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Lastschrift

Die Lastschrift ist ein Einzugspapier, mit dem der Zahlungsempfänger durch Vermittlung seiner Bank (erste Inkassostelle) aus dem Guthaben des Zahlungspflichtigen bei derselben oder einer anderen Bank (Zahlstelle) den geschuldeten Betrag erhebt, und zwar aufgrund

- einer vom Zahlungspflichtigen dem Empfänger erteilten Ermächtigung (Einzugsermächtigung) oder

- eines der Zahlstelle vom Zahlungspflichtigen zugunsten des Empfängers erteilten Auftrages (Abbuchungsauftrag).

Der Lastschriftverkehr ist besonders geeignet für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen mit unterschiedlicher Beitragshöhe, wie Gas-, Strom-, Wasser-, Telefon-, Rundfunk- und Zeitungsrechnungen. Er ist geregelt im „ Abkommen über den Lastschriftverkehr" unter den Kreditinstituten.


 

 


 

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