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die von der Deutschen Bundesbank nach dem BBkG § 28 zu erstellende Bilanz. W. ist nach dem Stand vom 7. , 15., 23. und Letzten jeden Monats für genau festgelegte Positionen aufzustellen und zu veröffentlichen.
Weitere Begriffe : Vorstand | Kosten- und Erlösrechnung | Streuungsparameter
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