Das Wirtschaftslexikon
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Unsere neuesten Artikel sind :
15. 03. 2026
Geldmarktpapiere - Kurzlaufende Wertpapiere (bis zu 90 Tagen), wie z. B. Schatzwechsel und Schatzanweisungen von Bund, Ländern, Bundespost und Bundesbahn, Vorratsstellenwechsel und Privatdiskonten, die der Geldmarktregulierung (Geldmarkt) >>> Geldmarktpapiere
Sozialbilanz - In der Wirtschaftssoziologie: neuere Bezeichung für eine Rechnungslegung durch Unternehmen, worin die sozialen, die nicht-ökonomischen Wirkungen und Ergebnisse der Arbeit eines Unternehmens >>> Sozialbilanz
Ablauforganisation - In der Wirtschaftssoziologie: Aufbau- und Ablauforganisation
1. Definition Die Ablauforganisation beschreibt die inhaltliche, räumliche und zeitliche Abfolge von Aktivitäten, um eine Aufgabe zu erfüllen. Sie regelt den Ablauf des betrieblichen Geschehens unter Berücksichtigung der Anforderungen an das gewünschte Ergebnis und des Leistungsvermögens von Personen und verfügbarer Sachmittel. Die jeweilige betriebliche Ablauforganisation ist dokumentiert in Arbeitshandbüchern, Leitfäden und Vorschriften, um eine wiederholbare, nachvollziehbare Ausführung jeder Aufgabe des Ablaufes mit gleichbleibender Qualität sicher zu stellen.
2. Abgrenzung Die Komplexität einer Aufgabe, die eine Ablauforganisation zu realisieren hat, bestimmt die benötigte Qualifikation der ausführenden Personen oder die technologische Vielfalt der eingesetzten Sachmittel. Bei umfangreicheren Aufgaben — beispielsweise der Herstellung eines Produktes — ergibt sich daher meist eine Spezialisierung der Personen auf bestimmte Tätigkeiten und damit auch die Zuordnung der benötigten Sachmittel. Gebäude, Einrichtungen, Maschinen, Werkzeuge Informationssysteme oder Daten sind auf die einzelnen Aufgabenschwerpunkte zugeschnitten. Ausserdem gestaltet sich der Gesamtablauf oft derart lang, dass eine Zergliederung in Teilabläufe sinnvoll ist. Insofern entsteht eine Abl. die Befriedigung des Kundenwunsches bestehend aus Tell-Ablauforganisationen, die teils sequentiell teils parallel ihre Teilaufgaben abarbeiten. Die Vorkalkulation im Rahmen der Erstellung eines Angebotes, die Erprobung bei der Entwicklung eines neuen Produktes oder die Lackierung einer Rohkarosse sind Beispiele für derartige Teilabläufe. Mit steigender Komplexität, Spezialisierung und Zergliederung verliert die Ablauforganisation allerdings an Übersichtlichkeit und Flexibilität. Daraus ergibt sich ein grösserer Planungs- und Koordinierungsaufwand. Fasst man jetzt die spezialisierten Tätigkeiten zusammen, um Grössenvorteile zu nutzen, beispielsweise ein zentraler Einkauf oder Qualitätssicherung, oder lagert die Planungs- und Kontrollfunktionen aus dem Ablauf aus, so ergibt sich eine Struktur: die sog. Aufbauorganisation. Dieser Schritt ist überall dort anschaulich nachzuvollziehen, wo ein kleines „Start-up-Unternehmen” um Grössenordnungen wächst. Arbeitet anfangs noch jeder in jeder Funktion, bilden sich schnell Spezialisierungen, die in eine Aufbauorganisation mit festen Zuständigkeiten mündet. Insofern sind reine Ablauforganisationen ohne Aufbauorganisation nur in Kleinstuntemehmen mit einfachen Aufgaben zu finden und auch nur dann, wenn jeder Mitarbeiter alle Tätigkeiten des Ablaufes gleich gut beherrscht. Ablauf-und Aufbauorganisation sind also nahezu untrennbar miteinander verwoben. Der reine Ablauf erhält eine übergeordnete Struktur. Diese Struktur sollte allerdings so klein wie möglich sein, da sie oft nicht direkt an der Wertschöpfung beteiligt ist und die Zunahme ablaufinterner Schnittstellen zusätzliche Kosten und Verzögerungen bedeutet.
3. Ziele Die Ziele der Ablauforganisation haben sich in den letzten dreissig Jahren verändert. Früher dominierte die Auslastung aller am Ablauf beteiligten Ressourcen die Zielvorgaben. Heute stehen überwiegend kundenorientierte Ziele im Vordergrund wie termingerechte Ausführung, hohe Qualität, geringe Kosten, kurze Durchführungszeiten, hohe Flexibilität, Service- und Kundenfreundlichkeit und die Fähigkeit zu kundenspezifischen innovativen Lösungen.
4. Gestaltung der Ablauforganisation Voraussetzungen der Ablauforganisation für die Erreichung der o.g. Ziele sind minimale Bestände an Material, Sachmitteln und Personal. Ist die zu erfüllende Aufgabe einfach, hat wenig Wertschöpfungsstufen, keine oder wenig Varianten mit hoher Ähnlichkeit und grosse Stückzahlen, dann kann der Grad der Arbeitsteilung höher und die Qualifikation der am Ablauf Beteiligten geringer sein. Steigt die Komplexität der Aufgabe oder die Variantenvielfalt empfiehlt es sich oft, den Grad der Arbeitsteilung zu reduzieren und Planungs-, Kontroll- und Unterstütztuigstätigkeiten aus zentralen Funktionsbereichen in den Ablauf selbst zu verlagern. Dies verringert Schnittstellen und ermöglicht eine höhere Reaktionsfähigkeit auf Ablaufstörungen. Diese Art der Dezentralisierung führt allerdings zu höheren Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation >>> Ablauforganisation
14. 03. 2026
Wissenschaftstheorie - In der Wirtschaftssoziologie: Sammelbegriff für alle metawissenschaftlichen Erörterungen über Wissenschaft, zu denen insbesondere die logische Analyse der Begriffe der Wissenschaft, der wissenschaftlichen Methoden und der Wissenschaftsvoraussetzungen gehört. Die moderne Wissenschaftstheorie arbeitet mit formallogischen und sprachanalytischen Mitteln und hat damit unter anderem die Unzulänglichkeit (weil Eindimensionalität) der Kriterien für den Begriff der Erklärung und der empirischen Signifikanz nachweisen können. Sie hat auch zeigen können, dass eine Präzisierung wissenschaftlicher Vorgehensweisen >>> Wissenschaftstheorie
Anlagen im Bau - (fixed assets under construction)
Anlagen im Bau sind Gebäude, sonstige Bauten, Maschinen, Transportanlagen und andere Anlagegüter, deren Herstellung noch nicht beendet ist. Keine Rolle spielt es, ob die Herstellung durch das eigene oder ein fremdes Unternehmen erfolgt. Alle entstehenden Aufwendungen werden vorübergehend auf dem Konto "Anlagen im Bau" erfasst und aktiviert.
Anlagen >>> Anlagen im Bau
Eigentum - In der Wirtschaftssoziologie: [1] in der Nachfolge M. Webers dauerhafte, zeitlich unbegrenzt appropri-ierte Chancen, die im Unterschied zum Besitz rechtlich sanktioniert sind (V.M. Bader u. A. Benschop 1989). Rechtliche Regelungen beziehen sich etwa auf die Übertragbarkeit eines E.s (z.B. Vererbung). „ Eigentumsobjekte “ sind nicht Sachen im engeren Sinne, sondern allgemein Nutzungschancen (z.B. Erwerbschancen), die an Sachen, aber auch an Personen, Positionen und Ämter (z.B. Pfründe) oder an „ unkörperliche Objekte “ (z.B. Urheberrechte an Computerprogrammen, Beteiligungen) gebunden sind. „ Eigentümer “ können u.a. Individuen, Haushalte, Stämme, Organisationen, Klassen oder Staaten sein (Individual-, Familien-, Staatseigentum), je nachdem wer durch das Aneignungsverhältnis (Appropriation) von der Nutzung ausgeschlossen bzw. nicht ausgeschlossen wird.
[2] Die Eingrenzung des E.s auf „ Sachen “ in Abgrenzung von „ Herrschaft “ ist ein Produkt moderner liberaler Theorie, die das >>> Eigentum
13. 03. 2026
Lebensstil - In der Wirtschaftssoziologie: [1] Als Kategorie der kultursoziologischen Zeitdiagnose bezeichnet Lebensstil ein Mittel der (sub-)kulturellen Einbindung und eine Form der Selbstpräsentation des Individuums, die Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Milieu demonstrierend.
[2] P. Bourdieus Theorie sozialer Ungleichheit >>> Lebensstil
Bestätigungsvermerk - ist das abschliessende Gesamturteil, das nach einer ordnungsmässigen Prüfung abgegeben wird. Der Ab-schlusspriffer bestätigt, dass Jahresabschluss und Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und das der Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage des Unternehmens erweckt. Der Bestätigungsvermerk kann versagt werden.
wird von den Abschlußprüfern >>> Bestätigungsvermerk
Wechselkurs - Preisverhältnis, zu dem verschiedene Währungen getauscht werden; Wechselkurse werden auch als „ Paritäten" bezeichnet.
Jeder Staat legt im Rahmen seiner Währungspolitik Wechselkurs-Regeln für seine Währung fest. Wird der Wechselkurs den Marktkräften überlassen, spricht man von flexiblem Wechselkurs. Bei einem System fester Wechselkurse (Bretton-Woods-Abkommen) werden feste Paritäten (Leitkurse) zu anderen Währungen fixiert und notfalls durch staatliche Interventionen am Devisenmarkt verteidigt (Bandbreite).
Paritäten mehrerer Währungen zueinander können auch dadurch festgelegt werden, dass für alle diese Währungen eine Parität >>> Wechselkurs
12. 03. 2026
Urheberrecht - Urheber ist der Schöpfer eines Werkes im Sinne des Urheberrechtgesetzes. Urheberrecht bezeichnet das absolute, d. h. gegen jedermann wirkende Recht des Urhebers an seinem Werk. Das Urheberrecht wirkt wie das Eigentum absolut, unterscheidet sich aber vom Sacheigentumdurch das Rechtsobjekt und durch seine fehlende Übertragbarkeit. Das Urheberrecht ist geregelt im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 09.09.1965 (zuletzt geändert am 24.06.1985). Das Gesetz regelt in seinem ersten Teil das Urheberrecht, den Schutz der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst in ihren geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes (§§ 1, 11 Urhebergesetz). In zweiter Linie normiert es die vom Urheberrecht zu unterscheidenden Leistungsschutzrechte, die nicht auf Werkschöpfungen, sondern auf anderen, benachbarten kulturellen Leistungen beruhen. Die weiteren Teile des Gesetzes enthalten besondere Bestimmungen für Filme sowie Vorschriften für Verwertungsverbote, Rechtsverletzungen und Zwangsvollstreckung sowie zum persönlichen Geltungsbereich. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Urhebers, des Schöpfers des Werkes (§ 7 Urhebergesetz). Schutzfähige Werke sind nur persönliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Beispielhaft nennt das Gesetz Sprachwerke, Programme für die Datenverarbeitung, Musikwerke, pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst, Werke der bildenden Kunst einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst, Lichtbildwerke, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher oder technische Art. Das urheberrechtlich geschützte Werk muss etwas Neues und Besonderes, von bisher Bekanntem zu Unterscheidendes darstellen und einen gewissen Eigentümlichkeitsgrad aufweisen. Charakteristische Merkmale des Werkes sind sein geistiger Inhalt, seine Ausdrucksform und seine Individualität. Der Eigentümlichkeitsgrad kann nicht absolut, sondern nur nach der jeweils maßgebenden Auffassung des für Kunst und Wissenschaft aufgeschlossenen Publikums bestimmt werden. Urheber kann, da das Werk eine persönliche geistige Schöpfung sein muß, nur der natürliche Mensch sein. Juristischen Personen steht kein Urheberrecht zu. Schaffen mehrere Personen gemeinsam cm Werk, so sind sie Miturheber (§ 8 Urhebergesetz). Die Werk- schöpfung ist Realakt und nicht Rechtsgeschäft. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und m der Nutzung des Werkes. Es umfaßt eine Anzahl von Einzelrechten, die v.a. den geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers am Werk oder dessen wirtschaftlicher Nutzung dienen. Es beinhaltet damit die Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12-14 Urhebergesetz), die Verwertungsrechte (§§ 15-24 Urhebergesetz) und die sonstigen Rechte des Urhebers (darunter das Recht auf Zugang zum >>> Urheberrecht
Akzept - Die Annahme eines gezogenen Wechsels durch den Bezogenen. Durch das Akzept wird der Bezogene zur Zahlung der Wechselsumme bei Fälligkeit verpflichtet. Wechsel. >>> Akzept
Inventar - (stock, inventory)
Bestandsverzeichnis des Vermögens und der Schulden zu einem Stichtag.
1. genaues Verzeichnis aller Vermögensgegenstände (Vermögen) >>> Inventar
11. 03. 2026
Kartell - In der Wirtschaftssoziologie: vertragliche Vereinigung mehrerer selbständiger Unternehmen zur Herabsetzung der Konkurrenz auf einem bestimmten Markt (etwa Koordinierung der Preis- und Absatzpolitik).
(österreichisches Recht). Als Kartell bezeichnet man jede Form der Verhaltensabstimmung zweier oder mehrerer wirtschaftlich selbständiger Unternehmen(svereinigungen), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (§ 1 öKartG 2005, Art 81 Abs 1 EGV). Derartige (stillschweigende) Absprachen sind prinzipiell unzulässig. Zu den Ausnahmen vom Kartellverbot siehe § 2 öKartG 2005. Internetadresse: Österreichische Bundeswettbewerbsbehörde — http://www.bwb.gv.at
Form der horizontalen Wettbewerbsbeschränkung. Kartelle entstehen durch Vertrag oder Beschluß von Unternehmen, die auf dem gleichen relevanten Markt tätig sind. Ziel der Vereinbarung ist die Beschränkung des Wettbewerbs durch Verzicht auf den autonomen Gebrauch jener Aktionsparameter (Preis, Rabatte, Konditionen, u. a. m.), deren gemeinsame Handhabung durch den Kartellvertrag geregelt ist. Die rechtliche und organisatorische Selbständigkeit der Kartellmitglieder bleibt dabei erhalten; diese geben aber freiwillig wirtschaftliche Handlungsfreiheit auf, um eine im Ergebnis ungewisse Koordinierung ihrer Aktivitäten über den Markt durch eine kontrollierbar und kalkulierbar werdende Verhaltensabstimmung durch Vertrag zu ersetzen. Die Möglichkeit der Kartellbildung wird um so günstiger sein, - je geringer die Zahl der Anbieter, - je ähnlicher ihre Kostenverläufe, - je homogener ihr Produktionsprogramm, - je höher die Markteintrittsbarrieren, - je elastischer das Angebot, etwa durch die Möglichkeit des Rückgriffs auf ungenutzte Kapazitäten. Je niedriger die Markteintrittsbarrieren eines kartellierten Marktes sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das hohe Niveau der Kartellpreise Außenseiter anlockt, die diese unterbieten und dadurch das Zerbrechen des Kartells bewirken. Maßnahmen, die der Abwehr dieser Bedrohung dienen, werden als solche des äußeren Kartellzwanges bezeichnet: - Mit den Lieferanten von Rohstoffen und anderen Vorleistungen werden Verträge abgeschlossen, die sie verpflichten, nur Mitglieder des Kartells zu beliefern. Auch auf den nachgelagerten Produktionsstufen werden derartige Exklusivverträge angestrebt. - Treuerabatte und andere Vergünstigungen sollen gewährleisten, dass die Lieferanten und Abnehmer des Kartells die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen einhalten. - Für den Fall, dass Außenseiter >>> Kartell
Insolvenz - Zustand finanzieller Existenzbedrohung eines Schuldners, der eingetreten ist, wenn Zahlungsunfähigkeit oder (bei Kapitalgesellschaften) Überschuldung vorliegt. Vor Eintritt der Insolvenz wird vielfach eine außergerichtliche Sanierung des Unternehmens >>> Insolvenz
Finanzplan - Niederschlag der Finanzplanung als systematische Zusammenstellung der Zahlungsströme, die ein Unternehmen über bestimmte kommende Zeiträume erwartet bzw. plant. Finanzpläne werden für kurze, mittlere und lange Fristen aufgestellt. Sie sind umso detaillierter, je kurzfristiger sie sind. Die Grundstruktur ist bei unterschiedlichem Detaillierungsgrad stets wie folgt: Anfangsbestand an Zahlungsmitteln + in der Planperiode erwartete Einnahmen - in der Planperiode erwartete Ausgaben = Endbestand an Zahlungsmitteln; auf den sich ergebenden Saldo (Endbestand) sind dann entspr. Deckungs- oder Anlagemassnahmen auszurichten. Banken >>> Finanzplan
10. 03. 2026
Unternehmen - In der Wirtschaftssoziologie: bezeichnet in allgemeiner Weise die wirtschaftliche Seite, spezieller die rechtliche Selbstständigkeit einer an Gewinn >>> Unternehmen
Direktvertrieb - Banking by Mail, Banking by Phone.
kennzeichnet in klassischer, institutioneller Abgrenzung eine Distributionsform, mit deren Hilfe Waren- und Dienstleistungen ohne die Einschaltung von Absatzmittlern direkt an potentielle Kunden abgesetzt werden (Vertriebswegepolitik) sollen. Aus Anbietersicht wichtiges Merkmal dieser sog. direkten Absatzsysteme ist die unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager. Die Begriffsabgrenzung ist aber nicht einheitlich und kann auch andere Merkmale heranziehen. Die Abb. zeigt in Anlehnung an Engelhardt/Witte verschiedene Möglichkeiten. Bei enger Auslegung und vorsichtigen Schätzungen beträgt der Umsatz der im Konsumgütersektor auf diesem Vertriebsweg abgesetzten Waren ca. 27 Mrd. EUR, zzgl. ca. 162 Mrd. EUR aus klassischem Vertreterverkauf im Dienstleistungsbereich.
Mit Hilfe des Direktvertriebs werden Waren- und Dienstleistungen an Dritte durch Außendienstmitarbeiter (ADM) vorwiegend im persönlichen Verkauf bzw. im Wege des Telefonverkaufs abgesetzt (Direktvertrieb im funktionalen Sinne). Die Warenpräsentation erfolgt anhand von Originalen oder Mustern, in jüngster Zeit aber auch durch Einsatz elektronischer Medien (Computer Aided Selling). Der Verkauf ist hauptsächlich anbieterinitiiert und findet mit oder ohne Terminvereinbarung überwiegend in der Wohnung der Zielpersonen (Einzelpersonen oder Gruppen) oder auf der Straße statt (Straßenhandel, Heimdienst). Die Erscheinungsformen des Direktvertriebs sind nicht homogen. Diese Heterogenität resultiert aus dem Bemühen direktvertreibender Unternehmen, die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Instrumente dem typischen Nachfrageverhalten der angesprochenen Nachfragersegmente anzupassen. In dieser individuellen Anpassung liegt das akquisitorische Potential des Direktvertriebs begründet: Wegen des unmittelbaren Kundenkontaktes eignet sich diese Vertriebsform in hohem Maße für präferenzpolitische Aktivitäten. Die Grundlage des strategisch ausgerichteten Direktmarketingkonzepts bilden einerseits die Ziele und Möglichkeiten des Anbieters, andererseits die Wettbewerbsbedingungen auf dem zu bearbeitenden Markt und das Nachfrageverhalten der anvisierten Zielgruppe. Weitere Einflußfaktoren, die letztlich die operative Ausgestaltung des absatzpolitischen Instrumentariums bestimmen, sind: - die Struktur des angebotenen Sortiments, - der Vorbereitungsgrad der Kaufverhand- lungsphase und - die angestrebte Stabilität der Kundenbeziehung. Auf dem Wege des Direktvertriebs lassen sich prinzipiell alle Waren und Dienstleistungen absetzen; wegen der intensiven Kundenkontakte ist der Direktvertrieb jedoch besonders für beratungsbedürftige Produkte geeignet. Im Investitionsgütermarketing stellt der Direktvertrieb den Regelfall dar. Die Tab. gibt einen Eindruck von der branchenspezifischen Bedeutung des Direktvertriebs im Konsumgüterbereich.
Die ursprünglich dominierenden Aspekte des Direktvertriebs sind mit zunehmend vergrößertem Wohlstand und verbesserten Angebotsformen des Handels in den Hintergrund gedrängt worden. Früher standen Gesichtspunkte wie die „Versorgung der Bevölkerung“ oder die „Einführung von Innovationen“ (Staubsauger, Waschmaschinen und Kühlschränke) im Vordergrund der Überlegungen. Heute sind es eher Bequem- lichkeits- und Zeitersparnisaspekte. Rechtlich betrachtet handelt es sich >>> Direktvertrieb
Europäische Gemeinschaft - (Europäische Union), gemeinsamer Wirtschaftsraum von z.Zt. 25 europäischen Mitgliedsstaaten in dem bestehende Handelshemmnisse für den freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr abgebaut werden mit dem Ziel der Schaffung >>> Europäische Gemeinschaft
09. 03. 2026
Informationstechnologie - In der Wirtschaftssoziologie: eine technisch auf Basis der Mikroelektronik entwickelte Form der Wissensspeicherung u. -Verarbeitung (Computer), die universell anwendbar ist. Die Informationstechnologie >>> Informationstechnologie
Optionsanleihe - Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat innerhalb einer festgesetzten Frist ein Recht (Option) auf Bezug von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren in einem bestimmten, vor Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.
Anleihe, die neben den üblichen Gläubigerrechten in Form von Zins- und Rückzahlung das Recht gewährt, eine bestimmte Anzahl von Aktien (Stock Warrant Bond) oder Anleihen (Bond Warrant) zu einem bereits bei der Emission fixierten Kurs und Zeitpunkt zu erwerben. Im Gegensatz zur Wandelanleihe geht das durch die Anleihe verbriefte Gläubigerrecht bei Ausübung des Optionsrechts nicht unter, sondern bleibt weiterhin >>> Optionsanleihe
Gesundheitsfonds - In der Gesundheitswirtschaft: health care stockDas GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht mit der Einführung eines Gesundheitsfonds vor, ab dem 1. Januar 2009 die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu zu organisieren. Wesentliche Merkmale des Gesundheitsfonds sind:Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler in der GKV ein einheitlicher Beitragssatz, dieser bezieht bei den Versicherten den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent mit ein.Der Bundeszuschuss für die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch die GKV fließt ebenfalls in den Gesundheitsfonds (2007 – 2008 jährlich 2,5 Milliarden Euro, ab 2009 jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zum Erreichen der Obergrenze von 14 Milliarden Euro).Nicht mehr die Verwaltungsräte der Krankenkassen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit setzt den einheitlichen Beitragssatz für alle Krankenkassen per Rechtsverordnung fest. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in den Gesundheitsfonds als zentralen Topf. Alle Krankenkassen erhalten hieraus eine pauschale Zuweisung für jeden Versicherten sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten (Morbiditätsorientierung). Die Krankenkassen erhalten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds auch zur Deckung ihrer Satzungs- und Mehrleistungen (Ausnahme: Krankengeldzahlungen) sowie für Kosten für die Entwicklung und Durchführung zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme und Verwaltungskosten. Maßgebend für die Höhe dieser Zuweisungen sind nicht die tatsächlich entstandenen Ausgaben, sondern die standardisierten Ausgaben, um zu verhindern, dass überproportionale Steigerungen dieser Ausgaben zu höheren Zuweisungen >>> Gesundheitsfonds
08. 03. 2026
Management - (engl. handhaben, leiten) Die Gesamtheit der Führungskräfte eines Unternehmen und die Charakterisierung der Theorie, der Praxis und personellen Träger der Unternehmensleitungen.
siehe Unternehmensführung, Grundlagen (mit Literaturangaben).
1. Träger und Funktionen des M. a. Die institutionale Dimension des M. In institutionaler Sicht umfaßt das M. einer Unternehmung (Unternehmenstheorie,
1.) die Träger der Führungstätigkeiten auf den verschiedenen hierarchischen Stufen der Leitungsstruktur. So identifiziert Dietger Hahn das M. einer Unternehmung mit den Personen, die "... aufgrund rechtlicher oder organisatorischer Regelungen die Befugnis besitzen, einzeln oder als Gruppe anderen Personen Weisungen zu erteilen, denen diese Personen zu folgen verpflichtet sind" (1985, S. 21). Im allgemeinen unterscheidet man dabei zwischen dem Top-, Middle- und Lower-M. und versucht, die jeweiligen Besonderheiten dieser Führungsschichten herauszuarbeiten. Dabei stand und steht auch heute noch weitgehend der oberste Führungskader und seine Aufgaben im Mittelpunkt des Interesses, da diese Führungsgruppe letztlich für den Stand und die Entwicklung der Unternehmung verantwortlich zeichnet. Diese Personengruppe hat dann die Aufgabe, die zukunftsumgreifenden Strategien, die künftige Erfolgspotentiale schaffen sollen (vgl. C. Pümpin, 1985), die Strukturen, die das Verhalten der Mitarbeiter kanalisieren und gratifizieren (vgl. G. Schanz, 1982, S. 10f.), sowie die sich weitgehend eigenständig entwickelnden Kulturen ihrer Unternehmung zu harmonisieren (vgl. K. Bleicher, 1986). Daneben haben sich jedoch in den letzten Jahren auch die Probleme des mittleren M. nachhaltig bemerkbar gemacht. Seine führungsmäßige Überlastung in der Mittlerposition zwischen strategisch orientierter Unternehmungsspitze und operativ agierender Basis haben nachhaltige Motivations- und Identifikationsprobleme erzeugt. Aber auch die grundsätzlichen Änderungen im organisatorischen Aufbau (Organisation) von Unternehmungen flache Konfiguration und Schaffung kleiner, relativ selbstständiger operativer Einheiten und die rasanten technologischen Entwicklungen im Bereich der Information und Kommunikation, der Domäne des mittleren M., lassen heute noch schwer zu bewältigende Fragen für die Zukunft des mittleren M. offen. b. Die funktionale Dimension des M. Häufig wird M. auch mit einer Summe von explizit aufgezählten Funktionen wie Planen, Entscheiden, Organisieren, Führen, Kontrollieren, Beurteilen usw. gleichgesetzt. Auf einer höheren Abstraktionsstufe kann M. mit Hans Ulrich (1984, S. 114) als Gestaltung, Lenkung und Entwicklung sozialer Systeme definiert werden. "Gestalten bedeutet, eine Institution überhaupt zu schaffen und als zweckgerichtete handlungsfähige Ganzheit aufrechtzuerhalten ...." Auf diese Weise wird ein institutioneller Rahmen geschaffen, der es einem System ermöglicht, über seine Zweckerfüllung überlebens- und entwicklungsfähig zu bleiben. "Unter Lenkung verstehen wir das Bestimmen von Zielen und das Festlegen, Auslösen und Kontrollieren zielgerichteter Aktivitäten des Systems bzw. seiner Komponenten und Elemente" (1984, S. 115). Gestaltung und Lenkung sozialer Systeme lassen sich dabei "... als Aktivitäten im Rahmen eines langfristigen und nie vollendeten Entwicklungsprozesses der Institution" (1984, S. 120) auffassen. Die Entwicklung eines >>> Management
Bereitstellungsplanung - Die Bereitstellungsplanung hat als Teil der Produktionsplanung und -steuerung die Aufgabe, die in der Produktion benötigten Betriebsmittel, >>> Bereitstellungsplanung
Finanzbuchhaltung - Auch: Geschäfts-, kaufmännische Buchhaltung. I. Ggs. z. Betriebsbuchhaltung Teil des (Bank-) Rechnungswesens, >>> Finanzbuchhaltung
07. 03. 2026
Einzelkosten - sind Kosten, die den betrieblichen Kostenträgern (Produkte, Dienstleistungen) eindeutig und unmittelbar dem Anfall und der Höhe nach zugerechnet werden können (z.B. Roh- und Hilfsstoffe, >>> Einzelkosten
Verrechnungspreis - (transfer price; im Steuerrecht, Internationales). Verrechnungspreis ist der Preis, zu dem Güter und Dienstleistungen innerhalb eines Unternehmens(verbundes) angesetzt werden. Verrechnungspreise werden oft (steuer-)gestaltend eingesetzt. Besonders international tätige Unternehmen versuchen durch den Einsatz von Verrechnungspreisen Gewinne auf Unternehmensteile im niedrigbesteuernden Ausland zu verlagern. >>> Verrechnungspreis
Vorsichtsprinzip - dominanter Rechnungslegungsgrundsatz der deutschen Rechnungslegung. Die Dominanz ergibt sich aus der Finanzierungsstruktur deutscher Unternehmen, die vorwiegend durch Fremdfinanzierung gekennzeichnet ist. Das Vorsichtsprinzip besagt, dass die Rechnungslegung keinen zu optimistischen Eindruck der Lage des Unternehmens vermitteln soll. Als inhaltliche Ausgestaltung des Vorsichtsprinzips gelten das Realisations- und das Imparitätsprinzip. Das Imparitätsprinzip >>> Vorsichtsprinzip
06. 03. 2026
Teilwert - Das (deutsche) Steuerrecht kennt neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten einen eigenen Bewertungsmassstab, das steuerrechtliche Pendant zum handelsrechtlichen beizulegenden Wert, den Teilwert. Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebes im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass er den Betrieb fortführt § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.
rein >>> Teilwert
Risikoanalyse - Die Risikoanalyse ist ein Hilfsmittel zur Planung unter Unsicherheit. Sie wird insbesondere in der Investitionsplanung durchgeführt und dient der Ermittlung einer Wahrscheinlichkeitsverteilung. Die Risikoanalyse wird unterschieden in die deduktive Risikoanalyse (z. B. Fehlerbaumanalyse) und die induktive Risikoanalyse (z. B. Ereignisbaumanalyse).
Die Risikoanalyse ermöglicht, unsichere Erwartungen bei Entscheidungen zu berücksichtigen (siehe auch Sensitivitätsanalyse). Sie wurde zuerst für Investitionsentscheidungen entwickelt und wird heute im Risikocontrolling genutzt, um Verlustrisiken zu quantifizieren. Sie eignet sich, um Risiken und Chancen von Alternativen aufzuzeigen. Absicht ist es, aus den Wahrscheinlichkeitsverteilungen sämtlicher Einflussgrössen von Zielgrössen auf die Wahrscheinlichkeitsverteilung der Zielgrösse (Einzahlungen/Auszahlungen oder Erlöse/Kosten) zu schliessen. Dazu kann die analytische Risikoanalyse (z.B. VarianzKovarianz-Ansatz) und die simulative Risikoanalyse (z.B. Monte-Carlo-Simulation) eingesetzt werden.
Die Risikoanalyse (nach Hertz) ist eine auch im Marketing einsetzbare Planungsmethode, die dann hilfreich eingesetzt werden kann, >>> Risikoanalyse
Kompensationsgeschäft - Kompensation, auch als Gegengeschäft bezeichnet, liegt vor, wenn der Verkauf einer Ware (sog. Hardware) im Aussenhandel davon abhängt, dass vom Abnehmer der Ware Güter (sog. Software) oder Dienstleistungen gekauft oder wenigstens vermittelt werden müssen. Das Motiv für Kompensationsgeschäfte ist vor allem der Mangel an ausländischer Hartwährung (Devisen) in Entwicklungs- und Schwellenländern. Dieser Mangel wiederum ist Folge der Defizite im Marketing Know-how beim internationalen Absatz der lokalen Waren (sog. Software). Für die Durchführung der Kompensationsgeschäfte existieren mehrere z.T. sehr komplexe Modelle wie BarterGeschäfte, Dreiecks-Geschäfte, Buy-back-Geschäfte, Parallel-Geschäfte, Junktim-Geschäfte (Parallel- Geschäfte), Offset-Geschäfte und Clearing-Agreements. Der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel wird auf ca. 20 % geschätzt.
1. bei internationalen Interbankleistungen die Aufrechnung von Auslandsverbindlichkeiten durch bestimmte Auslandsguthaben. >>> Kompensationsgeschäft
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