Giroverkehr
bargeldloser Zahlungs- und Abrechnungsverkehr . Giro (italienisch) bedeutet Kreis. G. sagt aus, alle am G. Beteiligten bilden einen Kreis in dem Sinne, daß Geldansprüche von einem zum anderen überschrieben werden können, indem der Zahlungsbetrag dem Girokonto des Zahlungspflichtigen belastet und dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird. G. ist nicht wie der Scheckverkehr (Scheck) durch besondere gesetzliche Vorschriften geregelt, sondern durch die zwischen Kreditinstitut und Kunden geschlossene Beziehung aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag über die Kontoeröffnung.
|