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Jahreswirtschaftsbericht

nach dem StabG § 2,
(1) von der Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat und damit der gesamten Öffentlichkeit im Januar jeden Jahres vorzulegender Bericht, der die gegenwärtige konjunkturelle Lage (Konjunktur) zu analysieren, die zur Erfüllung der im Gesetz genannten Ziele bzw. der von der Regierung geplanten Ziele (Jahresprojektion) notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen und eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zu geben hat.

 

 


 

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