Steuervergünstigungen
vom Staat selektiv ergriffene Hilfsmaßnahmen, die zur Verringerung der Steuerschuld führt, z.B. durch Ermäßigung des Steuersatzes, Verringerung der Bemessungsgrundlage , Abzüge von der Steuerschuld oder Steuerbefreiung bei bestimmten Situationen (z.B. Veräußerungsgewinne bei bestimmter Wiederverwendung der Gewinne).
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