Das Wirtschaftslexikon
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Unsere neuesten Artikel sind :
05. 02. 2026
Devisenmarkt - Markt, auf dem verschiedene Devisen gegeneinander oder gegen Inlandswährung gehandelt werden.
Ort für den Tausch von Devisen, konkret die Devisenbörse (Börse) neben dem Freiverkehrsmarkt sowie Handel zwischen Banken und Nichtbanken. Die dabei entstehenden Preise sind Devisenkurse bzw. Wechselkurse . Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung über den Zeitpunkt der Erfüllung eines Devisengeschäftes wird zwischen Devisenkassageschäften, sofern die Beträge unverzüglich (in der Bundesrepublik mit einer Frist von >>> Devisenmarkt
Diskriminierung - im Rahmen der Personalauswahl ist die Anwendung nicht stellenrelevanter Auswahlkriterien sondern aufgrund einer soziodemographischen Eigenschaft, wie Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischen Zugehörigkeit, Religion etc. Benachteiligung einer Person. Heute bestehen in allen westlichen Ländern Gesetze, welche Diskriminierung verbieten. (vgl. z.B. RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000).
im Wettbewerbsrecht die sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung im geschäftlichen Verkehr. Das Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 GWB schränkt den Grundsatz der Vertragsfreiheit zugunsten der Wettbewerbsfreiheit ein. Das GWB kennt aber kein allgemeines Diskriminierungsverbot, sondern richtet sich grundsätzlich nur an marktbeherrschende Unternehmen und marktstarke Unternehmen (Nachfragemacht; Mißbrauchsauf- sicht). Adressaten sind nicht nur Unternehmen auf der Anbieter-, sondern auch auf der Nachfragerseite. Erfaßt sind sowohl diskriminierende Eingriffe durch tatsächliches Handeln, wie bspw. Differenzierung bei Preisen, Rabatten oder Konditionen, wie auch die Verweigerung zum Abschluß eines Lieferungsvertrages. Bei Verweigerung der Belieferung kann sich ein Kontrahierungszwang ergeben. Durch die zweite GWB-Novelle 1973 wurden als Normadressaten über den Kreis der marktbeherrschenden Unternehmen hinaus auch relativ marktstarke Unternehmen dem Diskriminierungsverbot unterworfen, d. h. auch solche Unternehmen, >>> Diskriminierung
Unlauterer Wettbewerb - Unter Wettbewerb ist das Streben mehrerer nach einem Ziel, das nicht alle erreichen können, zu verstehen. Im Wirtschaftsrecht ist Wettbewerb das Streben jedes von mehreren Unternehmen, auf einem gemeinsamen Markt mit möglichst vielen Kunden Geschäfte abzuschließen. Der Wettbewerb ist wesentlicher Bestandteil der Marktwirtschaft und grundsätzlich erwünscht. Mit dem Erfolg des einen ist häufig ein Zurückfallen des anderen Mitbewerbers verbunden; diese in der Natur des Wettbewerbs liegende Beeinträchtigung ist grundsätzlich erlaubt. Die Rechtsordnung hat aber die Aufgabe, unlautere Wettbewerbshandlungen zu bekämpfen. Dies geschieht durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Jahre 1909. Die Generalklausel des § 1 UWG verbietet alle im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs vorgenommenen Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Die allgemein gehaltene Regelung ist durch die Rechtsprechung in zahlreichen speziellen Tatbeständen konkretisiert worden, die typischerweise unlauteren Wettbewerb darstellen. Diese Fallgruppen sind: der Kundenfang die unbillige Behinderung von Mitbewerbern die Ausbeutung fremder Leistung der Rechtsbruch die Marktstörung. Das UWG selbst verbietet außer den unter § 1 UWG fallenden Handlungen verschiedene Verhaltensweisen, z.B. irreführende Werbung und sonstige Werbe- und Vertriebsmethoden mit einer typischen Täuschungsgefahr, ferner Verstöße gegen Regeln des Ausverkaufes und den unter bestimmten Umständen betriebenen Kaufscheinhandel. Unlauterer Wettbewerb löst zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz aus, die jeder Mitbewerber geltendmachen kann, der selbst beeinträchtigt oder in der gleichen oder einer verwandten Branche wie der Verletzer tätig ist. Dem Schutz der Allgemeinheit dient das Verbandsklagerecht. Auf Unterlassung unlauteren Wettbewerbes können rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen klagen, sofern zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben die Verfolgung unlauteren Wettbewerbs gehört. Ferner sind rechtsfähige Verbände klageberechtigt, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, >>> Unlauterer Wettbewerb
04. 02. 2026
Exportkreditversicherung - siehe Kreditversicherungen, privatwirtschaftliche.
in der Bundesrepublik zur Bearbeitung und für den Abschluß von Ausfuhrgarantien sowie Bürgschaften >>> Exportkreditversicherung
Verlustausgleich - 1. Buchungsmössige Abdeckung von bei einer Bank eingetretenen Verlusten durch Verrechnung mit vorhandenen Rücklagen, Nominalkapital oder evtl. durch neue Kapitaleinlagen. 2. Verrechnung von Konzerngewinnen mit -verlusten im Rahmen eines Organschaftsverhöltnisses, wie bei Banken vielföltig gegeben.
(loss set—off; siehe auch deutsche Einkommensteuer). Nach Ermittlung der Einkünfte der sieben Einkunftsarten ergibt sich durch deren Addition die Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 1 und 3 EStG). Der Begriff der Einkünfte umfasst nicht nur positive, sondern auch negative Einkünfte. Steuerpflichtige, die im Veranlagungszeitraum negative Einkünfte erzielen, die nicht einem Verlustausgleichsverbot unterliegen, können diese mit positiven Einkünften >>> Verlustausgleich
Optionsanleihe - Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgesetzten Frist ein Recht (Option) auf Bezug von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren in einem bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.
Anleihe, die neben den üblichen Gläubigerrechten in Form von Zins- und Rückzahlung das Recht gewährt, eine bestimmte Anzahl von Aktien (Stock Warrant Bond) oder Anleihen (Bond Warrant) zu einem bereits bei der Emission fixierten Kurs und Zeitpunkt zu erwerben. Im Gegensatz zur Wandelanleihe geht das durch die Anleihe verbriefte Gläubigerrecht bei Ausübung des Optionsrechts nicht unter, sondern bleibt weiterhin >>> Optionsanleihe
03. 02. 2026
Internes Marketing - Ein zunehmender Mangel an qualifizierten Arbeitskräften sowie steigende Ansprüche von Arbeitnehmern an ihre Unternehmung führten in den letzten Jahren zu einer wachsenden Bedeutung personalpolitischer Instrumente. Die sich in einem ähnlichen Tempo verschärfenden Anforderungen der Marktteilnehmer haben in vielen Unternehmen dazu beigetragen, die Umsetzung dieser personalpolitischen Überlegungen zu forcieren.
Dieser Ansatz gilt insbesondere für Unternehmen, deren Mitarbeiter starken Kundenkontakt bei Erstellung der angebotenen Problemlösung haben - bei Dienstleistungsunternehmen. Gerade in diesem Bereich ist die Qualitätsbeurteilung durch den Konsumenten in einem überdurchschnittlichen Maße abhängig vom Auftreten und Verhalten des Personals während des Dienst-leistungs-Erstellungsprozesses. Das Personal bzw. dessen gewünschtes Verhalten stellt jedoch einen Engpaßfaktor dar, den das „ interne Marketing “ mit dem Ziel der Personalzufriedenheit zu entschärfen versucht.
Das interne Marketing betrachtet die Arbeitnehmer als interne Konsumenten und die Arbeitsplätze als interne Produkte, die den Bedürfnissen dieser Konsumenten entsprechen müssen. Über die Motivation des Personals soll dessen Leistungsfähigkeit und -Willigkeit erhöht werden, was sich letztlich in der vom Kunden subjektiv wahrgenommenen Qualität der Leistung und damit in der Kundenzufriedenheit widerspiegelt.
Dabei bewegt sich das interne Marketing im Spannungsfeld zwischen Konsumenten- und Personalbedürfnissen. Diese Bedürfnisse bzw. Ansprüche sind nur bis zu einem gewissen Grad einheitlich, wie z. B. hinsichtlich der ansprechenden Gestaltung der Räumlichkeiten des Unternehmens, die von beiden Anspruchsgruppen genutzt werden. Daneben existieren jedoch zahlreiche Ansprüche des Personals, die keine direkte Entsprechung zu den Kundenwünschen aufweisen bzw. deren Vergleichbarkeit nicht ohne weiteres gegeben ist. In diesem Zusammenhang ist z. B. die Frage nach der optimalen Höhe der Vergütung zu nennen. Direkt erfaßbare quantitative Größen sind mit qualitativen Parametern wie Mitarbeiterzufriedenheit, Lebensqualität und Kundenzufriedenheit zu vergleichen und gegeneinander abzuwägen.
Um zunächst ein verbessertes Leistungsverhalten des Personals gerade im Dienstleistungsbereich zu erhalten, gilt es, Mitarbeiter bezüglich der Bedeutung ihres Auftritts und ihres Verhaltens für den Unternehmenserfolg zu sensibilisieren und ihnen diese Erfolgsvoraussetzungen zu vermitteln. Eine derartige Stimulierung sollte sich dabei nicht primär auf materielle Anreize beziehen, sondern insbesondere durch Methoden der emotionalen Mitarbeiterführung vorgenommen werden.
Das Instrumentarium des internen Marketing läßt sich in diesem Rahmen grob in die Bereiche Marktforschung, Marktsegmentierung und Kommunikation unterteilen.
Als Basis interner Aktivitäten sind die Wünsche und Ansprüche des Personals im Rahmen einer internen Marktforschung zu ermitteln. Durch mündliche und schriftliche Befragungen wird dem Personal Gelegenheit gegeben, die für ihre Zufriedenheit relevanten Faktoren und deren aktuelle sowie gewünschte Ausprägungen aufzuzeigen.
Hierauf aufbauend kann die interne Marktsegmentierung dann verschiedene aktuelle und potentielle interne Anspruchsträger mit homogen ausgeprägten Anforderungsprofilen zu Gruppen zusammenfassen, die dann gezielt angesprochen werden können.
Diese Ansprache erfolgt im Rahmen der intern ausgerichteten Kommunikation, welche auf einem dauerhaften Informations- und Meinungsaustausch von Unternehmensführung und Personal basiert. Schulung und Training der Mitarbeiter sind hierbei Formen der direkten Kommunikation. Weiterhin kann über indirekte Kommunikation z. B. in Form von Firmenzeitschriften oder Rundschreiben versucht werden, den Mitarbeitern relevante Informationen zu vermitteln und sie so unmittelbar am Firmengeschehen zu beteiligen. Auch extern ausgerichtete Kommunikationsaktivitäten in Form von Image-Werbung kann dazu genutzt werden, unternehmerische Werte an die Mitarbeiter zu vermitteln und ihre Einstellung gegenüber dem Unternehmen zu verändern.
Ein weiterer Ansatzpunkt des internen Marketing ist der in vielen Unternehmen beobachtbare unzureichende Informationsfluß über das Verhalten der verschiedenen Marktteilnehmer. Während das mit dem Kunden in direktem Kontakt stehende Personal im operativen Bereich über relevante Informationen verfügt, sind marktferne Abteilungen, wie z. B. Produktion, Beschaffung und F & E, nur bedingt über aktuelle Entwicklungstendenzen orientiert. Eine institutionelle Kombination von interner und externer Marktforschung, -segmentierung und -kommunikation kann in diesem Zusammenhang dazu beitragen, gezielte und koordinierte Informationen über Marktteilnehmer und Mitarbeiter zu gewinnen und somit „ schneller “ Modifikationen interner und externer Leistungen vornehmen zu können.
Zusammenfassend betrachtet bedeutet internes Marketing die gezielte Anwendung personalwirtschaftlicher Instrumente zur Schaffung einer erhöhten Kundenorientierung des Personals, die als Teil der Unternehmenskultur verstanden >>> Internes Marketing
Bankgeschäfte - 1. I.w. S. von Banken entspr. ihren Unternehmenszielsetzungen betriebenen Geschäfte. 2.1. e. S. Bez. des KWG in § 1 für diejenigen Geschäfte, die ein Unternehmen, >>> Bankgeschäfte
Europäisches Währungssystem (EWS) - 1979 gegründetes internationales Währungssystem. Kernelement des EWS war die Festlegung von Leitkursen für die Währungen der teilnehmenden Länder. Als rechnerische Bezugsgrösse des EWS wurde dabei am
1. Januar 1979 die European Currency Unit (ECU) eingeführt. Innerhalb einer Bandbreite von 2,25 % nach oben wie nach unten durften die Wechselkurse frei schwanken. Wenn die durch die Bandbreiten bestimmten Interventionspunkte erreicht wurden, waren die Zentralbanken in den Mitgliedstaaten zur unbegrenzten Kursstützung am Devisenmarkt verpflichtet, d.h., sie mussten die schwache Währung kaufen und die starke Währung verkaufen. Leitkursanpassungen („Realignments”) bei Vorliegen extremer Ungleichgewichtssituationen waren nicht ausgeschlossen. Das EWS ist am 01.01.1999 durch das Nachfolgesystem, das so genannte EWS II, ersetzt worden, das aber aufgrund der zeitgleichen Einführung des E erheblich weniger Bedeutung besitzt als ehedem das ursprüngliche EWS.
aufgrund einer Entschließung des Rats der EG 1979 an Stelle des Europäischen Währungsverbundes getretene währungspolitische Zusammenarbeit mit dem Ziel, in Europa eine Zone der Währungsstabilität zu errichten. Seine Praktizierung beruht im wesentlichen auf einem Abkommen der Zentralbanken der EG-Länder. Das E. besteht aus vier Bestandteilen, von denen die ersten drei verwirklicht sind:
1. europäische Währungseinheit ECU . Sie sollte ursprünglich Bezugsgröße für Wechselkurse und Indikator im E. sein, hat aber diesbezüglich nur eine symbolische Rolle, da bei einer Wechselkursänderung der ECU-Leitkurs aus den Veränderungen der bilateralen Wechselkurse abgeleitet wird. Ist auch Rechnungseinheit für den Haushalt der EG wie auch für Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel zwischen den Notenbanken , wird von ihnen auch in geringem Umfang als Reservewährung gehalten. Ist alleinige >>> Europäisches Währungssystem (EWS)
02. 02. 2026
Bilanzberichtigungen - (retroactive balance sheet adjustment)
Bilanzberichtigungen ergeben sich bei Unternehmen häufig im Anschluss an eine >>> Bilanzberichtigungen
Münzen - Vom Staat geprägte Metallstücke, die als gesetzliche Zahlungsmittel dienen oder gedient haben. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Münzprägung durch den Bund, der die Münzhoheit besitzt. In den Wirtschaftskreislauf gelangen die Münzen erst durch die >>> Münzen
Telematik - In der Wirtschaftssoziologie: Kunstwort (von frz. telematique, aus telecommunication und informatique nach S. Nora und A. Mine) zur Bezeichnung der Verbindung zwischen >>> Telematik
01. 02. 2026
Zölle - für das Marketing wichtige Art von Abgaben (Marketing, steuerliche Aspekte), die von Staaten oder Staatengemeinschaften (Zollunion) auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr (Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr) erhoben werden. Nach deutschem Recht gibt es nur Einfuhrzölle, die wie Steuern behandelt werden (§ 3 AO). Zweck der Erhebung von Zöllen ist i. d. R. die Erzielung von Einnahmen und der Wirtschaftsschutz („Schutzzölle“). Bei der Einfuhr aus dem freien Verkehr der EG werden keine (Binnen-) Zölle erhoben. Die bei der Einfuhr von Agrarwaren aus anderen EG-Staaten erhobenen Ausgleichsabgaben sind nicht Zölle, sondern Abschöpfungen. Grenzüberschreitend ist der Warenverkehr über die Zollgrenze. Diese umgibt das Zollgebiet, das ist das deutsche Hoheitsgebiet in den Grenzen von 1937 einschließlich der Zollanschlußgebiete (z.B. Jungholz und Mittelberg), aber ohne die Zollausschlußgebiete (z. B. Büsing) und ohne die Zollfreigebiete (z.B. deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören; >>> Zölle
Währung - Die in einem Land gesetzlich anerkannten Zahlungsmittel. Im weiteren Sinne: die gesetzliche Ordnung des Geldwesens. Bundesbank.
1. siehe >>> Währung
Indexierung - Die Bindung gesamtwirtschaftlicher Größen wie z. B. Löhne, Mieten, Zinsen usw. an die Entwicklung bestimmter Indizes. Index.
siehe unter Indexklausel >>> Indexierung
31. 01. 2026
Projektorganisation - zeitlich befristete, aufgabenorientierte Struktur eines Unternehmens. Wichtigste Kriterien der Projektorganisation in diesem Sinne sind ihr abteilungsüberschreitender Charakter und die Zuordnung von Entscheidungskompetenzen an den Projektleiter. Je nach Art der Projektorganisation ist das Verhältnis der Kompetenzen >>> Projektorganisation
Lohnsteuer - (wage tax) ist keine besondere Steuerart, sondern eine im Steuerabzugsverfahren erhobene (deutsche) Einkommensteuer (Abzugsteuer). Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer durch Abzug vom Arbeitslohn einzubehalten, beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Bei lohnsteuerpflichtiger Tätigkeit von >>> Lohnsteuer
Angebot - In der Wirtschaftssoziologie: - Nachfrage. In ökonomischen Marktmodellen sind Angebot bzw. N. aggregierte Grössen der Mengen einer Ware oder Leistung, die Teile der potentiellen Verkäufer (Anbieter) bzw. Käufer (Nachfrager) bei einem bestimmten Marktpreis in der Lage bzw. bereit sind, zu verkaufen bzw. zu kaufen. In diesem Sinne ist N. immer „ kaufkräftige “ N., die auf den Konsumentenmärkten neben Bedürfnissen und Präferenzen entscheidend auch von der Einkommensverteilung >>> Angebot
30. 01. 2026
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) - Rechtsform für Versicherungsunternehmen, deren Statuten das VAG regelt. Grundlage des VVaG ist das Personalitätsprinzip „von Mitgliedern für Mitglieder”. Die Versicherungsnehmer eines VVaG >>> Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Kartell - In der Wirtschaftssoziologie: vertragliche Vereinigung mehrerer selbständiger Unternehmen zur Herabsetzung der Konkurrenz auf einem bestimmten Markt (etwa Koordinierung der Preis- und Absatzpolitik).
(österreichisches Recht). Als Kartell bezeichnet man jede Form der Verhaltensabstimmung zweier oder mehrerer wirtschaftlich selbständiger Unternehmen(svereinigungen), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 1 öKartG 2005, Art 81 Abs 1 EGV). Derartige (stillschweigende) Absprachen sind prinzipiell unzulässig. Zu den Ausnahmen vom Kartellverbot siehe § 2 öKartG 2005. Internetadresse: Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde — http://www.bwb.gv.at
Form der horizontalen Wettbewerbsbeschränkung. Kartelle entstehen durch Vertrag oder Beschluß von Unternehmen, die auf dem gleichen relevanten Markt tätig sind. Ziel der Vereinbarung ist die Beschränkung des Wettbewerbs durch Verzicht auf den autonomen Gebrauch jener Aktionsparameter (Preis, Rabatte, Konditionen, u. a. m.), deren gemeinsame Handhabung durch den Kartellvertrag geregelt ist. Die rechtliche und organisatorische Selbständigkeit der Kartellmitglieder bleibt dabei erhalten; diese geben aber freiwillig wirtschaftliche Handlungsfreiheit auf, um eine im Ergebnis ungewisse Koordinierung ihrer Aktivitäten über den Markt durch eine kontrollierbar und kalkulierbar werdende Verhaltensabstimmung durch Vertrag zu ersetzen. Die Möglichkeit der Kartellbildung wird um so günstiger sein, - je geringer die Zahl der Anbieter, - je ähnlicher ihre Kostenverläufe, - je homogener ihr Produktionsprogramm, - je höher die Markteintrittsbarrieren, - je elastischer das Angebot, etwa durch die Möglichkeit des Rückgriffs auf ungenutzte Kapazitäten. Je niedriger die Markteintrittsbarrieren eines kartellierten Marktes sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das hohe Niveau der Kartellpreise Außenseiter anlockt, die diese unterbieten und dadurch das Zerbrechen des Kartells bewirken. Maßnahmen, die der Abwehr dieser Bedrohung dienen, werden als solche des äußeren Kartellzwanges bezeichnet: - Mit den Lieferanten von Rohstoffen und anderen Vorleistungen werden Verträge abgeschlossen, die sie verpflichten, nur Mitglieder des Kartells zu beliefern. Auch auf den nachgelagerten Produktionsstufen werden derartige Exklusivverträge angestrebt. - Treuerabatte und andere Vergünstigungen sollen gewährleisten, dass die Lieferanten und Abnehmer des Kartells die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen einhalten. - Für den Fall, dass Außenseiter >>> Kartell
Sammelbewertung - (Bilanzierung). Die Sammelbewertung setzt gleichartige Vorräte voraus. Die Vorräte werden mit Durchschnittspreisen (Durchschnittsmethode) oder Verbrauchsfolgefiktionen bewertet. Die Verbrauchsfolgefiktionen sind >>> Sammelbewertung
29. 01. 2026
Kapitalismus - In der Wirtschaftssoziologie: [1] mit verschiedenen Bedeutungen benutzter Begriff der Sozialwissenschaften für die Wirtschafts- und Gesellschaftsform, die sich mit Ausgang des Mittelalters vor allem in Westeuropa entwickelt hat und heute insbesondere für die sog. westlichen Industrieländer kennzeichnend ist. Als Merkmale des Kapitalismus gelten allgemein: a) Die Güterproduktion geht unter Bedingungen des Privateigentums an den Produktionsmitteln vor sich, b) Grosse Teile der Bevölkerung besitzen keine Produktionsmittel, sondern müssen ein Lohnarbeitsverhältnis eingehen, um leben zu können, c) Die Triebkraft der wirtschaftlichen Prozesse ist das Interesse der Produktionsmittelbesitzer an Vermehrung des eingesetzten Kapitals, an Profitmaximierung.
[2] In der marxistischen Theorie die durch den Zwang zur Akkumulation von Kapital durch Verwertung bereits gebildeter Kapitale gekennzeichnete Gesellschaftsform, wobei Kapital nicht als Vermögen oder Geldsumme bestimmt ist, sondern durch seine Funktion: die Anwendung lebendiger Arbeit zum Zwecke der Produktion von Mehrwert. Der Preis (Wert) der Arbeitskraft bemisst sich nach den Kosten für die Reproduktion (Lebenshaltung) der Arbeitskraft, nicht nach den von der Arbeit geschaffenen Werten. Die durch diese Mehrarbeit geschaffenen Werte werden vom Produktionsmittelbesitzer privat angeeignet. Dem widerspricht der gesellschaftlich-kooperative Charakter des Produktionsprozesses. Insofern diese Wirtschaftsform nicht an der Erfüllung gesellschaftlicher Bedürfnisse ausgerichtet ist, sondern an der Vermehrung bereits akkumulierter Kapitale, an der Mehrwertproduktion, ist sie durch innere Widersprüche gekennzeichnet: Produktion und Zirkulation der Waren sind einander nicht geplant zugeordnet; die Produktion der Waren erweist sich erst im Austausch als Resultat gesellschaftlicher >>> Kapitalismus
Divisionskalkulation - Verfahren der Bankkalkulation, bei der die Gesamtkosten einer bestimmten Periode auf die Bankleistungen als Kostenträger verteilt werden.
Verfahren der Kalkulation, das bei Betrieben der Ein-Produkt-Massenfertigung zur Anwendung kommt. In diesem Fall lassen sich die Kosten pro Leistungseinheit für >>> Divisionskalkulation
Imparitätsprinzip - (principle of prudence)
Gewinne dürfen erst nach Abschluss der Leistungserstellung und des Gefahrenüberganges ausgewiesen werden; Verluste sind dagegen bereits beim Abschluss darzustellen (Vorsichts prinzip).
für den Jahresabschluß >>> Imparitätsprinzip
28. 01. 2026
Kennzahlen - Kennzahlen sind Größen, die verschiedene absolute Zahlen oder Werte in Beziehung zueinander setzen; sie führen damit zu einer Datenreduktion. Kennzahlen lassen sich in Gliederungszahlen und Verhältniszahlen unterscheiden (vgl. Obersicht 67).
Gliederungszahlen geben das Verhältnis einer Teilmasse zur übergeordneten Gesamtmasse an. Verhällniszahlen entstehen durch die Gegenüberstellung von gleichgeordneten Massen. Dabei weisen die gegenübergestellten Massen bei Indexzahlen im Gegensatz zu den Beziehungszahlen einen zeitlichen Unterschied auf .
Kennzahlen finden bei der Planung und Kontrolle Anwendung (Uarküing-planung, Marketing-Controlling; Erjolgshon-trolle). Sie dienen auch zur Durchführung von Betriebsvergleichen. Durch Kopplung von Kennzahlen entstehen Kennzahlensysteme, so das ROI-System (Du-Pont-System). >>> Kennzahlen
Regelkreis - In der Wirtschaftssoziologie: geschlossenes System mit Rückkopplung, das aus Regler, Stellgrösse, Steuer- oder Regelstrecke und Regelgrösse besteht. Die Regelstrecke besteht aus den Teilen des Systems, die in der Regelung so beeinflusst werden, dass die Regelgrösse einem vorgegebenen Sollwert, auch Führungsgrösse, entspricht. Stellt >>> Regelkreis
Bankgarantie -
1. Charakterisierung: Bankgarantien werden von Banken (Garanten) im Auftrag ihrer Kunden (Garantieauftraggeber) übernommen und umfassen die i.A. unwiderrufliche Verpflichtung des Garanten, einen Geldbetrag an einen Dritten (Garantienehmer/Garantiebegünstigten) zu zahlen, sofern bestimmte, in der Garantie genannte Voraussetzungen, die den Eintritt des Garantiefalles definieren, erfüllt sind. Die Bankgarantie umfasst eine selbstständige Verpflichtung der garantierenden Bank, d.h. sie ist losgelöst (abstrakt) vom (Waren-)Grundgeschäft zwischen dem Garantieauftraggeber (z.B. einem Verkäufer) und dem Garantiebegünstigten (z.B. einem Käufer). In der übernommenen Garantie ist die Bank i.A. verpflichtet, auf erstes Verlangen des Garantiebegünstigten zu zahlen. Zu beachten ist, dass >>> Bankgarantie
27. 01. 2026
Preiskalkulation - Wegen der Eigenart der Bankpreise im Bankwesen nur begrenzt mögliche bzw. sinnvolle Rechnung.
zählt als kostenorientierter Ansatz der Preispolitik zu den wichtigsten Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung. Erste kostenrechnerische Konzepte waren sogar ausschließlich auf den Zweck ausgerichtet, Angebotspreise für Absatzleistungen zu ermitteln. Die Gründe hierfür lagen insb. in der auch heute noch weit verbreiteten Ansicht, man könne den Angebotspreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Berücksichtigung anderer Einflüsse allein mit Hilfe der Angaben aus der Kostenrechnung bestimmen, indem den im Rahmen der Kostenträgerrechnung ermittelten Selbstkosten lediglich ein prozentualer Gewinnzuschlag hinzugefügt wurde („Selbstkosten-plus-Ge- winnzuschlags-Preise progressive Kalkulation). Besonders weit verbreitet ist diese Form der Preisbestimmung im Handel, wo die Fülle der Kalkulationsvorfälle zu besonders einfachen Preisbestimmungsverfahren zwingt (Handelskalkulation), sowie bei der Angebotspreiskalkulation im Anlagengeschäft, wo das Fehlen von Marktpreisen häufig eine kostenorientierte Preisbildung nahelegt. Werden dabei die Selbstkosten aufgrund von Plandaten ermittelt, spricht man von Vorkalkulation, werden hingegen bereits realisierte Istkosten verwendet, von Nachkalkulation. Ergänzt werden diese Kalkulationen durch sog. Schätzkalkulationen, die der möglichst wirtschaftlichen und schnellen Ermittlung von Angebotspreisen für Leistungseinheiten oder Aufträge dienen (Durchgängige Produktkalkulation). Die Ermittlung der Selbstkosten kann auf Basis von Vollkosten oder Teilkosten sowie mit unterschiedlichen Kostenwerten erfolgen. Die Preiskalkulation auf Vollkosten- basis unterscheidet grundsätzlich zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Während die Einzelkosten den Produkteinheiten unmittelbar zugerechnet werden können, erfolgt die Verrechnung von Gemeinkosten mit Hilfe von Schlüsseln. Je nach Art des Fertigungs- programmes und des Fertigungsverfahrens stehen hierfür unterschiedliche Kalkulationsverfahren zur Verfügung, die die Gemeinkosten in mehr oder weniger differenzierten Abrechnungsgängen auf Produkteinheiten verteilen. Wenngleich die verschiedenen Varianten der vollkostenorientierten Kalkulationsverfahren auch heute noch in weiten Bereichen der Praxis angewendet werden, so muss man doch bei einer Orientierung an den Anforderungen, die aus heutiger Sicht an die Preiskalkulation zu stellen sind, zu der Auffassung gelangen, dass die Vollkostenrechnung diesen Anforderungen nicht in befriedigender Weise genügt. Den traditionellen Formen der Vollkostenrechnung sind insb. folgende kritische Einwendungen entgegen zu halten: Es gibt keinen „richtigen“ Schlüssel für das Weiterwälzen echter Gemeinkosten und damit auch keine richtigen Preise. Werden Fixkosten auf Basis der jeweiligen Ist-Beschäftigung auf die Kostenträger verrechnet, besteht die Gefahr des „sich aus dem Markt Herauskalkulierens“, weil dann niedrigere Beschäftigung höhere Kosten und damit höhere Preise nach sich zieht, was zu weiterem Beschäftigungsrückgang führt usw. Diese Gefahr ist nur dann nicht gegeben, wenn der Nachfrager bereit ist, über den Preis sämtliche dem Anbieter entstandenen Kosten voll zu vergüten. Auf eine solche Regelung läßt sich bspw. der Staat ein, wenn er Produkte (z. B. wehrtechnische Güter) nachfragt, für die kein Marktpreis existiert. Die Anbieter solcher von öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen nachgefragten Güter müssen >>> Preiskalkulation
Differenzierung - In der Wirtschaftssoziologie: differentiation, [1] der Prozess oder das Ergebnis der Aufgliederung eines Ganzen, etwa die Trennung der Geschlechterrollen Mann und Frau, die Arbeitsteilung zwischen Bauer und Handwerker oder die Herausbildung sozialer Klassen. Differenzierung kann in zwei Formen geschehen: Bei der segmentär-föderativen Differenzierung sind die ausdifferenzierten Teile in Aufbau und Funktion einander gleich, z.B. das Nebeneinander von Staaten. Bei der funktionalen Differenzierung ergänzen die Teile einander im Hinblick auf das Ganze, z.B. die Aufgabenverteilung in einem Team. Nach der strukturell-funktionalen Theorie führt Differenzierung zur Erhöhung des Leistungspotentials eines sozialen Systems dort, wo verschiedenartige Elemente sich nach Aufgaben spezialisieren und somit eine immense Steigerung der Fertigkeiten und Fähigkeiten ermöglichen. Aufgrund der hohen Spezialisierung >>> Differenzierung
Geschäftsfähigkeit - Fähigkeit, sich durch Rechtsgeschäfte verpflichten zu können. Beschränkte Geschäftsfähigkeit besteht zwischen Vollendung des 7. und des 18. Lebensjahres. (Für >>> Geschäftsfähigkeit
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