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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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Unsere neuesten Artikel sind :


05. 03. 2026

Preis - Aktionsparameter der Preispolitik, der üblicherweise als monetäre Gegenleistung („Entgelt“) eines Käufers für eine bestimmte Menge eines Wirtschaftsgutes bestimmter Qualität („Leistungsumfang“) definiert wird. Insofern besitzen Preise also stets einen Preiszähler (Entgelt) und einen Preisnenner (Leistungsumfang). Letzterer wird in der Preispolitik üblicherweise als konstant ange­sehen. In einer abnehmerorientierten Perspektive läßt sich der Güterpreis auch umfassender als alle mit der Beschaffung, der Nutzung und der Beseitigung des Gutes verbundenen Ko­sten interpretieren. In diesem Fall zählen zum Preis neben dem eigentlichen Verkaufs­entgelt auch die Beschaffungsnebenkosten, z. B. für die Lieferung, Installation und Kre­ditierung, die zwischen verschiedenen Gü­tern oft differierenden Kosten des Produkt­unterhalts sowie der Reparatur und der Rückführung in den Stoffkreislauf bzw. (als Negativposten) die Wiederverkaufserlöse. Eine solche Perspektive bietet Ansatzpunkte für eine Differenzierung der >>> Preis


Bankgeheimnis - Durch Bankvertrag stillschweigend übernommene Verpflichtung der Bank, einem Dritten gegenüber keinerlei Auskünfte über Konten und Depots ihrer Kunden sowie über sonstige ihr aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden >>> Bankgeheimnis


Konkurs - Gerichtliches Verfahren, durch welches das Vermögen zahlungsunfähiger oder überschuldeter Schuldner zur Befriedigung der Gläubiger verwertet wird. Insolvenz. gerichtliches Verfahren zur gleichmäßigen, aber nur anteiligen Befriedigung der Forderungen >>> Konkurs



04. 03. 2026

Ökonomisches Prinzip - Auch: Rational-, Wirtschaftlichkeitsprinzip. Grundlage des Arbeitens einer Bank wie jedes Unternehmens. Beinhaltet den Anspruch, mit gegebenen Mitteln >>> Ökonomisches Prinzip


Betrieb - In der Wirtschaftssoziologie: zentrale Institution moderner Gesellschaften zur Erstellung von Gütern und Dienstleistungen durch räumliche Zusammenfassung und Kombination der Produktionsfaktoren nach Massgabe des Wirtschaftlichkeitsprinzips. Als soziales Gebilde ist der Betrieb vor allem durch seine Herrschaftsstruktur sowie den Grad und die Form der innerbetrieblichen Arbeitsteilung gekennzeichnet. Analytisch wird zwischen formaler und informaler B.sstruktur unterschieden, innerhalb der Formalstruktur des B.s nach skalarer (befehlshierarchischer) und funktionaler Organisation. I. in der Wirtschaftswissenschaft : 1. B. siehe Unternehmung in der Volkswirtschaftslehre (Wirtschaftswissenschaft , 3. , 4.) gegenüber dem privaten Haushalt (Haushalt , 1.) jene Wirtschaftseinheit, die Güter erzeugt und am Gütermarkt anbietet sowie die dafür benötigten Produktionsfaktoren auf dem Faktormarkt nachfragt. 2. in der Betriebswirtschaftslehre ist keine einheitliche Definition >>> Betrieb


Nachschußpflicht - Durch Gesetz, Satzung oder Vertrag festgelegte Verpflichtung für Gesellschafter, an ihre Gesellschaft beschränkte oder unbeschränkte Nachschüsse auf die schon bestehenden Anteile zur Erhöhung des Gesellschaftskapitals zu leisten, wenn dies die finanzielle Situation des Unternehmens erfordert. Gesellschaftsformen. kann im Gesellschaftsvertrag >>> Nachschußpflicht



03. 03. 2026

Werbungskosten - (expenses for the production of income; siehe auch deutsche   Einkommensteuer) sind Aufwendun­gen, die zur Erzielung, Erhaltung und Sicherung der Einnahmen dienen. Eine beispielhafte Aufzählung für bestimmte Arten der Werbungskosten befindet sich in § 9 EStG. Hierzu zählen u.a. Finanzierungs­kosten, öffentliche Abgaben, Versicherungen, Arbeitsmittel, Beiträge an Berufsverbände und Pausch­beträge für Fahrten zur Arbeitsstätte. Werbungskosten werden nur im Rahmen der Ermittlung der   Überschusseinkünfte berücksichtigt. Anstelle der tatsächlichen Werbungskosten kann der Steuerpflichtige bei bestimmten Überschussein­künften einen Werbungskostenpauschbetrag gem. § 9a EStG steuermindernd >>> Werbungskosten


Zertifizierung - Prüfung bestimmter festgelegter Qualitötseigenschaften durch einen Dritten. So kann bspw. die Echtheit einer elektronischen Unterschrift o. ö. zertifiziert werden, im Finanzwesen spez. Zertifizierung B. die Güte einer Ratingerstellung bzw. -agentur. (allgemeine Charkterisierung). Durch eine Zertifizierung werden die Anforderungen der Kunden durch einen unabhängigen und anerkannten Dritten gleichsam stellvertretend geprüft. Das Zertifikat sagt aus, dass die in einem >>> Zertifizierung


Konnossement - Dokument, mit dem der Empfang der vom Reeder zur Beförderung im Seeverkehr übernommenen Ware bestätigt wird. Es enthält die Verpflichtung des Reeders zur Auslieferung der Ware an den berechtigten Inhaber des Konnossements. Das Konnossement ist ein Traditionspapier, d. h., es hat für den Empfänger die gleiche Wirkung wie die Übergabe der Ware. vom Verfrachter oder von einem anderen Vertreter des Reeders ausgestelltes Dokument , das dem Ablader die Annahme der Güter bescheinigt mit der Verpflichtung, dem legitimierten Inhaber des Konnossement die Ladung auszuhändigen. Somit >>> Konnossement



02. 03. 2026

Handelsmarken - (Private Labels). (1) Arten/Typen von Handelsmarken: Handelsmarken (Private Labels) bilden ein E­lement der  Markenpolitik des Handels und zugleich ein wesentliches Instrument des  Handels­marketing. Ein Handelsunternehmen ist bei Handelsmarken der Inhaber der gesetzlichen Schutzrechte. Deren Vertrieb erfolgt durch das Handelsunternehmen (bei Verbundmarken durch die Verbundgruppe) in den eigenen (angeschlossenen) Verkaufsstellen. Typen von Handelsmarken sind: (1) klassische Handelsmarken, (2) Gattungsmarken (Generics,  No Names), (3) Premiummarken des Handels. Klassische Handelsmarken sind gegenüber Herstellermarken bei vergleichbarer Qualität durch einen Preisvorteil diesen gegenüber gekennzeichnet. Gattungsmarken weisen bei sehr niedrigem Preis eine wesentlich einfachere Produktgestaltung auf. Premiumhandelsmarken bieten eine hohe Qualität bei ent­sprechend hohem Preisniveau. Oft weisen sie einen Zusatznutzen für die Konsumenten auf, z.B. durch Öko-Orientierung (Liebmann/Zentes 2001, S. 495). 2. Markenstrategien: Im Rahmen der strategischen (horizontalen) Handelsmarkensicht sind analog zu Markenstrategien bei Herstellermarken Monomarken-, Mehrmarken-, Markenfamilien- und Dachmar­kenstrategien realisierbar. Sie dienen v.a. der Differenzierung und Profilierung im horizontalen und vertikalen Wettbewerb. 3. Funktionen von Handelsmarken: Im Einzelnen erfüllen Handelsmarken als strategische Sortiments­einheiten (Sortimentspolitik) des Handels folgende Funktionen (Schenk 1997, S. 82 f.): (1) Preis­Leistungs-Funktion (Dokumentation der preislichen Leistungsfähigkeit durch niedrigeres Preisniveau als Herstellermarke), (2) Sortimentsleistungsfunktion (Dokumentation des exklusiven Sortiments), (3) Profilierungsfunktion (Abhebung von der Konkurrenz), (4) Polarisierungsfunktion (Abgrenzung zu Betriebstypen der Konkurrenz), (5) Ertragsverbesserungsfunktion (Spielraum bei der Kalkulation und den Spannen), (6) Gewerbliche Schutzfunktion (Warenzeichenschutz), (7) Solidarisierungsfunktion (Stärkung der Corporate Identity), (8) Innovationsfunktion (Möglichkeit der Entwicklung neuer Pro­dukte bzw. Marken). Siehe auch   Eigenmarke,   Händlermarke (Retail Brand),   Handelsmarketing (mit Literaturanga­ben),  Markenpolitik des Handels und   Produktpolitik (mit Literaturangaben). Literatur: Liebmann, H.-P., Zentes, J., Swoboda, B.: Handelsmanagement, 2. Aufl., München 2007; Schenk, H.-O.: Funktionen, >>> Handelsmarken


Marketing-Controlling - Als Führungssystem der Gesamtunternehmung hat das Controlling breiten Eingang in die Unternehmenspraxis gefunden. Dem Marketing-Controlling wird dabei innerhalb des Aufgabenspektrums der Unternehmensführung ein besonderer Stellenwert zugemessen. Dies ist zum einen auf die spezifischen Besonderheiten des Marketing-Controlling, insbesondere die Notwendigkeit zur Kombination der Daten aller betrieblichen Teilbereiche mit unternehmensexternen Informationen, zurückzuführen. Zum anderen werden an der Schnittstelle zwischen Unternehmung und Markt häufig Planrevisionen erforderlich, wobei Soll-Ist-Vergleichen, Abweichungsanalysen sowie der Konzeption von Anpassungsmaßnahmen eine entscheidende Bedeutung zukommt. Die Konzeption des Marketing-Controlling wird dabei auf zwei unterschiedlichen Ebenen diskutiert. Es ist zu unterscheiden zwischen einem Marketing-Controlling im funktionalen und im institutionalen Sinne. Funktional gesehen stellt Marketing-Controlling eine Phase im Marketing-Entscheidungs-prozeß dar. Die planungs- und kontrollbezogenen Aufgaben des Marketing-Controlling stellen damit grundsätzliche Funktionen im Verantwortungsbereich des Marketing-Management dar. Marketing-Controlling im institutionalen Sinne ist demgegenüber die organisatorische Verselbständigung dieser Funktionen in der Person eines Marketing-Controllers. Mit der Schaffung einer solchen Position ist zugleich die Problematik einer sinnvollen Aufgabenverteilung zwischen Marketing-Managern und (Marketing-)Controllern verbunden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des funktionalen Anspruchsspektrums hat das strategische Marketing-Controlling eine Reihe von Aufgaben zu übernehmen. Dies beginnt im Rahmen der Planungsfunktion mit der Erfassung, Aufbereitung und Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse für jede strategische Geschäftseinheit und Darstellung ihrer Position im Gesamtportfolio der Unternehmung. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die Steuerungs- und Kontrollfunktion insbesondere die Unterstützung und Beratung der Funktionsspezialisten im Marketing-Bereich zu nennen. Dem Marketing- >>> Marketing-Controlling


Anpassungsformen - (in der   Produktions- und Kostentheorie) beschreiben die beiden wichtigsten Optionen der Anpassung an Beschäftigungsschwankungen, die   zeitliche und die  intensitätsmässige Anpassung. Da das geringst mögliche Kostenwachstum für einen >>> Anpassungsformen



01. 03. 2026

Inventar - (stock, inventory) Bestandsverzeichnis des Vermögens und der Schulden zu einem Stichtag. 1. genaues Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (Vermögen) >>> Inventar


Bilanzielle Abschreibungen - sind die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen im   Jahresabschluss vorzunehmenden planmässigen und ausserplanmässigen   Abschreibungen. Ihre Basis sind historische Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten. >>> Bilanzielle Abschreibungen


Sammelbewertung - (Bilanzierung). Die Sammelbewertung setzt gleichartige Vorräte voraus. Die Vorräte werden mit Durchschnittspreisen (Durchschnittsmethode) oder   Verbrauchsfolgefiktionen bewertet. Die Verbrauchsfolgefiktionen sind >>> Sammelbewertung



28. 02. 2026

Projektorganisation - zeitlich befristete, aufgabenorientierte Struktur eines Unternehmens. Wichtigste Kriterien der Projekt­organisation in diesem Sinne sind ihr abteilungsüberschreitender Charakter und die Zuordnung von Entscheidungskompetenzen an den Projektleiter. Je nach Art der Projektorganisation ist das Verhältnis der Kompetenzen >>> Projektorganisation


Direktvertrieb - Banking by Mail, Banking by Phone. kennzeichnet in klassischer, institutioneller Abgrenzung eine Distributionsform, mit de­ren Hilfe Waren- und Dienstleistungen ohne die Einschaltung von Absatzmittlern direkt an potentielle Kunden abgesetzt werden (Vertriebswegepolitik) sollen. Aus Anbie­tersicht wichtiges Merkmal dieser sog. direk­ten Absatzsysteme ist die unmittelbare Ge­schäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager. Die Begriffsabgrenzung ist aber nicht einheitlich und kann auch andere Merkmale heranziehen. Die Abb. zeigt in Anlehnung an Engelhardt/Witte verschie­dene Möglichkeiten. Bei enger Auslegung und vorsichtigen Schätzungen beträgt der Umsatz der im Konsumgütersektor auf die­sem Vertriebsweg abgesetzten Waren ca. 27 Mrd. EUR, zzgl. ca. 162 Mrd. EUR aus klassi­schem Vertreterverkauf im Dienstleistungs­bereich. Mit Hilfe des Direktvertriebs werden Wa­ren- und Dienstleistungen an Dritte durch Außendienstmitarbeiter (ADM) vorwie­gend im persönlichen Verkauf bzw. im Wege des Telefonverkaufs abgesetzt (Di­rektvertrieb im funktionalen Sinne). Die Wa­renpräsentation erfolgt anhand von Origina­len oder Mustern, in jüngster Zeit aber auch durch Einsatz elektronischer Medien (Computer Aided Selling). Der Verkauf ist hauptsächlich anbieterinitiiert und findet mit oder ohne Terminvereinbarung über­wiegend in der Wohnung der Zielpersonen (Einzelpersonen oder Gruppen) oder auf der Straße statt (Straßenhandel, Heim­dienst). Die Erscheinungsformen des Direktver­triebs sind nicht homogen. Diese Heteroge­nität resultiert aus dem Bemühen direktver­treibender Unternehmen, die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Instru­mente dem typischen Nachfrageverhalten der angesprochenen Nachfragersegmente anzupassen. In dieser individuellen Anpas­sung liegt das akquisitorische Potential des Direktvertriebs begründet: Wegen des un­mittelbaren Kundenkontaktes eignet sich diese Vertriebsform in hohem Maße für prä­ferenzpolitische Aktivitäten. Die Grundlage des strategisch ausgerichteten Direktmarketingkonzepts bilden einerseits die Ziele und Möglichkeiten des Anbieters, andererseits die Wettbewerbsbedingungen auf dem zu bearbeitenden Markt und das Nachfrageverhalten der anvisierten Ziel­gruppe. Weitere Einflußfaktoren, die letzt­lich die operative Ausgestaltung des absatz­politischen Instrumentariums bestimmen, sind: - die Struktur des angebotenen Sortiments, - der Vorbereitungsgrad der Kaufverhand- lungsphase und - die angestrebte Stabilität der Kundenbe­ziehung. Auf dem Wege des Direktvertriebs lassen sich prinzipiell alle Waren und Dienst­leistungen absetzen; wegen der intensi­ven Kundenkontakte ist der Direktver­trieb jedoch besonders für bera­tungsbedürftige Produkte geeignet. Im Investitionsgütermarketing stellt der Di­rektvertrieb den Regelfall dar. Die Tab. gibt einen Eindruck von der branchenspezi­fischen Bedeutung des Direktvertriebs im Konsumgüterbereich. Die ursprünglich dominierenden Aspekte des Direktvertriebs sind mit zunehmend ver­größertem Wohlstand und verbesserten An­gebotsformen des Handels in den Hinter­grund gedrängt worden. Früher standen Gesichtspunkte wie die „Versorgung der Be­völkerung“ oder die „Einführung von Inno­vationen“ (Staubsauger, Waschmaschinen und Kühlschränke) im Vordergrund der Überlegungen. Heute sind es eher Bequem- lichkeits- und Zeitersparnisaspekte. Rechtlich betrachtet handelt es sich >>> Direktvertrieb


Entsorgungslogistik - Die Entsorgungslogistik beschäftigt sich mit der organisatorischen Gestaltung und Durchführung des Transportes und der Lagerung von Abfallstoffen, die entweder zu beseitigen sind oder der weiteren Verwertung (Recycling) zugeführt werden >>> Entsorgungslogistik



27. 02. 2026

Protektionismus - Schutzmaßnahmen des Staates - z. B. durch Zölle und Kontingente (= Höchstmengen) - für inländische Produzenten, um sie gegenüber ausländischen Wettbewerbern abzuschirmen. Der Protektionismus beeinträchtigt den internationalen Wettbewerb und die internationale Arbeitsteilung. >>> Protektionismus


Haustürgeschäft - Andienen von Finanzdienstleistungen an Private durch Vorsprechen an deren Privatwohnung, i. d. R. auch ohne besondere Voranmeldung. Zum Schutz gegen die in solchen Fällen leicht mögliche >>> Haustürgeschäft


Ertragsgesetz - In der Wirtschaftssoziologie: auch: Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag, Verallgemeinerung empirischer Beobachtungen, insbesondere in der Landwirtschaft, über den Zusammenhang zwischen den Mengen der eingesetzten Produktionsmittel und dem Produktionsergebnis. Das Ertragsgesetz besagt, dass der Ertragszuwachs pro Einheit der eingesetzten Produktionsmittel (Grenzertrag) mit wachsendem Umfang der Produktionsmittel ständig kleiner wird. Das Ertragsgesetz wird auch auf Funktionen mit zunächst steigenden und dann fallenden Grenzerträgen bezogen. Die empirische Basis des E.es ist uneinheitlich. Für die industrielle Produktion besitzt das Ertragsgesetz nur sehr eingeschränkte Geltung. siehe unter Gesetz >>> Ertragsgesetz



26. 02. 2026

Europäisches Währungssystem (EWS) - 1979 gegründetes internationales Währungssystem. Kernelement des EWS war die Festlegung von Leitkursen für die Währungen der teilnehmenden Länder. Als rechnerische Bezugsgrösse des EWS wurde dabei am 1. Januar 1979 die   European Currency Unit (ECU) eingeführt. Innerhalb einer Bandbreite von 2,25 % nach oben wie nach unten durften die   Wechselkurse frei schwanken. Wenn die durch die Bandbreiten bestimmten   Interventionspunkte erreicht wurden, waren die Zentralban­ken in den Mitgliedstaaten zur unbegrenzten Kursstützung am   Devisenmarkt verpflichtet, d.h., sie mussten die schwache Währung kaufen und die starke Währung verkaufen. Leitkursanpassungen („Re­alignments”) bei Vorliegen extremer Ungleichgewichtssituationen waren nicht ausgeschlossen. Das EWS ist am 01.01.1999 durch das Nachfolgesystem, das so genannte EWS II, ersetzt worden, das aber aufgrund der zeitgleichen Einführung des E erheblich weniger Bedeutung besitzt als ehedem das ursprüngliche EWS.   aufgrund einer Entschließung des Rats der EG 1979 an Stelle des Europäischen Währungsverbundes getretene währungspolitische Zusammenarbeit mit dem Ziel, in Europa eine Zone der Währungsstabilität zu errichten. Seine Praktizierung beruht im wesentlichen auf einem Abkommen der Zentralbanken der EG-Länder. Das E. besteht aus vier Bestandteilen, von denen die ersten drei verwirklicht sind: 1. europäische Währungseinheit ECU . Sie sollte ursprünglich Bezugsgröße für Wechselkurse und Indikator im E. sein, hat aber diesbezüglich nur eine symbolische Rolle, da bei einer Wechselkursänderung der ECU-Leitkurs aus den Veränderungen der bilateralen Wechselkurse abgeleitet wird. Ist auch Rechnungseinheit für den Haushalt der EG wie auch für Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel zwischen den Notenbanken , wird von ihnen auch in geringem Umfang als Reservewährung gehalten. Ist alleinige >>> Europäisches Währungssystem (EWS)


Grundbuch - Bei den Amtsgerichten (Grundbuchamt) geführte Register, in denen die im Amtsgerichtsbezirk gelegenen Grundstücke nach Größe, Parzellen, Eigentümern und Belastungen aufgeführt sind. Einsichtsrecht besteht für jeden, der ein berechtigtes Interesse nachweist (z. B. Hypothekengläubiger; Hypothek. Auch >>> Grundbuch


Cash-flow - Da der Gewinn keine Zahlungsmittelbe­wegungen, sondern die erfolgswirksamen Teile der Vermögensveränderungen erfaßt und dabei auch nur jene, die nicht erfolgsneu­tral sind, hat man in der Betriebswirtschafts­lehre den Cash-flow als ergänzende Kenn­zahl entwickelt. Er spielt auch als Marketingziel bzw. Kennzahl im Mar­keting eine gewisse Rolle, weil er Aufschluß über die Ertragskraft eines Unternehmens oder Absatzsegmentes gibt. Rechentechnisch ermittelt man den Cash­flow, indem man ausgehend vom Perioden­gewinn die in der Erfolgsrechnung enthalte­nen, nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen neutralisiert sowie alle er­folgsneutralen und deswegen nicht in der Er­folgsrechnung erfaßten Zahlungen berück­sichtigt: >>> Cash-flow



25. 02. 2026

WTO - Abkürzung für Welthandelsorganisation, World Trade Organization. Trat als neue multilaterale Institution 1995 an die Stelle des GATT. Nach weitgehender Liberalisierung der Warenmörkte ist durch den Vertrag für Finanzdienstkismngen der rechliche Rahmen für Liberalisierungen im Bereich der Finanzdienstleistungen geschaffen worden. Das Abkommen sieht u. a. erleichterten Zugang von Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen zu den jeweiligen Finanzdienstleistungsmörkten der Mitgliedstaaten der WTO vor. Es regelt u. a. Fragen der zulössigen Höhe der Beteiligungen an auslöndischen Unternehmen und die Zahl möglicher Bankniederlassungen. Abk. für World Trade Organization; aus dem  GATT 1995 hervorgegangene Institution zur Öffnung der Märkte und Steigerung des Welthandels mit Sitz in Genf. Internetadresse: www.wto.org >>> WTO


Umsatzkostenverfahren - Verfahren der Erstellung der Bank-GuV-Rechnung. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses werden dem Umsatz des Geschöftsjahrs nicht die gesamten Aufwendungen des Jahres gegenübergestellt, sondern nur die, die für die tatsöchlich verkauften Leistungen angefallen sind. Stellt hohe Anforderungen an die Kostenrechnung. Anders: Gesamtkostenverfahren. nach § 275 Abs. 3 HGB als Alternative zum Gesamtkostenverfahren >>> Umsatzkostenverfahren


Abwertung - (Devalvation) Verminderung des Außenwertes (Wechselkurses) einer Währung im internationalen Handels- und Zahlungsverkehr. In einem System fester Wechselkurse erfolgt Abwertung durch Beschluss der zuständigen Behörde (in der Bundesrepublik: die Bundesregierung). Bei freien Wechselkursen ergibt sich ein Abwertungseffekt, wenn die Währung eines Landes stärker angeboten als nachgefragt wird. Als Folge der Abwertung werden Einfuhren teurer und Ausfuhren billiger. Abwertung >>> Abwertung



24. 02. 2026

Scheck - Bargeldloses Zahlungsmittel (Zahlungsverkehr) in gesetzlich genau vorgeschriebener Form, durch das der Inhaber eines Kontokorrentkontos oder Gehaltskontos seine Bank anweisen kann, den eingesetzten Betrag zu zahlen. Barschecks können ausgezahlt oder auf ein Konto des Einreichers bei der gleichen oder einer anderen Bank gutgeschrieben werden. Das Scheckrecht ist in einem besonderen Gesetz geregelt. Schecks können als Orderschecks (Orderpapiere) oder als Inhaberschecks (Inhaberpapiere)ausgestellt werden. Durch den Vermerk „ Nur zur Verrechnung" kann der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Schecks untersagen, dass der Scheck in bar bezahlt wird. Der Bezogene (Bank) darf in diesem Fall den Scheck nur durch Kontogutschrift einlösen. Als Blankoscheck bezeichnet man einen Scheck, der vom Aussteller unvollständig (meist ohne Betrag) ausgefüllt worden ist, und bei dem die fehlenden Angaben durch den Schecknehmer zu ergänzen sind. Schecks können nach den folgenden Merkmalen untergliedert werden, wobei jeder Scheck eine Kom­bination von Merkmalen aus diesen Kategorien umfasst. (1) Privatschecks und Bankschecks: Die Bezeichnung   Privatscheck besagt, dass dieser Scheck von einer Privatperson, von einem Unternehmen o.Ä. (sog. Nichtbanken), nicht aber von einer Bank ausge­stellt ist. Dagegen ist Aussteller eines   Bankschecks stets ein Kreditinstitut. Im Auslandsgeschäft werden Bankschecks von den Banken >>> Scheck


Außerordentliches Ergebnis - (extraordinary profit/loss) Außerordentliche Aufwendungen und >>> Außerordentliches Ergebnis


Bankenaufsicht - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. ist in der Bundesrepublik neben anderen speziellen Gesetzen durch das mehrfach, zuletzt in 1994, novellierte Gesetz über das Kreditwesen (KWG) von 1961 wie auch durch EG-Richtlinien aufgrund >>> Bankenaufsicht