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Ausländer


1. gem. Definition des Statistischen Bundesamtes Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Absatz 1 GG sind. Diese Definition wird in der Bevölkerungsstatistik verwandt.
2. in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sind Ausländer alle jene Wirtschaftssubjekte , die ihren ständigen Wohnsitz bzw. Sitz der Leitung außerhalb der Grenzen des Erhebungsgebietes haben.

 

 


 

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