Zuweisungen
allgemein einfach Pauschalübertragungen von einer Gebietskörperschaft an eine andere. Gebundene Z. sind in irgendeiner Weise an das Verhalten des Empfängers geknüpft. Sie hängen z.B. von einer bestimmten Eigenleistung ab. Z. werden meist für bestimmte Aufgaben oder Objekte und nicht zur allgemeinen Deckung der Ausgaben bestimmt. Z. können in Form eines festen Betrages (Block-Z.) oder als ergänzende Finanzierungsmittel gegeben werden. Z. kann es vor allem aus effizienz- und verteilungspolitischen Gründen geben. S.a. Schlüsselzuweisungen.
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