Freibetrag
Teil des steuerpflichtigen Betrages, der von der Besteuerung aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen freibleibt. Nach dem Einkommensteuertarif 1981 gilt z.B. ein Grund-F. von 4212, EUR, der gemäß Tarifreform 1986 auf 4536, EUR und durch Tarifreform 1990 auf 5616, EUR für Ledige bzw. 11232, EUR für Verheiratete erhöht wurde. F. werden auch bei anderen Steuern berücksichtigt (z.B. Vermögen-, Gewerbe-, Erbschaftsteuer).
|