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Fehlbelegungsabgabe

seit 1.1.1982 erhobene Ausgleichszahlung von Mietern in Sozialwohnungen zur Abschöpfung ungerechtfertigter Subventionsvorteile, die sich aus einem Überschreiten von Einkommensgrenzen nach dem Bezugszeitpunkt der Wohnung ergeben. Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe werden zur Förderung des Baues von Sozialwohnungen verwendet.

 

 


 

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