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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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06. 03. 2025

Dokumentenakkreditiv - 1. Grundstruktur: Das Dokumentenakkreditiv (Documentary Credit, Letter of Credit L/C) ist ein Zah­lungsversprechen (eine Zahlungsgarantie) der Bank des Importeurs zu Gunsten des Exporteurs. Dieses Zahlungsversprechen gibt die Importeurbank (sog. akkreditiveröffnende Bank, kurz: Akkreditivbank) im Auftrag und nach den Weisungen des Importeurs ab. In die Akkreditivabwicklung ist regelmässig eine Bank im Land des Exporteurs eingeschaltet. Um Zahlung zu erlangen, muss der akkreditivbegüns­tigte Exporteur Dokumente einreichen, die den Versand der Ware und andere Exportsachverhalte be­weisen. Massgebliche Rechtsgrundlage für die Abwicklung von Dokumentenakkreditiven sind die   Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer (/CC), die von den meisten Banken bzw. Bankenverbänden der Welt anerkannt sind. Einteilung nach der Sicherheit des Exporteurs: (1) Widerrufliche Dokumentenakkreditive können von der Akkreditivbank (Importeurbank) jederzeit und ohne vorherige Nachricht an den Akkreditivbe­günstigten (Exporteur) geändert oder annulliert werden. Sie kommen in der Praxis sehr selten vor. (2) Unwiderrufliche Dokumentenakkreditive begründen — je nach Akkreditivart — eine feststehende (unwiderrufliche) Verpflichtung der Akkreditivbank (Importeurbank) zur sofortigen bzw. zur hinausgescho­benen Zahlung bzw. zur Akzeptleistung mit späterer Zahlung (siehe unten). (3) Bei unbestätigten Do­kumentenakkreditiven hat der Begünstigte nur einen Anspruch auf Zahlung an die Akkreditivbank (Im­porteurbank). (4) Ist dagegen ein Dokumentenakkreditiv durch eine sog. andere Bank bestätigt worden, dann begründet diese Bestätigung einen selbstständigen (zusätzlichen) Zahlungsanspruch des Begüns­tigten an diese Bestätigungsbank (Akkreditivbestätigung). >>> Dokumentenakkreditiv


Kalkulation - Bankkalkulation. Prozess bzw. Verfahren der Zurechnung von Kosten auf kostenverursachende Objekte, i.d.R. marktfä­hige Produkte oder Dienstleistungen, daneben auch technische Verfahren, Herstellungsprozesse oder betriebliche Organisationsbereiche; im Fall der Kalkulation von Produkten oder Dienstleistungen auch als   Kostenträgerstückrechnung bezeichnet. Sie erfolgt mit den Zielen: (1) Bereitstellung von Unterlagen für die Preis- und Absatzpolitik, so z.B. Ermittlung von  Selbstkosten (siehe auch   Zuschlagskalkulation,  ) oder von Preisuntergren­zen, (2) >>> Kalkulation


Kosten - In der sozialistischen Wirtschaftslehre: In Geld- oder Mengeneinheiten bewerteter Ge- oder Verbrauch vergegenständlichter (Güter) und (in Lohn u.a. Vergütungen ausgedrückter) lebendiger Arbeit sowie sonstige Geldausgaben zur Produktion oder zum Absatz von Waren und Dienstleistungen. in Geld bewerteter Verzehr von Inputeinheiten materieller und immaterieller Art zur Erstellung und Marktverwertung (Absatz, 1.) betrieblicher Leistungen sowie Aufrechterhaltung hierfür notwendiger Kapazitäten. Die Inputbewertung kann mit  Preisen, die auf dem Markt gebildet wurden (Anschaffungswert), erfolgen oder mit opportunity costs siehe Alternativ-K., die zur Erzeugung eines Guts x aufgewendeten Kosten, gemessen am Verzicht des sonst alternativ erzeugbaren Guts y (Wirtschaft, 2.). Den dem Unternehmen (Betrieb, I.) produktionsbedingt anfallenden K., die als private K. bezeichnet werden, stehen die gesamtwirtschaftlichen K. siehe volkswirtschaftlichen K. siehe sozialen K. gegenüber, es sind die der Volkswirtschaft (Wirtschaft) insgesamt entstehenden Kosten, so z.B. einschließlich jener K., für die die Gesellschaft als Ganzes für die Beseitigung der produktionsbedingten Umweltschädigung aufkommen muß. In den betriebs- und volkswirtschaftlichen  Modellen sind sie i.d.R. vernachlässigt. Produktionsbedingte K. sind interne K., wenn sie einem Unternehmen entstehen und von diesem zu tragen sind. Tritt ohne Outputvariation eine K.-minderung ein, z.B. weil die Produktionsausweitung der gesamten Branche dem betreffenden Unternehmen zu kostengünstigeren Transportleistungen verhilft, handelt es sich für dieses Unternehmen um externe K. (external). Die zur Abwicklung einer Transaktion erforderlichen Kosten sind Transaktions-K., so z.B. K. für Vertragsabschlüsse, zur Durchsetzung von Vertragsansprüchen bei Streitigkeiten, für Transport der Güter, für Wartezeiten bis zur Verfügbarkeit. Die klassische Theorie des Gleichgewichts (Nachfragetheorie des Haushalts,  Kostentheorie , Unternehmenstheorie) >>> Kosten



05. 03. 2025

Rücklagen - (reserves, surplus) Rücklagen sind Eigenkapital, werden aber getrennt vom Grundkapital der Aktiengesellschaft bzw. dem Stammkapital der GmbH ausgewiesen. Sie werden gebildet, um etwaige künftige Jahresverluste ausgleichen zu können. Offene Rücklagen werden in der Bilanz gesondert unter der Position "Eigenkapital" ausgewiesen. Das "gezeichnete Kapital" wird grundsätzlich zum Nennwert ausgegeben und heißt bei der AG Grundkapital, bei der GmbH Stammkapital. Das satzungsmäßig festgelegte Eigenkapital entspricht also dem gezeichneten Kapital und hat einen fixen Charakter. Das Konto "Rücklagen" soll die Veränderungen des Eigenkapitals auffangen. Das HGB verlangt in § 266 HGB den gesonderten Ausweis der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklagen. Während Gewinnrücklagen aus dem Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres gebildet werden, entsteht die Kapitalrücklage durch "von außen" in die Kapitalgesellschaft kommende Zahlungen. Werden Anteile von Aktien über dem Nennwert ausgegeben, dann entsteht ein Agio (= Aufgeld), >>> Rücklagen


Offenmarktpolitik - An- und Verkauf von Wertpapieren durch die Deutsche Bundesbank. Dadurch werden Kreditinstituten und Wirtschaft Zahlungsmittel zugeführt oder entzogen. 1. Begriff. Unter O. versteht man den An- und Verkauf von Wertpapieren i. w. S. durch die Zentralbank auf eigene Rechnung am offenen Markt. Die Bezeichnung "offener Markt" macht deutlich, daß der Abschluß von Offenmarktgeschäften mit der Notenbank grundsätzlich allen Marktteilnehmern (Banken und gelegentlich auch Nichtbanken) offensteht. Nicht zu den Offenmarktgeschäften zählen Wertpapiertransaktionen, die die Bundesbank nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag und für Rechnung öffentlicher Emittenten (Emission) durchführt, z.B. die Kurspflegeoperationen für die Bundesanleihen. 2. Institutioneller Rahmen der O. in der Bundesrepublik. Gesetzliche Grundlage der O. der Bundesbank ist § 21 BBkG. Danach darf die Bundesbank zur Regelung des Geldmarkts am offenen Markt zu Marktsätzen folgende Offenmarktpapiere kaufen und verkaufen: bundesbankfähige Wechsel , Schatzwechsel und Schatzanweisungen des Bundes, eines Sondervermögens sowie der Länder, Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen deren Schuldner der Bund , eines seiner Sondervermögen oder ein Land ist, sowie andere Schuldverschreibungen. Diese Wertpapiere sind teilweise dem Geldmarkt , teilweise dem Kapitalmarkt zuzuordnen. Dabei ist wichtig, daß auch Offenmarktgeschäfte in langfristigen Papieren nur zur Regelung des Geldmarkts, d.h. der Bankenliquidität, erlaubt sind. Dies schließt Interventionen der Bundesbank am Kapitalmarkt mit dem primären Ziel der Kursstützung oder der Finanzierung des öffentlichen Kreditbedarfs aus. Zu Marktsätzen kaufen und verkaufen bedeutet, daß die Zentralbank keine willkürlichen, abseits vom Marktgeschehen liegenden Kurse für ihre Transaktionen wählen darf. Die traditionelle "Manövriermasse" der O. am Geldmarkt stellen in der Bundesrepublik Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen öffentlicher Stellen dar. Solche Titel gelangen zum einen durch eine entsprechende kurzfristige Verschuldung öffentlicher Schuldner in den Umlauf. Die auf diese Weise entstandenen Papiere werden Finanzierungspapiere genannt. Zum anderen entstehen  Geldmarktpapiere auf Initiative der Bundesbank. Diese Papiere werden nach § 42 BBankG rechtlich als Papiere des Bundes, wirtschaftlich aber als solche der Bundesbank begeben. Sie werden Liquiditätspapiere >>> Offenmarktpolitik


Zession - Abtretung einer Forderung. i.d.R. Abtretung einer Forderung. Eine Forderung kann von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) durch Vertrag auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden (§ 398 BGB). Z. ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, dessen Wirksamkeit vom rechtlichen Schicksal des zugrunde >>> Zession



04. 03. 2025

Organschaft - Begriff des Steuerrechts; unter Organschaft versteht man die wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Unterordnung eines Unternehmens unter ein anderes. Die Untergesellschaft (Organgesellschaft) hat den Weisungen der Obergesellschaft zu folgen. Wenn ein rechtlich selbständiges Unternehmen (Organ) einem anderen Unternehmen >>> Organschaft


Innerbetriebliche Leistungen - sind im Betrieb erbrachte Leistungen, die nicht zum Absatz am Markt bestimmt sind, sondern >>> Innerbetriebliche Leistungen


Betriebs- und Geschäftsausstattung - (working and office equipment) Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist ein Bilanzposten des Anlagevermögens. >>> Betriebs- und Geschäftsausstattung



03. 03. 2025

Münzen - Vom Staat geprägte Metallstücke, die als gesetzliche Zahlungsmittel dienen oder gedient haben. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Münzprägung durch den Bund, der die Münzhoheit besitzt. In den Wirtschaftskreislauf gelangen die Münzen erst durch die >>> Münzen


Optionsanleihe - Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgesetzten Frist ein Recht (Option) auf Bezug von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren in einem bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.   Anleihe, die neben den üblichen Gläubigerrechten in Form von Zins- und Rückzahlung das Recht gewährt, eine bestimmte Anzahl von Aktien (Stock Warrant Bond) oder Anleihen (Bond Warrant) zu einem bereits bei der   Emission fixierten Kurs und Zeitpunkt zu erwerben. Im Gegensatz zur   Wandelanleihe geht das durch die Anleihe verbriefte Gläubigerrecht bei Aus­übung des Optionsrechts nicht unter, sondern bleibt weiterhin >>> Optionsanleihe


Leitbild - In der Wirtschaftssoziologie: Leitvorstellung, auch: Leitidee, insbesondere in der deutschen Soziologie der 1950er Jahre gebräuchliche Bezeichnung für Komplexe normativer Vorstellungen über die erstrebenswerte >>> Leitbild



02. 03. 2025

Prämienlohn - variable Entgeltkomponente, die in Abhängigkeit von festgelegten Kriterien, z.B. Qualität, vergeben wird. Siehe >>> Prämienlohn


Bankenaufsicht - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. ist in der Bundesrepublik neben anderen speziellen Gesetzen durch das mehrfach, zuletzt in 1994, novellierte Gesetz über das Kreditwesen (KWG) von 1961 wie auch durch EG-Richtlinien aufgrund >>> Bankenaufsicht


Industrie- und Handelskammer (IHK) - Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen aller gewerblichen Unternehmen des jeweili­gen Kammerbezirks (mit Ausnahme des Handwerks) vertritt. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Die 81 deutschen Industrie- >>> Industrie- und Handelskammer (IHK)



01. 03. 2025

Handelskette - Inbegriff des distributionswirtschaftlich an­gezeigten , Weges“, den stofflich unverändert bleibende Produkte (Handelswaren) zwecks Konsumwirksamkeit vom Erzeuger zum Verwender nehmen und der sich dafür prin­zipiell anbietenden Betriebe des Handels (vgl. Abb.); zugleich ein am Institut für Han­delsforschung der Universität zu Köln (Seyf- fert, >>> Handelskette


Finanzierungsschäfte - Kurzbezeichnung für Wertpapiere, die der Bund zeitweilig zur teilw. kurz- und mittelfristigen Finanzierung des Bundeshaushaltes emittiert (»Bundes-schätzchen«). >>> Finanzierungsschäfte


Nutzen - In der Wirtschaftssoziologie: die Summe der Vorteile, welche dem Akteur aus seinem Verhalten erwachsen. Grundbegriff der ökonomischen Soziologie (D. Krause u.a.). Im Marketing versteht man unter Nutzen den Grad der Befriedigung von Bedürfnissen (Motive), den ein Wirtschaftsgut beim Verbraucher bzw. Verwender erbringt. Für den Nutzen eines Gutes sind zum einen also die subjektiven Bedürfnisse relevant (Nütz­lichkeit), andererseits aber auch die Knapp­heit des Gutes (Seltenheit). Freie Güter sind zwar nützlich, besitzen aber wegen fehlender Knappheit keinen Nutzen im ökonomischen Sinne. In der mikroökonomischen Theorie wird der Nutzen in Abhängigkeit von Gütermengen in sog. Nutzenfunktionen modelliert. Die äl­tere Nutzentheorie ging dabei von einer kar­dinalen Nutzenmessung >>> Nutzen



28. 02. 2025

Preiskalkulation - Wegen der Eigenart der Bankpreise im Bankwesen nur begrenzt mögliche bzw. sinnvolle Rechnung. zählt als kostenorientierter Ansatz der Preispolitik zu den wichtigsten Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung. Erste kostenrechnerische Konzepte waren sogar ausschließlich auf den Zweck ausgerichtet, Angebotspreise für Absatzleistungen zu er­mitteln. Die Gründe hierfür lagen insb. in der auch heute noch weit verbreiteten Ansicht, man könne den Angebotspreis für ein Pro­dukt oder eine Dienstleistung ohne Berück­sichtigung anderer Einflüsse allein mit Hilfe der Angaben aus der Kostenrechnung be­stimmen, indem den im Rahmen der Kosten­trägerrechnung ermittelten Selbstkosten lediglich ein prozentualer Gewinnzuschlag hinzugefügt wurde („Selbstkosten-plus-Ge- winnzuschlags-Preise progressive Kalkula­tion). Besonders weit verbreitet ist diese Form der Preisbestimmung im Handel, wo die Fülle der Kalkulationsvorfälle zu beson­ders einfachen Preisbestimmungsverfahren zwingt (Handelskalkulation), sowie bei der Angebotspreiskalkulation im Anla­gengeschäft, wo das Fehlen von Marktprei­sen häufig eine kostenorientierte Preisbil­dung nahelegt. Werden dabei die Selbstkosten aufgrund von Plandaten ermittelt, spricht man von Vorkal­kulation, werden hingegen bereits realisierte Istkosten verwendet, von Nachkalkulation. Ergänzt werden diese Kalkulationen durch sog. Schätzkalkulationen, die der möglichst wirtschaftlichen und schnellen Ermittlung von Angebotspreisen für Leistungseinheiten oder Aufträge dienen (Durchgängige Pro­duktkalkulation). Die Ermittlung der Selbstkosten kann auf Basis von Vollkosten oder Teilkosten sowie mit unterschiedlichen Kostenwerten er­folgen. Die Preiskalkulation auf Vollkosten- basis unterscheidet grundsätzlich zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Während die Einzelkosten den Produkteinheiten unmit­telbar zugerechnet werden können, erfolgt die Verrechnung von Gemeinkosten mit Hil­fe von Schlüsseln. Je nach Art des Fertigungs- programmes und des Fertigungsverfahrens stehen hierfür unterschiedliche Kalku­lationsverfahren zur Verfügung, die die Gemeinkosten in mehr oder weniger diffe­renzierten Abrechnungsgängen auf Pro­dukteinheiten verteilen. Wenngleich die verschiedenen Varianten der vollkostenorientierten Kalkulationsverfah­ren auch heute noch in weiten Bereichen der Praxis angewendet werden, so muss man doch bei einer Orientierung an den Anforde­rungen, die aus heutiger Sicht an die Preis­kalkulation zu stellen sind, zu der Auffas­sung gelangen, dass die Vollkostenrechnung diesen Anforderungen nicht in befriedigen­der Weise genügt. Den traditionellen For­men der Vollkostenrechnung sind insb. fol­gende kritische Einwendungen entgegen zu halten: Es gibt keinen „richtigen“ Schlüssel für das Weiterwälzen echter Gemeinkosten und damit auch keine richtigen Preise. Werden Fixkosten auf Basis der jeweili­gen Ist-Beschäftigung auf die Kostenträger verrechnet, besteht die Gefahr des „sich aus dem Markt Herauskalkulierens“, weil dann niedrigere Beschäftigung höhere Kosten und damit höhere Preise nach sich zieht, was zu weiterem Beschäftigungsrückgang führt usw. Diese Gefahr ist nur dann nicht gege­ben, wenn der Nachfrager bereit ist, über den Preis sämtliche dem Anbieter entstandenen Kosten voll zu vergüten. Auf eine solche Re­gelung läßt sich bspw. der Staat ein, wenn er Produkte (z. B. wehrtechnische Güter) nach­fragt, für die kein Marktpreis existiert. Die Anbieter solcher von öffentlichen Verwal­tungen und Unternehmen nachgefragten Güter müssen >>> Preiskalkulation


Direktvertrieb - Banking by Mail, Banking by Phone. kennzeichnet in klassischer, institutioneller Abgrenzung eine Distributionsform, mit de­ren Hilfe Waren- und Dienstleistungen ohne die Einschaltung von Absatzmittlern direkt an potentielle Kunden abgesetzt werden (Vertriebswegepolitik) sollen. Aus Anbie­tersicht wichtiges Merkmal dieser sog. direk­ten Absatzsysteme ist die unmittelbare Ge­schäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager. Die Begriffsabgrenzung ist aber nicht einheitlich und kann auch andere Merkmale heranziehen. Die Abb. zeigt in Anlehnung an Engelhardt/Witte verschie­dene Möglichkeiten. Bei enger Auslegung und vorsichtigen Schätzungen beträgt der Umsatz der im Konsumgütersektor auf die­sem Vertriebsweg abgesetzten Waren ca. 27 Mrd. EUR, zzgl. ca. 162 Mrd. EUR aus klassi­schem Vertreterverkauf im Dienstleistungs­bereich. Mit Hilfe des Direktvertriebs werden Wa­ren- und Dienstleistungen an Dritte durch Außendienstmitarbeiter (ADM) vorwie­gend im persönlichen Verkauf bzw. im Wege des Telefonverkaufs abgesetzt (Di­rektvertrieb im funktionalen Sinne). Die Wa­renpräsentation erfolgt anhand von Origina­len oder Mustern, in jüngster Zeit aber auch durch Einsatz elektronischer Medien (Computer Aided Selling). Der Verkauf ist hauptsächlich anbieterinitiiert und findet mit oder ohne Terminvereinbarung über­wiegend in der Wohnung der Zielpersonen (Einzelpersonen oder Gruppen) oder auf der Straße statt (Straßenhandel, Heim­dienst). Die Erscheinungsformen des Direktver­triebs sind nicht homogen. Diese Heteroge­nität resultiert aus dem Bemühen direktver­treibender Unternehmen, die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Instru­mente dem typischen Nachfrageverhalten der angesprochenen Nachfragersegmente anzupassen. In dieser individuellen Anpas­sung liegt das akquisitorische Potential des Direktvertriebs begründet: Wegen des un­mittelbaren Kundenkontaktes eignet sich diese Vertriebsform in hohem Maße für prä­ferenzpolitische Aktivitäten. Die Grundlage des strategisch ausgerichteten Direktmarketingkonzepts bilden einerseits die Ziele und Möglichkeiten des Anbieters, andererseits die Wettbewerbsbedingungen auf dem zu bearbeitenden Markt und das Nachfrageverhalten der anvisierten Ziel­gruppe. Weitere Einflußfaktoren, die letzt­lich die operative Ausgestaltung des absatz­politischen Instrumentariums bestimmen, sind: - die Struktur des angebotenen Sortiments, - der Vorbereitungsgrad der Kaufverhand- lungsphase und - die angestrebte Stabilität der Kundenbe­ziehung. Auf dem Wege des Direktvertriebs lassen sich prinzipiell alle Waren und Dienst­leistungen absetzen; wegen der intensi­ven Kundenkontakte ist der Direktver­trieb jedoch besonders für bera­tungsbedürftige Produkte geeignet. Im Investitionsgütermarketing stellt der Di­rektvertrieb den Regelfall dar. Die Tab. gibt einen Eindruck von der branchenspezi­fischen Bedeutung des Direktvertriebs im Konsumgüterbereich. Die ursprünglich dominierenden Aspekte des Direktvertriebs sind mit zunehmend ver­größertem Wohlstand und verbesserten An­gebotsformen des Handels in den Hinter­grund gedrängt worden. Früher standen Gesichtspunkte wie die „Versorgung der Be­völkerung“ oder die „Einführung von Inno­vationen“ (Staubsauger, Waschmaschinen und Kühlschränke) im Vordergrund der Überlegungen. Heute sind es eher Bequem- lichkeits- und Zeitersparnisaspekte. Rechtlich betrachtet handelt es sich >>> Direktvertrieb


Reaktanz - Im Rahmen der   Personalauswahl und der Testanwendung wird damit der (mögliche) Widerstand der Testperson gegen das Verfahren bezeichnet. Die Verweigerung der Kooperation kann zu Verfäl­schungen der Ergebnisse führen. nennt man in der Werbepsychologie die Gegenreaktion eines Umworbenen auf eine versuchte Beeinflussung. Die Grundhypo­these lautet: Wenn eine Person eine Bedro­hung oder Einschränkung ihrer Verhaltens­freiheit wahrnimmt, wird sie veranlaßt, sich der erwarteten Einengung zu widersetzen oder nach erfolgter Einengung ihre Freiheit zurückzugewinnen. >>> Reaktanz



27. 02. 2025

Wechsel - Ausdrücklich als solcher bezeichnete Zahlungsanweisung in gesetzlich vorgeschriebener Form. Man unterscheidet zwei Arten: die Tratte (gezogener Wechsel) und den Solawechsel (eigener Wechsel). Die Tratte ist eine Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen (Schuldner), den im Wechsel angegebenen Betrag an einem bestimmten Tag an den Begünstigten zu zahlen. Der Bezogene verpflichtet sich durch sein Akzept (Unterschrift quer am Rande des Wechsels) zur Zahlung. Durch den Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller, den Wechselbetrag zum angegebenen Zeitpunkt dem Wechselnehmer (Inhaber des Wechsels) zu zahlen. Als Zahlstelle wird meistens die Bank angegeben, bei der der Aussteller oder der Bezogene sein Konto hat. Wird das Zahlungsversprechen nicht eingehalten, so kann in wenigen Tagen ein Zahlungsbefehl oder ein Urteil im Urkundenprozess (als Beweismittel dienen nur Urkunden und Parteivernehmung) erwirkt werden, woraus sofort vollstreckt werden kann. Im Rahmen ihres Kreditgeschäftes kaufen Banken Wechsel an (Diskontkredit). Ein Wechsel weist folgende Merkmale (Bestandteile) auf: (1) Ein Wechsel muss (von seltenen Ausnahmen bei Auslandswechseln abgesehen) ausdrücklich die Bezeichnung „Wechsel”, „Bill of Exchange”, „Lettre de Change” o.Ä. tragen. Mehrere Ausfertigungen eines Wechsels kommen nur noch selten vor. (2) Der gezogene Wechsel muss die unbedingte Zahlungsanweisung enthalten, eine bestimmte Geld­summe zu bezahlen, z.B. „Gegen diesen Wechsel zahlen Sie ...”, „Pay against this Bill of Exchange ...”. (3) Die Wechselurkunde muss, um rechtsgültig zu sein, den Namen des Bezogenen enthalten. Bei In­landswechseln ist darüber hinaus in aller Regel bereits das Akzept des Bezogenen eingeholt, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Im Auslandsgeschäft kommen dagegen auch Wechsel vor, die noch nicht akzeptiert sind, und die als  Tratten bezeichnet werden (so z.B. bei   Dokumenteninkassi gegen Akzept). (4) Die Verfallzeit eines Wechsels kann alternativ lauten (a) auf einen bestimmten Tag (Tagwechsel, Zeitwechsel); (b) auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung des Wechsels (Datowechsel); (c) auf Sicht (Sichtwechsel); (d) auf >>> Wechsel


Handelsmarken - (Private Labels). (1) Arten/Typen von Handelsmarken: Handelsmarken (Private Labels) bilden ein E­lement der  Markenpolitik des Handels und zugleich ein wesentliches Instrument des  Handels­marketing. Ein Handelsunternehmen ist bei Handelsmarken der Inhaber der gesetzlichen Schutzrechte. Deren Vertrieb erfolgt durch das Handelsunternehmen (bei Verbundmarken durch die Verbundgruppe) in den eigenen (angeschlossenen) Verkaufsstellen. Typen von Handelsmarken sind: (1) klassische Handelsmarken, (2) Gattungsmarken (Generics,  No Names), (3) Premiummarken des Handels. Klassische Handelsmarken sind gegenüber Herstellermarken bei vergleichbarer Qualität durch einen Preisvorteil diesen gegenüber gekennzeichnet. Gattungsmarken weisen bei sehr niedrigem Preis eine wesentlich einfachere Produktgestaltung auf. Premiumhandelsmarken bieten eine hohe Qualität bei ent­sprechend hohem Preisniveau. Oft weisen sie einen Zusatznutzen für die Konsumenten auf, z.B. durch Öko-Orientierung (Liebmann/Zentes 2001, S. 495). 2. Markenstrategien: Im Rahmen der strategischen (horizontalen) Handelsmarkensicht sind analog zu Markenstrategien bei Herstellermarken Monomarken-, Mehrmarken-, Markenfamilien- und Dachmar­kenstrategien realisierbar. Sie dienen v.a. der Differenzierung und Profilierung im horizontalen und vertikalen Wettbewerb. 3. Funktionen von Handelsmarken: Im Einzelnen erfüllen Handelsmarken als strategische Sortiments­einheiten (Sortimentspolitik) des Handels folgende Funktionen (Schenk 1997, S. 82 f.): (1) Preis­Leistungs-Funktion (Dokumentation der preislichen Leistungsfähigkeit durch niedrigeres Preisniveau als Herstellermarke), (2) Sortimentsleistungsfunktion (Dokumentation des exklusiven Sortiments), (3) Profilierungsfunktion (Abhebung von der Konkurrenz), (4) Polarisierungsfunktion (Abgrenzung zu Betriebstypen der Konkurrenz), (5) Ertragsverbesserungsfunktion (Spielraum bei der Kalkulation und den Spannen), (6) Gewerbliche Schutzfunktion (Warenzeichenschutz), (7) Solidarisierungsfunktion (Stärkung der Corporate Identity), (8) Innovationsfunktion (Möglichkeit der Entwicklung neuer Pro­dukte bzw. Marken). Siehe auch   Eigenmarke,   Händlermarke (Retail Brand),   Handelsmarketing (mit Literaturanga­ben),  Markenpolitik des Handels und   Produktpolitik (mit Literaturangaben). Literatur: Liebmann, H.-P., Zentes, J., Swoboda, B.: Handelsmanagement, 2. Aufl., München 2007; Schenk, H.-O.: Funktionen, >>> Handelsmarken


Spezialisierung - In der Wirtschaftssoziologie: [1] Beschränkung auf, Erfassung, Darstellung und/oder Entwicklung von einzelnen Eigenschaften, Merkmalen, Tätigkeiten, Aufgaben etc. [2] Im Zuge der strukturellen und funktionellen Differenzierung >>> Spezialisierung



26. 02. 2025

Leistungsmotivation - in der Psychologie entwickeltes hypotheti­sches Konstrukt für eine Motivation, die die Unterschiede im Leistungsverhalten von Individuen erklären soll. Es beschreibt den inneren Antrieb, Erfolge zu erzielen bzw. Mißerfolge zu vermeiden. Leistungsmotivationen werden im sozialen Kontext erlernt und prägen das Anspruchs­      Niveau bei Entscheidungen, >>> Leistungsmotivation


Handlungsvollmacht - Ermächtigt zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder zu einzelnen Geschäften. Kann auch zum betrieb des ganzen Handelsgewerbes >>> Handlungsvollmacht


Geringwertige Wirtschaftsgüter - (low value items) Geringwertige, einer selbständigen Nutzung unterliegende Vermögensgegenstände können im Jahre der Anschaffung >>> Geringwertige Wirtschaftsgüter



25. 02. 2025

Stammkapital - (capital stock) Gezeichnetes Kapital der GmbH Nominalkapital >>> Stammkapital


Innerbetriebliche Leistungen - sind im Betrieb erbrachte Leistungen, die nicht zum Absatz am Markt bestimmt sind, sondern >>> Innerbetriebliche Leistungen


Cash-flow - Da der Gewinn keine Zahlungsmittelbe­wegungen, sondern die erfolgswirksamen Teile der Vermögensveränderungen erfaßt und dabei auch nur jene, die nicht erfolgsneu­tral sind, hat man in der Betriebswirtschafts­lehre den Cash-flow als ergänzende Kenn­zahl entwickelt. Er spielt auch als Marketingziel bzw. Kennzahl im Mar­keting eine gewisse Rolle, weil er Aufschluß über die Ertragskraft eines Unternehmens oder Absatzsegmentes gibt. Rechentechnisch ermittelt man den Cash­flow, indem man ausgehend vom Perioden­gewinn die in der Erfolgsrechnung enthalte­nen, nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen neutralisiert sowie alle er­folgsneutralen und deswegen nicht in der Er­folgsrechnung erfaßten Zahlungen berück­sichtigt: >>> Cash-flow