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abhängig Beschäftigte

siehe unter abhängig Erwerbstätige siehe unter Arbeitnehmer nach der amtlichen Statistik die unselbständig beschäftigten Erwerbstätigen i. Ggs. zu den selbständig Beschäftigten. a. sind in der amtlichen Statistik die Arbeiter, Angestellten, Beamten und Auszubildenden einschl. bei der Bundeswehr Übende sowie Aushilfs-, Kurz-, Saisonarbeiter und Teilzeitbeschäftigte, aber ausschließlich Grundwehr- und Zivildienstleistende. a. sind von 1960 20,0 Mio auf 25,2 Mio in 1993 gestiegen. Arbeitsrechtlich sind nur Arbeiter, Angestellte und zur Berufsausbildung Beschäftigte a., Beamte, Richter und Soldaten dagegen nicht.

 

 


 

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