Bundesrechnungshof
1950 errichtete Behörde zur Prüfung der Rechnungslegung nach Abschluß des Rechnungsjahres sowie Überwachung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesorgane und Bundesverwaltungen mit Sitz in Frankfurt am Main. B. ist der Bundesregierung gegenüber selbständig und nur dem Gesetz unterworfen.
|