Das Wirtschaftslexikon
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06. 03. 2025
Dokumentenakkreditiv -
1. Grundstruktur: Das Dokumentenakkreditiv (Documentary Credit, Letter of Credit L/C) ist ein Zahlungsversprechen (eine Zahlungsgarantie) der Bank des Importeurs zu Gunsten des Exporteurs. Dieses Zahlungsversprechen gibt die Importeurbank (sog. akkreditiveröffnende Bank, kurz: Akkreditivbank) im Auftrag und nach den Weisungen des Importeurs ab. In die Akkreditivabwicklung ist regelmässig eine Bank im Land des Exporteurs eingeschaltet. Um Zahlung zu erlangen, muss der akkreditivbegünstigte Exporteur Dokumente einreichen, die den Versand der Ware und andere Exportsachverhalte beweisen. Massgebliche Rechtsgrundlage für die Abwicklung von Dokumentenakkreditiven sind die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) der Internationalen Handelskammer (/CC), die von den meisten Banken bzw. Bankenverbänden der Welt anerkannt sind. Einteilung nach der Sicherheit des Exporteurs:
(1) Widerrufliche Dokumentenakkreditive können von der Akkreditivbank (Importeurbank) jederzeit und ohne vorherige Nachricht an den Akkreditivbegünstigten (Exporteur) geändert oder annulliert werden. Sie kommen in der Praxis sehr selten vor.
(2) Unwiderrufliche Dokumentenakkreditive begründen — je nach Akkreditivart — eine feststehende (unwiderrufliche) Verpflichtung der Akkreditivbank (Importeurbank) zur sofortigen bzw. zur hinausgeschobenen Zahlung bzw. zur Akzeptleistung mit späterer Zahlung (siehe unten).
(3) Bei unbestätigten Dokumentenakkreditiven hat der Begünstigte nur einen Anspruch auf Zahlung an die Akkreditivbank (Importeurbank).
(4) Ist dagegen ein Dokumentenakkreditiv durch eine sog. andere Bank bestätigt worden, dann begründet diese Bestätigung einen selbstständigen (zusätzlichen) Zahlungsanspruch des Begünstigten an diese Bestätigungsbank (Akkreditivbestätigung). >>> Dokumentenakkreditiv
Kalkulation - Bankkalkulation.
Prozess bzw. Verfahren der Zurechnung von Kosten auf kostenverursachende Objekte, i.d.R. marktfähige Produkte oder Dienstleistungen, daneben auch technische Verfahren, Herstellungsprozesse oder betriebliche Organisationsbereiche; im Fall der Kalkulation von Produkten oder Dienstleistungen auch als Kostenträgerstückrechnung bezeichnet. Sie erfolgt mit den Zielen:
(1) Bereitstellung von Unterlagen für die Preis- und Absatzpolitik, so z.B. Ermittlung von Selbstkosten (siehe auch Zuschlagskalkulation, ) oder von Preisuntergrenzen,
(2) >>> Kalkulation
Kosten - In der sozialistischen Wirtschaftslehre: In Geld- oder Mengeneinheiten bewerteter Ge- oder Verbrauch vergegenständlichter (Güter) und (in Lohn u.a. Vergütungen ausgedrückter) lebendiger Arbeit sowie sonstige Geldausgaben zur Produktion oder zum Absatz von Waren und Dienstleistungen.
in Geld bewerteter Verzehr von Inputeinheiten materieller und immaterieller Art zur Erstellung und Marktverwertung (Absatz,
1.) betrieblicher Leistungen sowie Aufrechterhaltung hierfür notwendiger Kapazitäten. Die Inputbewertung kann mit Preisen, die auf dem Markt gebildet wurden (Anschaffungswert), erfolgen oder mit opportunity costs siehe Alternativ-K., die zur Erzeugung eines Guts x aufgewendeten Kosten, gemessen am Verzicht des sonst alternativ erzeugbaren Guts y (Wirtschaft,
2.). Den dem Unternehmen (Betrieb, I.) produktionsbedingt anfallenden K., die als private K. bezeichnet werden, stehen die gesamtwirtschaftlichen K. siehe volkswirtschaftlichen K. siehe sozialen K. gegenüber, es sind die der Volkswirtschaft (Wirtschaft) insgesamt entstehenden Kosten, so z.B. einschließlich jener K., für die die Gesellschaft als Ganzes für die Beseitigung der produktionsbedingten Umweltschädigung aufkommen muß. In den betriebs- und volkswirtschaftlichen Modellen sind sie i.d.R. vernachlässigt. Produktionsbedingte K. sind interne K., wenn sie einem Unternehmen entstehen und von diesem zu tragen sind. Tritt ohne Outputvariation eine K.-minderung ein, z.B. weil die Produktionsausweitung der gesamten Branche dem betreffenden Unternehmen zu kostengünstigeren Transportleistungen verhilft, handelt es sich für dieses Unternehmen um externe K. (external). Die zur Abwicklung einer Transaktion erforderlichen Kosten sind Transaktions-K., so z.B. K. für Vertragsabschlüsse, zur Durchsetzung von Vertragsansprüchen bei Streitigkeiten, für Transport der Güter, für Wartezeiten bis zur Verfügbarkeit. Die klassische Theorie des Gleichgewichts (Nachfragetheorie des Haushalts, Kostentheorie , Unternehmenstheorie) >>> Kosten
05. 03. 2025
Rücklagen - (reserves, surplus)
Rücklagen sind Eigenkapital, werden aber getrennt vom Grundkapital der Aktiengesellschaft bzw. dem Stammkapital der GmbH ausgewiesen. Sie werden gebildet, um etwaige künftige Jahresverluste ausgleichen zu können.
Offene Rücklagen werden in der Bilanz gesondert unter der Position "Eigenkapital" ausgewiesen. Das "gezeichnete Kapital" wird grundsätzlich zum Nennwert ausgegeben und heißt bei der AG Grundkapital, bei der GmbH Stammkapital. Das satzungsmäßig festgelegte Eigenkapital entspricht also dem gezeichneten Kapital und hat einen fixen Charakter. Das Konto "Rücklagen" soll die Veränderungen des Eigenkapitals auffangen.
Das HGB verlangt in § 266 HGB den gesonderten Ausweis der Kapitalrücklage und der Gewinnrücklagen. Während Gewinnrücklagen aus dem Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres gebildet werden, entsteht die Kapitalrücklage durch "von außen" in die Kapitalgesellschaft kommende Zahlungen. Werden Anteile von Aktien über dem Nennwert ausgegeben, dann entsteht ein Agio (= Aufgeld), >>> Rücklagen
Offenmarktpolitik - An- und Verkauf von Wertpapieren durch die Deutsche Bundesbank. Dadurch werden Kreditinstituten und Wirtschaft Zahlungsmittel zugeführt oder entzogen.
1. Begriff. Unter O. versteht man den An- und Verkauf von Wertpapieren i. w. S. durch die Zentralbank auf eigene Rechnung am offenen Markt. Die Bezeichnung "offener Markt" macht deutlich, daß der Abschluß von Offenmarktgeschäften mit der Notenbank grundsätzlich allen Marktteilnehmern (Banken und gelegentlich auch Nichtbanken) offensteht. Nicht zu den Offenmarktgeschäften zählen Wertpapiertransaktionen, die die Bundesbank nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag und für Rechnung öffentlicher Emittenten (Emission) durchführt, z.B. die Kurspflegeoperationen für die Bundesanleihen.
2. Institutioneller Rahmen der O. in der Bundesrepublik. Gesetzliche Grundlage der O. der Bundesbank ist § 21 BBkG. Danach darf die Bundesbank zur Regelung des Geldmarkts am offenen Markt zu Marktsätzen folgende Offenmarktpapiere kaufen und verkaufen: bundesbankfähige Wechsel , Schatzwechsel und Schatzanweisungen des Bundes, eines Sondervermögens sowie der Länder, Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen deren Schuldner der Bund , eines seiner Sondervermögen oder ein Land ist, sowie andere Schuldverschreibungen. Diese Wertpapiere sind teilweise dem Geldmarkt , teilweise dem Kapitalmarkt zuzuordnen. Dabei ist wichtig, daß auch Offenmarktgeschäfte in langfristigen Papieren nur zur Regelung des Geldmarkts, d.h. der Bankenliquidität, erlaubt sind. Dies schließt Interventionen der Bundesbank am Kapitalmarkt mit dem primären Ziel der Kursstützung oder der Finanzierung des öffentlichen Kreditbedarfs aus. Zu Marktsätzen kaufen und verkaufen bedeutet, daß die Zentralbank keine willkürlichen, abseits vom Marktgeschehen liegenden Kurse für ihre Transaktionen wählen darf. Die traditionelle "Manövriermasse" der O. am Geldmarkt stellen in der Bundesrepublik Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen öffentlicher Stellen dar. Solche Titel gelangen zum einen durch eine entsprechende kurzfristige Verschuldung öffentlicher Schuldner in den Umlauf. Die auf diese Weise entstandenen Papiere werden Finanzierungspapiere genannt. Zum anderen entstehen Geldmarktpapiere auf Initiative der Bundesbank. Diese Papiere werden nach § 42 BBankG rechtlich als Papiere des Bundes, wirtschaftlich aber als solche der Bundesbank begeben. Sie werden Liquiditätspapiere >>> Offenmarktpolitik
Zession - Abtretung einer Forderung.
i.d.R. Abtretung einer Forderung. Eine Forderung kann von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) durch Vertrag auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden (§ 398 BGB). Z. ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, dessen Wirksamkeit vom rechtlichen Schicksal des zugrunde >>> Zession
04. 03. 2025
Organschaft - Begriff des Steuerrechts; unter Organschaft versteht man die wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Unterordnung eines Unternehmens unter ein anderes. Die Untergesellschaft (Organgesellschaft) hat den Weisungen der Obergesellschaft zu folgen.
Wenn ein rechtlich selbständiges Unternehmen (Organ) einem anderen Unternehmen >>> Organschaft
Innerbetriebliche Leistungen - sind im Betrieb erbrachte Leistungen, die nicht zum Absatz am Markt bestimmt sind, sondern >>> Innerbetriebliche Leistungen
Betriebs- und Geschäftsausstattung - (working and office equipment)
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist ein Bilanzposten des Anlagevermögens. >>> Betriebs- und Geschäftsausstattung
03. 03. 2025
Münzen - Vom Staat geprägte Metallstücke, die als gesetzliche Zahlungsmittel dienen oder gedient haben. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Münzprägung durch den Bund, der die Münzhoheit besitzt. In den Wirtschaftskreislauf gelangen die Münzen erst durch die >>> Münzen
Optionsanleihe - Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgesetzten Frist ein Recht (Option) auf Bezug von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren in einem bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.
Anleihe, die neben den üblichen Gläubigerrechten in Form von Zins- und Rückzahlung das Recht gewährt, eine bestimmte Anzahl von Aktien (Stock Warrant Bond) oder Anleihen (Bond Warrant) zu einem bereits bei der Emission fixierten Kurs und Zeitpunkt zu erwerben. Im Gegensatz zur Wandelanleihe geht das durch die Anleihe verbriefte Gläubigerrecht bei Ausübung des Optionsrechts nicht unter, sondern bleibt weiterhin >>> Optionsanleihe
Leitbild - In der Wirtschaftssoziologie: Leitvorstellung, auch: Leitidee, insbesondere in der deutschen Soziologie der 1950er Jahre gebräuchliche Bezeichnung für Komplexe normativer Vorstellungen über die erstrebenswerte >>> Leitbild
02. 03. 2025
Prämienlohn - variable Entgeltkomponente, die in Abhängigkeit von festgelegten Kriterien, z.B. Qualität, vergeben wird. Siehe >>> Prämienlohn
Bankenaufsicht - Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
ist in der Bundesrepublik neben anderen speziellen Gesetzen durch das mehrfach, zuletzt in 1994, novellierte Gesetz über das Kreditwesen (KWG) von 1961 wie auch durch EG-Richtlinien aufgrund >>> Bankenaufsicht
Industrie- und Handelskammer (IHK) - Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen aller gewerblichen Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks (mit Ausnahme des Handwerks) vertritt. Es besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft. Die 81 deutschen Industrie- >>> Industrie- und Handelskammer (IHK)
01. 03. 2025
Handelskette -
Inbegriff des distributionswirtschaftlich angezeigten , Weges“, den stofflich unverändert bleibende Produkte (Handelswaren) zwecks Konsumwirksamkeit vom Erzeuger zum Verwender nehmen und der sich dafür prinzipiell anbietenden Betriebe des Handels (vgl. Abb.); zugleich ein am Institut für Handelsforschung der Universität zu Köln (Seyf- fert, >>> Handelskette
Finanzierungsschäfte - Kurzbezeichnung für Wertpapiere, die der Bund zeitweilig zur teilw. kurz- und mittelfristigen Finanzierung des Bundeshaushaltes emittiert (»Bundes-schätzchen«). >>> Finanzierungsschäfte
Nutzen - In der Wirtschaftssoziologie: die Summe der Vorteile, welche dem Akteur aus seinem Verhalten erwachsen. Grundbegriff der ökonomischen Soziologie (D. Krause u.a.).
Im Marketing versteht man unter Nutzen den Grad der Befriedigung von Bedürfnissen (Motive), den ein Wirtschaftsgut beim Verbraucher bzw. Verwender erbringt. Für den Nutzen eines Gutes sind zum einen also die subjektiven Bedürfnisse relevant (Nützlichkeit), andererseits aber auch die Knappheit des Gutes (Seltenheit). Freie Güter sind zwar nützlich, besitzen aber wegen fehlender Knappheit keinen Nutzen im ökonomischen Sinne. In der mikroökonomischen Theorie wird der Nutzen in Abhängigkeit von Gütermengen in sog. Nutzenfunktionen modelliert. Die ältere Nutzentheorie ging dabei von einer kardinalen Nutzenmessung >>> Nutzen
28. 02. 2025
Preiskalkulation - Wegen der Eigenart der Bankpreise im Bankwesen nur begrenzt mögliche bzw. sinnvolle Rechnung.
zählt als kostenorientierter Ansatz der Preispolitik zu den wichtigsten Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung. Erste kostenrechnerische Konzepte waren sogar ausschließlich auf den Zweck ausgerichtet, Angebotspreise für Absatzleistungen zu ermitteln. Die Gründe hierfür lagen insb. in der auch heute noch weit verbreiteten Ansicht, man könne den Angebotspreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Berücksichtigung anderer Einflüsse allein mit Hilfe der Angaben aus der Kostenrechnung bestimmen, indem den im Rahmen der Kostenträgerrechnung ermittelten Selbstkosten lediglich ein prozentualer Gewinnzuschlag hinzugefügt wurde („Selbstkosten-plus-Ge- winnzuschlags-Preise progressive Kalkulation). Besonders weit verbreitet ist diese Form der Preisbestimmung im Handel, wo die Fülle der Kalkulationsvorfälle zu besonders einfachen Preisbestimmungsverfahren zwingt (Handelskalkulation), sowie bei der Angebotspreiskalkulation im Anlagengeschäft, wo das Fehlen von Marktpreisen häufig eine kostenorientierte Preisbildung nahelegt. Werden dabei die Selbstkosten aufgrund von Plandaten ermittelt, spricht man von Vorkalkulation, werden hingegen bereits realisierte Istkosten verwendet, von Nachkalkulation. Ergänzt werden diese Kalkulationen durch sog. Schätzkalkulationen, die der möglichst wirtschaftlichen und schnellen Ermittlung von Angebotspreisen für Leistungseinheiten oder Aufträge dienen (Durchgängige Produktkalkulation). Die Ermittlung der Selbstkosten kann auf Basis von Vollkosten oder Teilkosten sowie mit unterschiedlichen Kostenwerten erfolgen. Die Preiskalkulation auf Vollkosten- basis unterscheidet grundsätzlich zwischen Einzel- und Gemeinkosten. Während die Einzelkosten den Produkteinheiten unmittelbar zugerechnet werden können, erfolgt die Verrechnung von Gemeinkosten mit Hilfe von Schlüsseln. Je nach Art des Fertigungs- programmes und des Fertigungsverfahrens stehen hierfür unterschiedliche Kalkulationsverfahren zur Verfügung, die die Gemeinkosten in mehr oder weniger differenzierten Abrechnungsgängen auf Produkteinheiten verteilen. Wenngleich die verschiedenen Varianten der vollkostenorientierten Kalkulationsverfahren auch heute noch in weiten Bereichen der Praxis angewendet werden, so muss man doch bei einer Orientierung an den Anforderungen, die aus heutiger Sicht an die Preiskalkulation zu stellen sind, zu der Auffassung gelangen, dass die Vollkostenrechnung diesen Anforderungen nicht in befriedigender Weise genügt. Den traditionellen Formen der Vollkostenrechnung sind insb. folgende kritische Einwendungen entgegen zu halten: Es gibt keinen „richtigen“ Schlüssel für das Weiterwälzen echter Gemeinkosten und damit auch keine richtigen Preise. Werden Fixkosten auf Basis der jeweiligen Ist-Beschäftigung auf die Kostenträger verrechnet, besteht die Gefahr des „sich aus dem Markt Herauskalkulierens“, weil dann niedrigere Beschäftigung höhere Kosten und damit höhere Preise nach sich zieht, was zu weiterem Beschäftigungsrückgang führt usw. Diese Gefahr ist nur dann nicht gegeben, wenn der Nachfrager bereit ist, über den Preis sämtliche dem Anbieter entstandenen Kosten voll zu vergüten. Auf eine solche Regelung läßt sich bspw. der Staat ein, wenn er Produkte (z. B. wehrtechnische Güter) nachfragt, für die kein Marktpreis existiert. Die Anbieter solcher von öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen nachgefragten Güter müssen >>> Preiskalkulation
Direktvertrieb - Banking by Mail, Banking by Phone.
kennzeichnet in klassischer, institutioneller Abgrenzung eine Distributionsform, mit deren Hilfe Waren- und Dienstleistungen ohne die Einschaltung von Absatzmittlern direkt an potentielle Kunden abgesetzt werden (Vertriebswegepolitik) sollen. Aus Anbietersicht wichtiges Merkmal dieser sog. direkten Absatzsysteme ist die unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager. Die Begriffsabgrenzung ist aber nicht einheitlich und kann auch andere Merkmale heranziehen. Die Abb. zeigt in Anlehnung an Engelhardt/Witte verschiedene Möglichkeiten. Bei enger Auslegung und vorsichtigen Schätzungen beträgt der Umsatz der im Konsumgütersektor auf diesem Vertriebsweg abgesetzten Waren ca. 27 Mrd. EUR, zzgl. ca. 162 Mrd. EUR aus klassischem Vertreterverkauf im Dienstleistungsbereich.
Mit Hilfe des Direktvertriebs werden Waren- und Dienstleistungen an Dritte durch Außendienstmitarbeiter (ADM) vorwiegend im persönlichen Verkauf bzw. im Wege des Telefonverkaufs abgesetzt (Direktvertrieb im funktionalen Sinne). Die Warenpräsentation erfolgt anhand von Originalen oder Mustern, in jüngster Zeit aber auch durch Einsatz elektronischer Medien (Computer Aided Selling). Der Verkauf ist hauptsächlich anbieterinitiiert und findet mit oder ohne Terminvereinbarung überwiegend in der Wohnung der Zielpersonen (Einzelpersonen oder Gruppen) oder auf der Straße statt (Straßenhandel, Heimdienst). Die Erscheinungsformen des Direktvertriebs sind nicht homogen. Diese Heterogenität resultiert aus dem Bemühen direktvertreibender Unternehmen, die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Instrumente dem typischen Nachfrageverhalten der angesprochenen Nachfragersegmente anzupassen. In dieser individuellen Anpassung liegt das akquisitorische Potential des Direktvertriebs begründet: Wegen des unmittelbaren Kundenkontaktes eignet sich diese Vertriebsform in hohem Maße für präferenzpolitische Aktivitäten. Die Grundlage des strategisch ausgerichteten Direktmarketingkonzepts bilden einerseits die Ziele und Möglichkeiten des Anbieters, andererseits die Wettbewerbsbedingungen auf dem zu bearbeitenden Markt und das Nachfrageverhalten der anvisierten Zielgruppe. Weitere Einflußfaktoren, die letztlich die operative Ausgestaltung des absatzpolitischen Instrumentariums bestimmen, sind: - die Struktur des angebotenen Sortiments, - der Vorbereitungsgrad der Kaufverhand- lungsphase und - die angestrebte Stabilität der Kundenbeziehung. Auf dem Wege des Direktvertriebs lassen sich prinzipiell alle Waren und Dienstleistungen absetzen; wegen der intensiven Kundenkontakte ist der Direktvertrieb jedoch besonders für beratungsbedürftige Produkte geeignet. Im Investitionsgütermarketing stellt der Direktvertrieb den Regelfall dar. Die Tab. gibt einen Eindruck von der branchenspezifischen Bedeutung des Direktvertriebs im Konsumgüterbereich.
Die ursprünglich dominierenden Aspekte des Direktvertriebs sind mit zunehmend vergrößertem Wohlstand und verbesserten Angebotsformen des Handels in den Hintergrund gedrängt worden. Früher standen Gesichtspunkte wie die „Versorgung der Bevölkerung“ oder die „Einführung von Innovationen“ (Staubsauger, Waschmaschinen und Kühlschränke) im Vordergrund der Überlegungen. Heute sind es eher Bequem- lichkeits- und Zeitersparnisaspekte. Rechtlich betrachtet handelt es sich >>> Direktvertrieb
Reaktanz - Im Rahmen der Personalauswahl und der Testanwendung wird damit der (mögliche) Widerstand der Testperson gegen das Verfahren bezeichnet. Die Verweigerung der Kooperation kann zu Verfälschungen der Ergebnisse führen.
nennt man in der Werbepsychologie die Gegenreaktion eines Umworbenen auf eine versuchte Beeinflussung. Die Grundhypothese lautet: Wenn eine Person eine Bedrohung oder Einschränkung ihrer Verhaltensfreiheit wahrnimmt, wird sie veranlaßt, sich der erwarteten Einengung zu widersetzen oder nach erfolgter Einengung ihre Freiheit zurückzugewinnen. >>> Reaktanz
27. 02. 2025
Wechsel - Ausdrücklich als solcher bezeichnete Zahlungsanweisung in gesetzlich vorgeschriebener Form. Man unterscheidet zwei Arten: die Tratte (gezogener Wechsel) und den Solawechsel (eigener Wechsel). Die Tratte ist eine Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen (Schuldner), den im Wechsel angegebenen Betrag an einem bestimmten Tag an den Begünstigten zu zahlen. Der Bezogene verpflichtet sich durch sein Akzept (Unterschrift quer am Rande des Wechsels) zur Zahlung. Durch den Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller, den Wechselbetrag zum angegebenen Zeitpunkt dem Wechselnehmer (Inhaber des Wechsels) zu zahlen. Als Zahlstelle wird meistens die Bank angegeben, bei der der Aussteller oder der Bezogene sein Konto hat. Wird das Zahlungsversprechen nicht eingehalten, so kann in wenigen Tagen ein Zahlungsbefehl oder ein Urteil im Urkundenprozess (als Beweismittel dienen nur Urkunden und Parteivernehmung) erwirkt werden, woraus sofort vollstreckt werden kann. Im Rahmen ihres Kreditgeschäftes kaufen Banken Wechsel an (Diskontkredit).
Ein Wechsel weist folgende Merkmale (Bestandteile) auf:
(1) Ein Wechsel muss (von seltenen Ausnahmen bei Auslandswechseln abgesehen) ausdrücklich die Bezeichnung „Wechsel”, „Bill of Exchange”, „Lettre de Change” o.Ä. tragen. Mehrere Ausfertigungen eines Wechsels kommen nur noch selten vor.
(2) Der gezogene Wechsel muss die unbedingte Zahlungsanweisung enthalten, eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen, z.B. „Gegen diesen Wechsel zahlen Sie ...”, „Pay against this Bill of Exchange ...”.
(3) Die Wechselurkunde muss, um rechtsgültig zu sein, den Namen des Bezogenen enthalten. Bei Inlandswechseln ist darüber hinaus in aller Regel bereits das Akzept des Bezogenen eingeholt, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Im Auslandsgeschäft kommen dagegen auch Wechsel vor, die noch nicht akzeptiert sind, und die als Tratten bezeichnet werden (so z.B. bei Dokumenteninkassi gegen Akzept).
(4) Die Verfallzeit eines Wechsels kann alternativ lauten (a) auf einen bestimmten Tag (Tagwechsel, Zeitwechsel); (b) auf eine bestimmte Zeit nach der Ausstellung des Wechsels (Datowechsel); (c) auf Sicht (Sichtwechsel); (d) auf >>> Wechsel
Handelsmarken - (Private Labels).
(1) Arten/Typen von Handelsmarken: Handelsmarken (Private Labels) bilden ein Element der Markenpolitik des Handels und zugleich ein wesentliches Instrument des Handelsmarketing. Ein Handelsunternehmen ist bei Handelsmarken der Inhaber der gesetzlichen Schutzrechte. Deren Vertrieb erfolgt durch das Handelsunternehmen (bei Verbundmarken durch die Verbundgruppe) in den eigenen (angeschlossenen) Verkaufsstellen. Typen von Handelsmarken sind:
(1) klassische Handelsmarken,
(2) Gattungsmarken (Generics, No Names),
(3) Premiummarken des Handels. Klassische Handelsmarken sind gegenüber Herstellermarken bei vergleichbarer Qualität durch einen Preisvorteil diesen gegenüber gekennzeichnet. Gattungsmarken weisen bei sehr niedrigem Preis eine wesentlich einfachere Produktgestaltung auf. Premiumhandelsmarken bieten eine hohe Qualität bei entsprechend hohem Preisniveau. Oft weisen sie einen Zusatznutzen für die Konsumenten auf, z.B. durch Öko-Orientierung (Liebmann/Zentes 2001, S. 495).
2. Markenstrategien: Im Rahmen der strategischen (horizontalen) Handelsmarkensicht sind analog zu Markenstrategien bei Herstellermarken Monomarken-, Mehrmarken-, Markenfamilien- und Dachmarkenstrategien realisierbar. Sie dienen v.a. der Differenzierung und Profilierung im horizontalen und vertikalen Wettbewerb.
3. Funktionen von Handelsmarken: Im Einzelnen erfüllen Handelsmarken als strategische Sortimentseinheiten (Sortimentspolitik) des Handels folgende Funktionen (Schenk 1997, S. 82 f.):
(1) PreisLeistungs-Funktion (Dokumentation der preislichen Leistungsfähigkeit durch niedrigeres Preisniveau als Herstellermarke),
(2) Sortimentsleistungsfunktion (Dokumentation des exklusiven Sortiments),
(3) Profilierungsfunktion (Abhebung von der Konkurrenz),
(4) Polarisierungsfunktion (Abgrenzung zu Betriebstypen der Konkurrenz),
(5) Ertragsverbesserungsfunktion (Spielraum bei der Kalkulation und den Spannen),
(6) Gewerbliche Schutzfunktion (Warenzeichenschutz),
(7) Solidarisierungsfunktion (Stärkung der Corporate Identity),
(8) Innovationsfunktion (Möglichkeit der Entwicklung neuer Produkte bzw. Marken). Siehe auch Eigenmarke, Händlermarke (Retail Brand), Handelsmarketing (mit Literaturangaben), Markenpolitik des Handels und Produktpolitik (mit Literaturangaben).
Literatur: Liebmann, H.-P., Zentes, J., Swoboda, B.: Handelsmanagement, 2. Aufl., München 2007; Schenk, H.-O.: Funktionen, >>> Handelsmarken
Spezialisierung - In der Wirtschaftssoziologie: [1] Beschränkung auf, Erfassung, Darstellung und/oder Entwicklung von einzelnen Eigenschaften, Merkmalen, Tätigkeiten, Aufgaben etc.
[2] Im Zuge der strukturellen und funktionellen Differenzierung >>> Spezialisierung
26. 02. 2025
Leistungsmotivation - in der Psychologie entwickeltes hypothetisches Konstrukt für eine Motivation, die die Unterschiede im Leistungsverhalten von Individuen erklären soll. Es beschreibt den inneren Antrieb, Erfolge zu erzielen bzw. Mißerfolge zu vermeiden. Leistungsmotivationen werden im sozialen Kontext erlernt und prägen das Anspruchs Niveau bei Entscheidungen, >>> Leistungsmotivation
Handlungsvollmacht - Ermächtigt zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder zu einzelnen Geschäften. Kann auch zum betrieb des ganzen Handelsgewerbes >>> Handlungsvollmacht
Geringwertige Wirtschaftsgüter - (low value items)
Geringwertige, einer selbständigen Nutzung unterliegende Vermögensgegenstände können im Jahre der Anschaffung >>> Geringwertige Wirtschaftsgüter
25. 02. 2025
Stammkapital - (capital stock) Gezeichnetes Kapital der GmbH
Nominalkapital >>> Stammkapital
Innerbetriebliche Leistungen - sind im Betrieb erbrachte Leistungen, die nicht zum Absatz am Markt bestimmt sind, sondern >>> Innerbetriebliche Leistungen
Cash-flow - Da der Gewinn keine Zahlungsmittelbewegungen, sondern die erfolgswirksamen Teile der Vermögensveränderungen erfaßt und dabei auch nur jene, die nicht erfolgsneutral sind, hat man in der Betriebswirtschaftslehre den Cash-flow als ergänzende Kennzahl entwickelt. Er spielt auch als Marketingziel bzw. Kennzahl im Marketing eine gewisse Rolle, weil er Aufschluß über die Ertragskraft eines Unternehmens oder Absatzsegmentes gibt. Rechentechnisch ermittelt man den Cashflow, indem man ausgehend vom Periodengewinn die in der Erfolgsrechnung enthaltenen, nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen neutralisiert sowie alle erfolgsneutralen und deswegen nicht in der Erfolgsrechnung erfaßten Zahlungen berücksichtigt: >>> Cash-flow
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