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Rentenversicherung

umfaßt als Sozialleistungsinstitution (gesetzliche R.) die R. der Arbeiter, der Angestellten sowie die knappschaftliche R. Ihre Leistungen bestehen in erster Linie aus Rentenzahlungen (Rente) an Versicherte (Renten wegen Kindererziehung, Renten wegen Erwerbsminderung, Altersruhegelder) sowie an Hinterbliebene (Witwen- und Witwerrenten, Renten an die frühere Ehefrau oder an den früheren Ehemann; Waisenrenten); hinzu treten die Leistungen der R. als Rehabilitationsträger. Die Leistungen der R. machten 1986 29,7% des Sozialbudgets aus; im Leistungsspektrum dominieren die Einkommensleistungen mit 89,5%; daneben fallen vor allen Dingen Sachleistungen an. Die Risiken der Berufsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, des Alters und des Todes lassen sich auch in einer privaten R. absichern (z.B. in einer privaten Lebensversicherung für den Todes- und Erlebensfall auf Rentenbasis).

 

 


 

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