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Gesetz der wachsenden Staatsausgaben

siehe unter Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit siehe unter Wagnersches Gesetz 1861 von A. Wagner aufgrund empirischen Befundes aufgestellte Behauptung zunehmender Staatsausgaben als relatives Wachstum der staatlichen Ausgaben gemessen am Bruttosozialprodukt (Staatsquote) wg. Bevölkerungszunahme, wachsenden Anspruch an den Staat, industrieller und demografischer Ballung. Empirische Untersuchungen widerlegen das G. wenigstens teilweise. Eine Analyse zum G. stößt auf mannigfache, z.T. nicht behebbare, Schwierigkeiten: Abgrenzung zwischen staatlichem und privatem Sektor; Erfassung aller Staatsausgaben (versteckter Staatsbedarf, z.B. unentgeltliche Inanspruchnahme der Bürger für Militär- und ehrenamtliche Dienste); stärkerer Anstieg des Preisniveaus für öffentliche Leistungen gegenüber privaten, da jene nur geringe Zunahme der Arbeitsproduktivität aufweisen. Andere Versuche zur Begründung des G. stellen auf Faktoren wie Kriege, Entwicklung zum Sozialstaat u.ä. ab.

 

 


 

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