Deutscher Entwicklungsdienst (DED)
1963 von der Bundesregierung gegründete gemeinnützige GmbH , die junge Erwachsene bei bescheidenem Unterhaltsgeld, freier Wohnung, sozialer Sicherung und einer Wiedereingliederungshilfe als Helfer für i.d.R. zweieinhalb Jahre in technisch-handwerkliche Projekte, Mitarbeit und Anleitung in Einrichtungen des Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesens in Entwicklungsländer entsendet. Kriterien der Arbeit des D. sind überwiegend soziale, fast niemals ökonomische. Während früher hauptsächlich Handwerker und Techniker als Entwicklungshelfer tätig waren, sind es heute wg. der hohen Qualifikationsanforderung aus den Gastländern vornehmlich junge Menschen aus akademischen Berufen. Rechtliche Grundlage für die Arbeit des D. an Projekten bildet ein Rahmenabkommen auf Regierungsebene. Danach betraut die Bundesregierung den D. mit der konkreten Verwirklichung. D. wird aus Bundesmitteln finanziert.
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