Europäischer Entwicklungsfonds (EEF)
seit 1958 bestehender Sonderfonds der EWG zur Förderung von Projekten der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in den AKP -Staaten sowie den seinerzeit politisch noch nicht selbstständigen überseeischen Ländern und Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft. E. ist jeweils für einen Zeitraum von mehreren Jahren ausgelegt. Der
1. E. (1959-1964) stellte hauptsächlich den frankophonen Staaten in Afrika Mittel für Projekte der Infrastruktur zur Verfügung; seine Höhe betrug 581,3 Mio ECU. Die Anfang der 60er Jahre erlangte Unabhängigkeit vieler dieser Staaten erforderte eine geänderte Beziehungsgrundlage, die sich in Assoziierungsabkommen (Jaunde I 1964-69, Jaunde II bis 1975) zwischen 18 afrikanischen Staaten und der EWG ergab. Auf deren Grundlage wurde der
2. und
3. E. geschaffen, der 730 Mio ECU und 900 Mio ECU bereitstellte neben gewährten Handelspräferenzen sowie technischer Hilfestellung. In Verknüpfung mit den Lomè -Abkommen wurden weitere E. bereitgestellt. Der
6. E. ist für den Zeitraum 1985 bis 1990 mit 7,4 Mrd ECU neben einer zinsgünstigen Darlehnsgewährung von 1,1 Mrd ECU seitens der Europäischen Investitionsbank gültig. Die Mittel des E. sind nicht Teil des allgemeinen Haushalts der EG. Sie werden nach einem jeweils zu vereinbarenden Schlüssel von den einzelnen EG-Ländern neben ihrer nationalen Entwicklungshilfe aufgebracht. Die Bundesrepublik trägt am
6. E. mit 1,95 Mrd ECU rund 26% bei. Der überwiegende Teil der gewährten Mittel aus dem E. sind Zuschüsse.
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