unselbständig Beschäftigte
Begriff der amtlichen Statistik: Die in der Wirtschaft, in Behörden und Instituten in abhängiger Stellung beschäftigten Personen (Anzahl von Beschäftigungsfällen, die wegen der Möglichkeit, daß eine Person mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen kann, nicht mit der Anzahl der unselbständig Erwerbstätigen übereinstimmt).
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