Beteiligungspapiere
Effekten, die Beteiligungsrechte an Unternehmen (Betrieb, I.) verbriefen. Kommt den Inhabern die Stellung von Teilhabern (Eigentümern) zu, spricht man von Teilhabereffekten, z.B. Aktien , Kuxe . Wird dagegen nur ein Beteiligungsrecht an einem Fonds und nicht am Unternehmensvermögen der emittierenden Gesellschaft gewährt, sind es Anteilspapiere, z.B. Investmentzertifikate.
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