neueren statischen Bilanzauffassung das orientierende Prinzip, wonach die Bilanz eine Nachweisrechnung über den nominalen Kapitalwert einer Unternehmung (Betrieb , I.,
2.) ist. In der Steuerbilanz für Wirtschaftsgüter grundsätzlich gültig.
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