Lagerverkehr
Warenverkehr über Zoll- und Freihafenlager. In der Außenhandelsstatistik wird der L. unterschieden nach Nachweisen des Generalhandels und des Spezialhandels. Spezialhandel: Güterimporte (Import) auf Lager, die nicht wieder ausgeführt werden. Generalhandel: alle Güterimporte auf Lager und alle Wiederausfuhren von gelagerten Güterimporten.
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