Put
1. siehe Put Option, bezeichnet an der Börse eine Verkaufsoption (Option), d.h. die jederzeitige Pflicht des Verkäufers, auch Stillhalter genannt, Aktien zu einem festgesetzten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Für die Erfüllung dieser Verpflichtung erhält er vom Käufer eine Prämie. P. werden an speziellen Börsen gehandelt, so in Deutschland an der Deutschen Terminbörse, Frankfurt/M. (Börse).
2. im amerikanischen Wertpapiergeschäft gehandelte Rückprämie, die dem Verkäufer das Recht gibt, dem Käufer zu einem vereinbarten Termin die Stücke zum vereinbarten Kurs zu liefern oder gegen Bezahlung der Rückprämie vom Verkauf Abstand zu nehmen.
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