Grundbuch
Bei den Amtsgerichten (Grundbuchamt) geführte Register, in denen die im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundstücke nach Größe, Parzellen, Eigentümern und Belastungen aufgeführt sind. Einsichtsrecht besteht für jeden, der ein berechtigtes Interesse nachweist (z. B. Hypothekengläubiger; Hypothek.
Auch ein Buchführungsjournal wird als Grundbuch bezeichnet.
(bei Immobilien), siehe Hypothek und Kreditsicherheiten (mit Literaturangaben). (in der Buchführung; auch Journal, Memorial oder Primanota genannt) dokumentiert im Rahmen der Buchführung sämtliche Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge. Die Beschreibung der Vor gänge erfolgt in kaufmännisch üblicher knapper Form und beschränkt sich auf die für buchhalterische Zwecke notwendigen Informationen.
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