Bankgeheimnis
Durch Bankvertrag stillschweigend übernommene Verpflichtung der Bank, einem Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte über Konten und Depots ihrer Kunden sowie über sonstige ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bekanntgewordene Tatsachen zu geben; eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bank kraft Gesetzes zur Auskunft verpflichtet oder vertraglich zu ihrer Erteilung berechtigt ist. Bankauskunft; Bankenerlaß.
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