Inländer
siehe unter Gebietsansässiger Wirtschaftssubjekt, das sich mit festem Wohnsitz bzw. mit Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivität unabhängig von seiner Nationalität im Inland befindet. So sind z.B. I. ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Bundesrepublik oder in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen (Betriebe, Inländer), die in der Bundesrepublik produzieren.
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