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ECU

Abk. für European Currency Unit.





1. Abk. für: European Currency Unit. Seit 1979 die europäische Währungseinheit im Europäischen Währungssystem, die aus einem "Korb" aller Währungen der EG-Mitgliedsländer besteht. Gemäß offiziellem Leitkurs beträgt seit 8.10.1990 1 EUR = 0,48641 E. oder 1 E. = 2,05586 EUR. Es gelten seit 20.9.89 folgende Anteile: EUR 30,36%, Französischer Franc 19,0%, Pfund Sterling 12,60%, Holländischer Gulden 9,4%, Italienische Lira 10,15%, Belgischer und Luxemburgischer Franc 7,9%, Dänische Krone 2,45%, Irisches Pfund 1,1%, Griechische Drachme 0,8%, Spanische Peseta 5,3%, Portugiesischer Escudo 0,8%. Löste die ERE und EWRE ab. Wird täglich von den Zentralbanken für die jeweilige Landeswährung aufgrund ihres Wechselkurses zum US-Dollar festgestellt. Der E. wird in allen Tätigkeitsbereichen der EG benutzt. In der Bundesrepublik ist seit Juni 1987 private Verwendung der E. im gleichen Umfang wie eine Fremdwährung zugelassen, jedoch kann kein E.-Bargeld zu Lasten von E.-Konten abgehoben werden. E. soll zur Währung der EG in der
3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion werden.
2. Französische Goldmünze, erstmals 1266.

 

 


 

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