Regiebetrieb
öffentliche Wirtschaftsbetriebe in öffentlich-rechtlicher Gestaltung als Glieder von Gebietskörperschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die administrativ und ökonomisch unselbstständig sind (reine Regiebetrieb, "Verwaltungsbetriebe"). Die Form des reinen R. ist heute auf kleine und nichtwirtschaftliche Gemeindebetriebe beschränkt (etwa z.B. ein Schlachthof einer kleinen Gemeinde).
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