Allgemeine Geschäftsbedingungen
(übliche Abk.: AGB). Von Handels- und Gewerbeunternehmen für Lieferung und Zahlung einseitig gegenüber den Vertragspartnern aufgestellte Vertragsbedingungen anstelle eines Einzelvertrages; allg. als ,Kleingedrucktes‘ bezeichnet. A. sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Partner bei Vertragsschluß bekannt waren. Da A. im Laufe der Zeit große Bedeutung erlangten und zur Gefahr für wirtschaftlich Schwache werden können, sind nach AGB-Gesetz vom 1.4.1977 bestimmte benachteiligende Klauseln unwirksam und ist die Position des Verbrauchers verbessert worden. A. der Banken, Versicherungen und Unternehmen des Personenverkehrs unterliegen der behördlichen Überwachung.
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