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Das Wirtschaftslexikon

 

Wir bieten Ihnen hier ein einfach gehaltenes Wirtschaftslexikon an, welches jedoch durch umfassende und professionelle Informationen in dieser Form im Internet ein Novum darstellt.

Tausende Fachbegriffe aus der Welt der Wirtschaftswissenschaften sind hier auf engstem Raum kondensiert und von überall erreichbar: Betriebswirtschaft einfach erklärt, Kostenrechnung im Zusammenhang dargestellt, wissenschaftliche Begriffe im Kontext zu ähnlichen Begriffen erläutert.

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04. 12. 2025

Kundendienst - Produktbegleitende Dienstleistungen lassen sich i.W. nach zwei Dimensionen einteilen. Zunächst nach dem Inhalt in den kaufmännischen Service (z.B. Kostenvoranschlag, Rentabilitätsrechnung) und den technischen Service (z.B. Massanfertigung, Installation). >>> Kundendienst


Konvertibilität - Möglichkeit, Währungen untereinander auszutauschen. Es ist zu unterscheiden zwischen voller und beschränkter Konvertibilität. Der € uro ist voll-konvertierbar, mit ihr kann man jede andere Währung kaufen. Möglichkeit für jedes in- und ausländische Wirtschaftssubjekt am >>> Konvertibilität


Europäisches Währungssystem (EWS) - 1979 gegründetes internationales Währungssystem. Kernelement des EWS war die Festlegung von Leitkursen für die Währungen der teilnehmenden Länder. Als rechnerische Bezugsgrösse des EWS wurde dabei am 1. Januar 1979 die   European Currency Unit (ECU) eingeführt. Innerhalb einer Bandbreite von 2,25 % nach oben wie nach unten durften die   Wechselkurse frei schwanken. Wenn die durch die Bandbreiten bestimmten   Interventionspunkte erreicht wurden, waren die Zentralban­ken in den Mitgliedstaaten zur unbegrenzten Kursstützung am   Devisenmarkt verpflichtet, d.h., sie mussten die schwache Währung kaufen und die starke Währung verkaufen. Leitkursanpassungen („Re­alignments”) bei Vorliegen extremer Ungleichgewichtssituationen waren nicht ausgeschlossen. Das EWS ist am 01.01.1999 durch das Nachfolgesystem, das so genannte EWS II, ersetzt worden, das aber aufgrund der zeitgleichen Einführung des E erheblich weniger Bedeutung besitzt als ehedem das ursprüngliche EWS.   aufgrund einer Entschließung des Rats der EG 1979 an Stelle des Europäischen Währungsverbundes getretene währungspolitische Zusammenarbeit mit dem Ziel, in Europa eine Zone der Währungsstabilität zu errichten. Seine Praktizierung beruht im wesentlichen auf einem Abkommen der Zentralbanken der EG-Länder. Das E. besteht aus vier Bestandteilen, von denen die ersten drei verwirklicht sind: 1. europäische Währungseinheit ECU . Sie sollte ursprünglich Bezugsgröße für Wechselkurse und Indikator im E. sein, hat aber diesbezüglich nur eine symbolische Rolle, da bei einer Wechselkursänderung der ECU-Leitkurs aus den Veränderungen der bilateralen Wechselkurse abgeleitet wird. Ist auch Rechnungseinheit für den Haushalt der EG wie auch für Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel zwischen den Notenbanken , wird von ihnen auch in geringem Umfang als Reservewährung gehalten. Ist alleinige >>> Europäisches Währungssystem (EWS)



03. 12. 2025

Aussperrung - Arbeitskampfmassnahme der Arbeitgeberseite, durch die die Arbeitnehmer plamnässig an der Erbringung der Arbeitsleistung durch Fernhalten von der Betriebsstätte gehindert werden unter gleichzeitiger Verweigerung der Lohn- und Gehaltszahlung. Formen sind   Abwehraussperrung und   Angriffsaussperrung. Siehe auch  Arbeitskampf. >>> Aussperrung


Konsortium - Zeitlich begrenztes Zusammenwirken mehrerer Unternehmen, meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaftsformen), zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Geschäfts. Banken bilden häufig Konsortien zur Emission von Wertpapieren oder Begebung von Großkrediten. Die Zusammenarbeit kann auch durch Gründung eines gemeinsamen Tochterinstituts, einer „ Konsortialbank", institutionalisiert werden. (Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH; Liquiditätskonsor-tialbank; European Banks International Company S.A.; Associated Banks of Europe Corporation S.A.; Europartners; Inter-Alpha-Gruppe). (A)(bei Wertpapieremissionen), ein meistens >>> Konsortium


Unlauterer Wettbewerb - Unter Wettbewerb ist das Streben mehrerer nach einem Ziel, das nicht alle erreichen kön­nen, zu verstehen. Im Wirtschaftsrecht ist Wettbewerb das Streben jedes von mehreren Unternehmen, auf einem gemeinsamen Markt mit möglichst vielen Kunden Ge­schäfte abzuschließen. Der Wettbewerb ist wesentlicher Bestandteil der Marktwirt­schaft und grundsätzlich erwünscht. Mit dem Erfolg des einen ist häufig ein Zurück­fallen des anderen Mitbewerbers verbunden; diese in der Natur des Wettbewerbs liegende Beeinträchtigung ist grundsätzlich erlaubt. Die Rechtsordnung hat aber die Aufgabe, unlautere Wettbewerbshandlungen zu be­kämpfen. Dies geschieht durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus dem Jahre 1909. Die Generalklausel des § 1 UWG verbietet alle im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs vorgenommenen Hand­lungen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Die allgemein gehaltene Regelung ist durch die Rechtsprechung in zahlreichen speziellen Tatbeständen konkretisiert worden, die ty­pischerweise unlauteren Wettbewerb dar­stellen. Diese Fallgruppen sind: der Kundenfang die unbillige Behinderung von Mitbe­werbern die Ausbeutung fremder Leistung der Rechtsbruch die Marktstörung. Das UWG selbst verbietet außer den unter § 1 UWG fallenden Handlungen verschiede­ne Verhaltensweisen, z.B. irreführende Werbung und sonstige Werbe- und Ver­triebsmethoden mit einer typischen Täu­schungsgefahr, ferner Verstöße gegen Regeln des Ausverkaufes und den unter bestimmten Umständen betriebenen Kaufscheinhan­del. Unlauterer Wettbewerb löst zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Scha­denersatz aus, die jeder Mitbewerber gel­tendmachen kann, der selbst beeinträchtigt oder in der gleichen oder einer verwandten Branche wie der Verletzer tätig ist. Dem Schutz der Allgemeinheit dient das Ver­bandsklagerecht. Auf Unterlassung unlaute­ren Wettbewerbes können rechtsfähige Ver­bände zur Förderung gewerblicher Interessen klagen, sofern zu ihren satzungs­gemäßen Aufgaben die Verfolgung unlaute­ren Wettbewerbs gehört. Ferner sind rechts­fähige Verbände klageberechtigt, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, >>> Unlauterer Wettbewerb



02. 12. 2025

Kennzahlen - Kennzahlen sind Größen, die verschiedene absolute Zahlen oder Werte in Beziehung zueinander setzen; sie führen damit zu einer Datenreduktion. Kennzahlen lassen sich in Gliederungszahlen und Verhältniszahlen unterscheiden (vgl. Obersicht 67). Gliederungszahlen geben das Verhältnis einer Teilmasse zur übergeordneten Gesamtmasse an. Verhällniszahlen entstehen durch die Gegenüberstellung von gleichgeordneten Massen. Dabei weisen die gegenübergestellten Massen bei Indexzahlen im Gegensatz zu den Beziehungszahlen einen zeitlichen Unterschied auf . Kennzahlen finden bei der Planung und Kontrolle Anwendung (Uarküing-planung, Marketing-Controlling; Erjolgshon-trolle). Sie dienen auch zur Durchführung von Betriebsvergleichen. Durch Kopplung von Kennzahlen entstehen Kennzahlensysteme, so das ROI-System (Du-Pont-System). >>> Kennzahlen


Option - 1. Allg. ein Recht (Anwartschaft), eine bestimmte Finanzposition - z. B. bestimmte Wertpapiere, Devisen, Terminkontrakte, aber auch Finanzierungen wie Swaps, Fazilitäten u. dgl. -- zu vorab festgelegtem Preis, Kurs, sonstigen Konditionen (Basispreis) in einer bestimmten Zeitspanne oder zu einem bestimmten Termin (Optionsfrist) durch einseitige Erklärung zu kaufen bzw. zu verkaufen bzw. in Anspruch zu nehmen, ohne dazu aber verpflichtet zu sein. Der Erwerber einer Option zahlt dafür einen Preis, die Optionsprämie; diese verfällt auch dann, wenn die Option nicht in Anspruch genommen wird. 2. Neben Futureskontrakten als festen Terminkontrakten sind auch Optionen (Finanzoptionen) als bedingte Terminkontrakte - an den Wertpapiermärkten seit langem bekannt - zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken verschiedenster Art gebruchlich. Sie eignen sich je nach Ausgestaltung als Devisen- oder Währungsoption (Currencyoption) oder als Zinsoption (Interestrateoption) zur Absicherung von Wechselkurs- bzw. Zinsänderungsrisiken. In ihrer Grundform ist eine Option eine Vereinbarung zwischen 2 Parteien, mit der dem Käufer das zeitlich begrenzte Recht eingeräumt wird, ein bestimmtes Aktivum unter bei Vertragsabschluss festgelegten Bedingungen zu kaufen bzw. zu verkaufen, während der Verkäufer der Option (Stillhalter, Aussteller, Schreiber, Writer) die Verpflichtung eingeht, bei Ausübung der Option durch den Käufer die Gegenseite des Geschäftes zu übernehmen; er erhält dafür vom Optionskäufer die zumeist bei Geschäfts-abschluss zu zahlende Optionsprämie. Diese Vereinbarungen können entweder standardisiert als börsengängige Optionen oder als individuell getroffene OTC-(Over-the-Counter-) Optionsvereinbarungen gehandelt werden. Je nachdem, ob der Käufer das Recht erwirbt, in der Zukunft ein bestimmtes Aktivum (Basiswert, Underlying) von dem Verkäufer der Option zu einem vorab festgelegten Preis (Basispreis, >>> Option


Industrie - Wirtschaftszweig, dessen Unternehmen die gewerbliche Be- und Verarbeitung von Rohstoffen und Halbfabrikaten mittels physikalischen, chemischen und biologischen >>> Industrie



01. 12. 2025

Angebot - In der Wirtschaftssoziologie: - Nachfrage. In ökonomischen Marktmodellen sind Angebot bzw. N. aggregierte Grössen der Mengen einer Ware oder Leistung, die Teile der potentiellen Verkäufer (Anbieter) bzw. Käufer (Nachfrager) bei einem bestimmten Marktpreis in der Lage bzw. bereit sind, zu verkaufen bzw. zu kaufen. In diesem Sinne ist N. immer „ kaufkräftige “ N., die auf den Konsumentenmärkten neben Bedürfnissen und Präferenzen entscheidend auch von der Einkommensverteilung >>> Angebot


Kaufkraft - Unter Kaufkraft des Geldes versteht man diejenige Gütermenge, die mit einer Geldeinheit gekauft werden kann. Wird die Gütermenge, die man mit einer Geldeinheit kaufen kann, durch Preissteigerungen kleiner, spricht man von sinkender Kaufkraft und umgekehrt. Inflation. gibt die erwerbbare Gütermenge >>> Kaufkraft


Aussenhandelsfinanzierung - 1. Charakterisierung Aussenhandelsfinanzierung ist der Oberbegriff für die internationalen Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente einschliesslich der korrespondierenden (Zahlungs-)Bedingungen in internationalen Kaufverträgen. Unterbegriffe, die Teilbereiche der Aussenhandelsfinanzierung erfassen, sind Exportfinanzierung, Importfinanzierung und  Auslandsfinanzierung. Die Aussenhandelsfinanzierung ist geprägt von den Erkeinnnissen der betrieblichen Aussenwirtschaft (Aussenhandel), der internationalen betrieblichen Finanzwirtschaft (Finanzierung) sowie des internationalen Kaufrechts. 2. Risikoanalyse als Grundlage der Vereinbarung von Zahlungs- und Sicherungsbedingungen Die Beteiligten an Aussenhandelsgeschäften, insbesondere die Exporteure, haben vor Festlegung der Zahlungs- und Sicherungsbedingungen im Kaufvertrag die besonderen Risiken des Auslandsgeschäftes zu erheben: (1) Das wirtschaftliche Risiko kommt in der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz), dem Zahlungsverzug und der Zahlungsunwilligkeit (Delkredererisiko) des Importeurs zum Ausdruck, aber auch in der Gefahr der Nichterfüllung der Lieferverpflichtung durch den Exporteur. (2) Das   Garantendelkredererisiko umfasst die Gefahr, dass ein Garant (z.B. eine Bank, eine Versicherungsgesellschaft usw.) nicht willens oder nicht in der Lage ist, das zur Absicherung des Aussenhandelsgeschäftes übernommene  Aval (z.B. als   Bankgarantie,  Kautionsversicherung,  Dokurnentenakkreditiv) zu erfüllen. (3) Das  politische Risiko (Länderrisiko) betrifft sowohl die Ware als auch die Forderung. Die Ware ist der Beschlagnahme, der Beschädigung, der Vernichtung infolge staatlicher Massnahmen und Einwirkungen ausgesetzt. Bei Forderungen drückt sich das politische Risiko in Zahlungsverboten,  Moratorien,   Konvertierungsbeschränkungen bzvv. -verboten sowie in  Transferbeschränkungen bzw. -verboten aus. (4) Das  Wechselkursrisiko konkretisiert sich flir den Exporteur in der Abwertung der fakturierten Fremdwährung gegenüber seiner Landeswährmig bzw. für den Importeur in der Aufwertung jener Fremdwährung, in der er Zahlung zu leisten hat. Das Ergebnis der Risikoanalyse bestimmt die im Kaufvertrag zu vereinbarenden Zahlungs- und Sicherungsbedingungen bzw. den Einsatz von Sicherungsinstrumenten, sofern der Exporteur bzw. der Importeur die verbleibenden Risiken eines Aussenhandelsgeschäftes nicht selbst zu tragen bereit ist. 3. Nichtdokumentäre (Reine) Zahlungsinstrumente und -bedingungen Internationale Zahlungsinstrumente, die nicht in direkter Verbindung mit Exportdokumenten stehen, werden als „nichtdokumentär” bzw. als „rein” bezeichnet („Clean Payment”-Instrumente). Hierzu zählen  Auslandsüberweisungen,  Auslandsschecks und - obwohl zugleich Zahlungs-, Finanzierungs-und Sicherungsinstrumente - auch Auslandswechsel (Wechsel). Zahlungsbedingungen, die zur Anwendung dieser Instrumente führen, sind (1) Vorauszahlung des Importeurs, häufig gegen Stellung einer   Anzahlungsgarantie der Bank des Exporteurs; (2) Anzahlung des Importeurs in Verbindung mit Zwischenzahlungen (Abschlagszahlungen) entsprechend dem Produktions- bzw. Leistungsfortschritt gegen entsprechende Nachweise („Progress Payment”-Bedingung); (3) Zahlung bei Lieferung; (4) Zahlung nach Lieferung, d.h. mit Zahlungsziel des Exporteurs an den Importeur (Liefervertragskredit); eventuell gegen Wechselakzept des Importeurs (Wechsel). Zur Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs siehe  SWIFT,  TARGET und   AZI7- Überweisungssystem. 4. Dokumentäre Zahlungs- und Sicherungsinstrumente sowie -bedingungen Internationale Zahlungs- und Sicherungsinstrumente, die die Vorlage von Exportdokumenten voraussetzen, sind Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditive. Sie sind Zahlungs-/Sicherungsinstrument und Zahlungsbedingung zugleich. - Dokumenteninkassi (Documentary Collections) umfassen eine Zug-um-Zug-Abwicklung: Der Exporteur übergibt die Exportdokumente seiner Bank mit der Weisung, dem Importeur diese Dokumente nur auszuhändigen, wenn dieser zuvor eine Gegenleistung erbringt. Die Art der Gegenleistung des Im-porteurs bestimmt die Form der Dokumenteninkassi: (1) „Dokumente gegen (sofortige) Zahlung”, (2) „Dokumente gegen Wechselakzept” (mit   Nachsichtfrist; siehe auch   Wechsel) und (3) „Dokumente gegen unwiderruflichen Zahlungsauftrag” (mit späterer Fälligkeit). - Dokumentenakkreditive (Documentary Credits) umfassen bei Aussenhandelsgeschäften ein Zahlungsversprechen (eine Zahlungsgarantie) der Importeurbank zu Gunsten des Exporteurs, das diese Bank im Auftrag des Importeurs abgibt. Um Zahlung aus dem Akkreditiv zu erhalten, muss der akkreditivbegünstigte Exporteur die im Akkreditiv vorgeschriebenen Exportdokumente bei der Bank (sog. Zahlstelle) einreichen und damit den Vollzug des Exportgeschäfts beweisen. Die Formen der Akicreditive nach Zahlungsmodalitäten sind: (1)  Sichtzahlungsakkreditiv (Sichtakkreditiv), mit sofortiger Zahlung an den Exporteur; (2)   Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung (Deferred-Payment-Akkreditiv), das in Form einer   Nachsichtfrist die Zahlung auf einen >>> Aussenhandelsfinanzierung



30. 11. 2025

Anhang - (notes) Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet. Der Anhang ist damit ein Teil des Jahresabschlusses. Einzelne Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang näher erläutert. Die vom Unternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang darzulegen. Nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen sind im Anhang anzugeben. Bildet zusammen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (Gesellschaftsformen) und von Gesellschaften anderer Rechtsform und bestimmter Größe (Publizitätsgesetz). Im Anhang werden Bilanz und Gewinn- >>> Anhang


Data Mining - im engeren Sinne, siehe  Data Mining. im weiteren Sinne, siehe  Knowledge Discovery in Databases. Fasst man den Begriff Data Mining eher weit, so ist Data Mining identisch zum Begriff des  Know­ledge Discovery in Databases. In seinem engen Verständnis hingegen ist Data Mining ein Teilschritt dieses KDD-Prozesses, der aus Algorithmen besteht, die in akzeptabler Rechenzeit aus einer vorgege­benen Datenbasis einer sehr grossen Datenbank eine Menge von bisher unbekannten Zusammenhängen, Mustern und Trends liefern. Besteht diese Datenbasis aus üblichen, strukturierten Daten, so spricht man vom klassischen Data Mi­ning, das sich der verschiedensten Ansätze aus unterschiedlichsten Wissenschaftsdisziplinen bedient. Dabei werden ebenso klassische Verfahren der Statistik zur  Segmentierung,  Klassifikation oder  Prognose angewendet wie neuere Techniken der Entscheidungsbäume >>> Data Mining


Kompensationsgeschäft - Kompensation, auch als   Gegengeschäft bezeichnet, liegt vor, wenn der Verkauf einer Ware (sog.   Hardware) im   Aussenhandel davon abhängt, dass vom Abnehmer der Ware Güter (sog.   Soft­ware) oder Dienstleistungen gekauft oder wenigstens vermittelt werden müssen. Das Motiv für Kompensationsgeschäfte ist vor allem der Mangel an ausländischer Hartwährung (Devi­sen) in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dieser Mangel wiederum ist Folge der Defizite im Mar­keting Know-how beim internationalen Absatz der lokalen Waren (sog.  Software). Für die Durch­führung der Kompensationsgeschäfte existieren mehrere z.T. sehr komplexe Modelle wie   BarterGeschäfte,     Dreiecks-Geschäfte,  Buy-back-Geschäfte,  Parallel-Geschäfte,   Junktim-Geschäfte (Parallel- Geschäfte), Offset-Geschäfte und Clearing-Agreements. Der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel wird auf ca. 20 % geschätzt. 1. bei internationalen Interbankleistungen die Aufrechnung von Auslandsverbindlichkeiten durch bestimmte Auslandsguthaben. >>> Kompensationsgeschäft



29. 11. 2025

Sammelbewertung - (Bilanzierung). Die Sammelbewertung setzt gleichartige Vorräte voraus. Die Vorräte werden mit Durchschnittspreisen (Durchschnittsmethode) oder   Verbrauchsfolgefiktionen bewertet. Die Verbrauchsfolgefiktionen sind >>> Sammelbewertung


Personalarbeit - Die Personalarbeit kennzeichnet den funktionalen Aspekt der Tätigkeit im Personalbereich und gilt deshalb als Bezeichnung für sämtliche Personalfragen. >>> Personalarbeit


Bilanzielle Abschreibungen - sind die nach den Rechnungslegungsgrundsätzen im   Jahresabschluss vorzunehmenden planmässigen und ausserplanmässigen   Abschreibungen. Ihre Basis sind historische Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten. >>> Bilanzielle Abschreibungen



28. 11. 2025

Chargenfertigung - Sonderform der   Serienfertigung oder der  Sortenfertigung, bei der qualitative Unterschiede zwi­schen verschiedenen Fertigungslosen produktionsbedingt unvermeidlich sind. Eine Charge ist dabei die gemeinsam (z.B. in einem Schmelz- oder Brennofen) produzierte Menge. Trotz gleicher Fertigungsab­läufe kommt es durch wechselnde Produktionsbedingungen zu ungewollten Produktdifferenzierungen. Beispiele für >>> Chargenfertigung


Kennzahlen - Kennzahlen sind Größen, die verschiedene absolute Zahlen oder Werte in Beziehung zueinander setzen; sie führen damit zu einer Datenreduktion. Kennzahlen lassen sich in Gliederungszahlen und Verhältniszahlen unterscheiden (vgl. Obersicht 67). Gliederungszahlen geben das Verhältnis einer Teilmasse zur übergeordneten Gesamtmasse an. Verhällniszahlen entstehen durch die Gegenüberstellung von gleichgeordneten Massen. Dabei weisen die gegenübergestellten Massen bei Indexzahlen im Gegensatz zu den Beziehungszahlen einen zeitlichen Unterschied auf . Kennzahlen finden bei der Planung und Kontrolle Anwendung (Uarküing-planung, Marketing-Controlling; Erjolgshon-trolle). Sie dienen auch zur Durchführung von Betriebsvergleichen. Durch Kopplung von Kennzahlen entstehen Kennzahlensysteme, so das ROI-System (Du-Pont-System). >>> Kennzahlen


Direktvertrieb - Banking by Mail, Banking by Phone. kennzeichnet in klassischer, institutioneller Abgrenzung eine Distributionsform, mit de­ren Hilfe Waren- und Dienstleistungen ohne die Einschaltung von Absatzmittlern direkt an potentielle Kunden abgesetzt werden (Vertriebswegepolitik) sollen. Aus Anbie­tersicht wichtiges Merkmal dieser sog. direk­ten Absatzsysteme ist die unmittelbare Ge­schäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager. Die Begriffsabgrenzung ist aber nicht einheitlich und kann auch andere Merkmale heranziehen. Die Abb. zeigt in Anlehnung an Engelhardt/Witte verschie­dene Möglichkeiten. Bei enger Auslegung und vorsichtigen Schätzungen beträgt der Umsatz der im Konsumgütersektor auf die­sem Vertriebsweg abgesetzten Waren ca. 27 Mrd. EUR, zzgl. ca. 162 Mrd. EUR aus klassi­schem Vertreterverkauf im Dienstleistungs­bereich. Mit Hilfe des Direktvertriebs werden Wa­ren- und Dienstleistungen an Dritte durch Außendienstmitarbeiter (ADM) vorwie­gend im persönlichen Verkauf bzw. im Wege des Telefonverkaufs abgesetzt (Di­rektvertrieb im funktionalen Sinne). Die Wa­renpräsentation erfolgt anhand von Origina­len oder Mustern, in jüngster Zeit aber auch durch Einsatz elektronischer Medien (Computer Aided Selling). Der Verkauf ist hauptsächlich anbieterinitiiert und findet mit oder ohne Terminvereinbarung über­wiegend in der Wohnung der Zielpersonen (Einzelpersonen oder Gruppen) oder auf der Straße statt (Straßenhandel, Heim­dienst). Die Erscheinungsformen des Direktver­triebs sind nicht homogen. Diese Heteroge­nität resultiert aus dem Bemühen direktver­treibender Unternehmen, die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Instru­mente dem typischen Nachfrageverhalten der angesprochenen Nachfragersegmente anzupassen. In dieser individuellen Anpas­sung liegt das akquisitorische Potential des Direktvertriebs begründet: Wegen des un­mittelbaren Kundenkontaktes eignet sich diese Vertriebsform in hohem Maße für prä­ferenzpolitische Aktivitäten. Die Grundlage des strategisch ausgerichteten Direktmarketingkonzepts bilden einerseits die Ziele und Möglichkeiten des Anbieters, andererseits die Wettbewerbsbedingungen auf dem zu bearbeitenden Markt und das Nachfrageverhalten der anvisierten Ziel­gruppe. Weitere Einflußfaktoren, die letzt­lich die operative Ausgestaltung des absatz­politischen Instrumentariums bestimmen, sind: - die Struktur des angebotenen Sortiments, - der Vorbereitungsgrad der Kaufverhand- lungsphase und - die angestrebte Stabilität der Kundenbe­ziehung. Auf dem Wege des Direktvertriebs lassen sich prinzipiell alle Waren und Dienst­leistungen absetzen; wegen der intensi­ven Kundenkontakte ist der Direktver­trieb jedoch besonders für bera­tungsbedürftige Produkte geeignet. Im Investitionsgütermarketing stellt der Di­rektvertrieb den Regelfall dar. Die Tab. gibt einen Eindruck von der branchenspezi­fischen Bedeutung des Direktvertriebs im Konsumgüterbereich. Die ursprünglich dominierenden Aspekte des Direktvertriebs sind mit zunehmend ver­größertem Wohlstand und verbesserten An­gebotsformen des Handels in den Hinter­grund gedrängt worden. Früher standen Gesichtspunkte wie die „Versorgung der Be­völkerung“ oder die „Einführung von Inno­vationen“ (Staubsauger, Waschmaschinen und Kühlschränke) im Vordergrund der Überlegungen. Heute sind es eher Bequem- lichkeits- und Zeitersparnisaspekte. Rechtlich betrachtet handelt es sich >>> Direktvertrieb



27. 11. 2025

Beteiligungsfinanzierung - 1. Form der Aussenfinanzierung in Gestalt der Eigenfinanzierung (Eigenkapitalfinanzierung). Die Bank nimmt neues Eigenkapital von aussen auf durch Beteiligungstitel: Emission von Aktien, Ausgabe von Geschäftsanteilen bzw. Genossenschaftsanteilen, Genussscheinen, Aufnahme neuer Gesellschafter oder Erhöhung der Einlagen schon vorhandener, Aufnahme von Dotationskapital; auch durch die Ausübung von Wandlungs- oder Bezugsrechten aus Wandelschuldverschreibungen >>> Beteiligungsfinanzierung


Arbeitslosenquote - Verhältniszahl, die angibt, wieviel Prozent der arbeitswilligen Arbeitnehmer eines Landes, gemessen an der Gesamtzahl der abhängig Beschäftigten, ohne Arbeit sind. In der Bundesrepublik lag die Arbeitslosenquote 1985 im Jahresdurchschnitt bei 8,2%. Anteil der Arbeitslosen an den abhängigen Erwerbspersonen (ohne Soldaten) in Prozent. Entscheidende Größe für die Beurteilung des wirtschaftspolitischen Zieles hohen Beschäftigungsstandes (Ziele >>> Arbeitslosenquote


Gesellschaft - In der Wirtschaftssoziologie: [1] das jeweils umfassendste System menschlichen Zusammenlebens. Über weitere einschränkende Merkmale besteht kein Einverständnis. [2] Der G.sbegriff ist immer Teil einer Theorie des menschlichen Zusammenlebens, als theoretischer Begriff immer abhängig von der sozialen Realität der Gesellschaft als seiner Praxis. Mit dem Erstarken des Bürgertums, das an der öffentlichen Gewalt nicht teilhat, kommt es in der Sozialphilosophie seit dem 17. Jahrhundert im Rahmen der herrschenden societas-civilis-Vorstellung zur Problematisierung der Legitimität politischer Herrschaft (T. Hobbes, B. Pascal, J. Locke), die erst nach der französischen Revolution zur Trennung des Verständnisses von Staat und Gesellschaft führt (C.H. de Saint-Simon, G.W.F. Hegel, L. von Stein). Die Erkenntnis, dass die Gesellschaft ihre politische Verfassung nach Stand der eigenen Entwicklung ändern kann, schlägt sich in der klassischen Soziologie im Begreifen der Gesellschaft als eine werdende nieder (A. Com-te, Frühsozialismus, deutscher Idealismus). Von ihr ist dann die jeweils statisch verstandene politische Verfassung abhängig. Damit wird das Wesen des G.sbegriffs geändert, indem die Einheit der Gesellschaft nun nicht mehr in der politisch-staatlichen Bedürfnisbefriedigung, sondern - sozialhistorisch synchron mit der Industrialisierung - in der Wirtschaft, in einem System der Befriedigung ökonomischer Bedürfnisse (Saint-Simon, C. Fourier, K. Marx) liegt. Ganz im Sinne der Aufklärung geht die Soziologie in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts davon aus, dass im Verstehen der Gesellschaft als einer letztlich natürlichen Ordnung nicht die Gesellschaft selbst problemati-sierbar ist, sondern nur ihre „ pathologischen Auswüchse “ müssen offenkundig gemacht und damit heilbar werden (Saint-Simon: Herrschaft; C. Fourier: Handel; RJ. Proudhon: Eigentum; von Stein, Marx, F. Engels: Klassenstruktur). Erst als der Begriff der -y bürgerlichen Gesellschaft durch das Anwachsen des vierten Standes (Proletariat) nicht mehr synonym mit Gesellschaft verwendbar ist, wird die Koppelung von Vernunft und Gesellschaft suspekt und in der Soziologie reflektiert (F. Tönnies); einerseits wird nun der emotional orientierte Gemeinschaftsbegriff zum Gegenbegriff der G.(Gemeinschaft - G.), andererseits wird die Gesellschaft nun als weitestgehend unbeeinflussbar >>> Gesellschaft



26. 11. 2025

Aktiengesellschaft (AG) - Unternehmen, das nicht einem einzelnen Unternehmer, sondern einer Kapitalbesitzergruppe (Kapitalgesellschaft) gehört. Vorherrschende Unternehmensform für Großbetriebe. 1995 gab es in der Bundesrepublik Deutschland rund 3200 Aktiengesellschaften, davon waren etwa 700 zum Handel an der Börse zugelassen. Ihre Kapitalzusammensetzung besteht aus Aktien-Anteilen. die an eine mehr oder weniger große Zahl von anderen Kapitalistinnen, Banken und Geldbesitzerinnen (Aktionärinnen) verkauft werden. Ihre Organe sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. >>> Aktiengesellschaft (AG)


Wertpapiere - (Bilanzierung im   Umlaufvermögen). Nach § 266 (2) HGB sind die Wertpapiere des Umlaufvermö­gens wie folgt zu gliedern: Anteile an   verbundenen Unternehmen,  Eigene Anteile, Sonstige Wertpapiere. Die Bewertung der im   Umlaufvermögen ausgewiesenen Wertpapiere erfolgt grund­sätzlich zu den Anschaffungskosten (einschliesslich der Nebenkosten wie Provisionen). Wertpapiere der gleichen Art werden i.a. zu Durchschnittskosten bewertet. Sofern der Börsenkurs am Bilanzstichtag un­ter den Anschaffungskosten liegt, muss nach dem strengen  Niederstwertprinzip auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden (§ 253 (3) und S. 2 HGB). Sofern die Kurse später >>> Wertpapiere


Wertpapiere - (Bilanzierung im   Umlaufvermögen). Nach § 266 (2) HGB sind die Wertpapiere des Umlaufvermö­gens wie folgt zu gliedern: Anteile an   verbundenen Unternehmen,  Eigene Anteile, Sonstige Wertpapiere. Die Bewertung der im   Umlaufvermögen ausgewiesenen Wertpapiere erfolgt grund­sätzlich zu den Anschaffungskosten (einschliesslich der Nebenkosten wie Provisionen). Wertpapiere der gleichen Art werden i.a. zu Durchschnittskosten bewertet. Sofern der Börsenkurs am Bilanzstichtag un­ter den Anschaffungskosten liegt, muss nach dem strengen  Niederstwertprinzip auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden (§ 253 (3) und S. 2 HGB). Sofern die Kurse später >>> Wertpapiere



25. 11. 2025

Allfinanz - Verbund von Versicherungsgeschäften und anderen Finanzdienstleistungen, d.h. u.a. aller Bankgeschäfte. immer stärker vordringendes gemeinsames Angebot von unterschiedlichen Finanzdienstleistungen wie Finanzierung, Vermögensanlage, Bausparen, Versicherungsarten. Da traditionelle Anbieter wie Banken, Bausparkassen, Versicherungen, >>> Allfinanz


Betriebsmittel - (in der   Produktions- und Kostentheorie) umfassen zum einen Faktoren, die in einem einzigen Produktionsvorgang verzehrt werden (Betriebsstoffe), und zum anderen solche, die für viele Produktionsvorgänge im Zeitablauf eingesetzt werden können. Diese Unterscheidung entspricht derjenigen zwischen  Repetier- oder   Verbrauchsfaktoren >>> Betriebsmittel


Innovation - In der Wirtschaftssoziologie: Neuerung, die Hervorbringung, Durchsetzung, Übernahme und Anwendung neuer Ideen und Techniken, bisher unbekannter Produkte oder Rollen in einem sozialen System oder Subsystem. In modernen industriellen Gesellschaften ist Innovation zur Norm geworden: in einer Umwelt steigender Aufnahmefähigkeit und I.sbereitschaft wird Neuerung im institutionalisierten I.sprozess zur Routine. I.sinitiativen gehen zumeist von kreativen Einzelnen, den Innovatoren, aus. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive sind Innovationen Neuerungen für ein Un­ternehmen in Form von Prozessen im Unter­nehmen (Prozeß-Innovationen) oder von Produkten am Markt (Produkt-Innovationen). Aus Marketingsicht ist der Innovationsbegriff folgendermaßen zu spezifizie­ren: - Produkt- und Verfahrensinnovationen: Ergebnisse (Produkte) und Prozesse (Ver­fahren) lassen sich theoretisch trennen, in der Praxis nicht immer. In der Industrie wird aus der Produktinnovation eines Herstellers ggf. eine Verfahrensinnovation beim Verwender. Dienstleistungsangebote können gleichzei­tig Produkt und Verfahren sein. Prozeß-In­novationen können auch Veränderungen im menschlichen Verhalten sein, z. B. als organi­satorische Regeln oder als umweltorientier­tes Konsumentenverhalten. Solche Innova­tionen werden als Sozial-Innovationen bezeichnet. Produkt-Innovationen dienen v.a. dem Ausbau oder der Verteidigung der Wettbewerbsposition, Verfahrens-Innovationen der Produktivitätssteigerung. Im Marketing geht es meist um erstere, weshalb wir im folgenden den kürzeren Ausdruck In­novation bzw. Innovations-Management verwenden, wenn Produktinnovationen (Innovationsmanagement) gemeint sind. - Subjektiv, nicht absolut: Auch etwas (anderen Anbietern und Ziel­gruppen) schon Bekanntes kann aus der Sicht des Unternehmens >>> Innovation