Marketing
Finanzplanung
Investitions planung
Factoring
Direct Marketing
Akquisitions planung
Organisation
Aktie, die auf bestimmten Geldbetrag lautet. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland zwingend vorgeschrieben (§ 6 AktG). Der Mindestnennwert beträgt 50 EUR. Höhere Nennbeträge müssen auf volle 100 EUR lauten (§ 8 AktG).
Weitere Begriffe : Libid-Satz | Kaufkraft | Aufsichts- und Regulierungsbehörden
copyright © www.dasWirtschaftslexikon.com 2016 Datenschutzbestimmungen Impressum Nutzungsbedingungen