Nutzenvergleich
Ein Wirtschaftssubjekt ist in der Lage, eine subjektive Nutzenmessung mit graduellen Unterschieden durchzuführen (intrapersonaler Nutzenvergleich). Ein in der Wohlfahrtsökonomik durchaus bedeutsamer Nutzenvergleich zwischen verschiedenen Wirtschaftssubjekten (interpersoneller Nutzenvergleich) ist nach allgemeiner Meinung nicht durchführbar. Das gilt auch vom intertemporären N., dem N. eines Wirtschaftssubjektes, bei dem sich zu verschiedenen Zeitpunkten einstellende Nutzen miteinander verglichen werden sollen.
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