Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, sich durch Rechtsgeschäfte verpflichten zu können. Beschränkte Geschäftsfähigkeit besteht zwischen Vollendung des 7. und des 18. Lebensjahres. (Für Rechtsgeschäfte ist dann die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, i. d. R. die der Eltern, erforderlich.) Volle Geschäftsfähigkeit entsteht mit Volljährigkeit.
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