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Vorleistungen


1.   im voraus erfolgende Lieferung oder Bezahlung.
2.   in der Kostenrechnung Leistungen , die in der Rechnungsperiode erstellt werden, deren Aufwendungen aber erst durch Zahlungen in einer nachfolgenden Rechnungsperiode abgegolten werden.
3.          in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Produktionswert abzüglich der Bruttowertschöpfung (Wertschöpfung).

 

 


 

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