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Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Die Betriebswirtschaftslehre ist eine Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften, zu der auch die Volkswirtschaftslehre (Wirtschaftswissenschaft) zählt. Während letztere durch eine makroskopische, auf gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge gerichtete Betrachtungsweise charakterisiert ist, betrachtet die Betriebswirtschaftslehre die Wirtschaft in erster Linie aus mikroskopischer Perspektive. Ihr Interessenfeld sind die einzelnen Wirtschaftseinheiten (Betriebe und Haushalte), deren Strukturen und die Prozesse, die hier ablaufen. Die Betriebswirtschaftslehre versucht also, die Wirtschaft von ihren Zellen zu begreifen und zu gestalten. Die Betriebswirtschaftslehre gliedert sich als wissenschaftliche Disziplin traditionell in die A. und in die Besonderen Betriebswirtschaftslehren. Die A. beschränkt sich auf die Untersuchung von wirtschaftlichen Tatbeständen, die für alle Mikroeinheiten des Wirtschaftslebens, d.h. für alle Wirtschaftseinheiten gleichermaßen Gültigkeit haben. Sie ist damit das Fundament, auf dem die Besonderen Betriebswirtschaftslehren aufbauen, wobei letztere vor allem nach institutionellen Gesichtspunkten (Betriebswirtschaftslehre der Banken (Bankbetriebslehre), der Industrie, des Handels usw.) oder nach funktionellen/aspektorientierten Gesichtspunkten Produktions- (Produktionstheorie), Absatz- (Absatz), Finanzierungslehre (Finanzierung) usw.) gegliedert werden. Dort, wo in der A. der Bezug auf bestimmte Betriebstypen sachlich notwendig ist, wird allerdings traditionell vom Modell einer (größeren) Industrieunternehmung ausgegangen, was zu einer besonders engen Verzahnung von Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre führt. Diese Sichtweise hat sich nicht nur didaktisch bewährt, sie ist auch sachlich begründet, wird doch das Wesen der modernen Wirtschaft entscheidend durch die Industrie und ihre Unternehmungen geprägt. Die A. untersucht die Motive, Bedingungen und Konsequenzen des Wirtschaftens in den einzelnen Wirtschaftseinheiten, wobei Wirtschaften umschrieben werden kann als disponieren über knappe Güter, die als Handelsobjekte (= Waren) Gegenstand von Marktprozessen sind (od. zumindest potentiell sein können). Voraussetzung für den Warencharakter eines knappen Gutes ist dabei, daß es überhaupt Gegenstand von marktlichen Austauschbeziehungen sein kann, (also verfügbar und übertragbar ist) und daß es zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse geeignet ist. Güter, die diese Eigenschaften aufweisen, werden auch als Wirtschaftsgüter bezeichnet. Wirtschaften ist also gleichzusetzen mit Entscheidungen über den Einsatz oder die Verwendung von Wirtschaftsgütern. Aus dem grundlegenden Spannungsverhältnis von knappen Ressourcen einerseits und prinzipiell unbegrenzten menschlichen Bedürfnissen andererseits ergibt sich die für betriebswirtschaftliche Fragestellungen typische Frage nach dem optimalen Einsatz bzw. der optimalen Verwendung von Wirtschaftsgütern. Denn es erscheint bei Güterknappheit (Knappheit) vernünftig (= rational), stets so zu handeln, daß - mit einem (wertmäßig) gegebenen Aufwand an Wirtschaftsgütern ein möglichst  hoher (wertmäßiger) Ertrag oder Nutzen erzielt wird (Maximumprinzip) bzw. - der nötige Aufwand, um einen bestimmten Ertrag zu erzielen, möglichst gering  gehalten wird (Minimumprinzip) oder allgemein - ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag realisiert wird  (generelles Extremumprinzip). Alle drei Formulierungen sind Ausdruck des ökonomischen Prinzips , wobei letztere die allgemeinste Version ist und die beiden ersten als Spezialfälle einschließt. Wenn in der A. das so verstandene ökonomische Prinzip als Rationalitätsmaßstab verwendet wird, impliziert dies natürlich nicht, daß Menschen generell so handeln. Das ökonomische Prinzip ist seiner Natur nach vielmehr ein normatives Prinzip indem es postuliert: Es ist vernünftig (= rational), bei Güterknappheit nach diesem Prinzip vorzugehen. Der Realisierung des ökonomischen Prinzips stehen in der Realität eine Reihe von Problemen entgegen, von denen der Umstand, daß Sachverhalte nicht nur aus dem Blickwinkel des Ökonomen betrachtet werden dürfen, nur ein, wenn auch schwergewichtiges Argument ist. Innerhalb des Bezugsrahmens der A. ist in erster Linie das Problem der unvollkommenen Information (Informationsökonomik) zu nennen. Bei unvollkommenem Informationsstand  und das ist bei wirtschaftlichen Entscheidungen die Regel  kann im Sinne des ökonomischen Prinzips "lediglich" gefordert werden, das Optimum bei gegebenem Informationsstand zu suchen, wobei die Risikoneigung (das Sicherheitsstreben) des Entscheidenden als eine zusätzliche  Variable eingeführt werden muß, um zu einer Lösung zu kommen. Da der Informationsstand i.d.R. nicht konstant, sondern variabel ist, entsteht zusätzlich das Problem, den Informationsstand selbst unter Kosten-/Nutzenaspekten zu optimieren. Die A. weist prinzipiell drei Dimensionen wissenschaftlicher Forschung auf: Die Betriebswirtschaftstheorie, die (Theorie der) Betriebswirtschaftspolitik und die Betriebswirtschaftsphilosophie. Die Betriebswirtschaftstheorie analysiert Ursachen und Wirkungen einzelwirtschaftlicher Prozesse und Strukturen und strebt ihre Erklärung und  Prognose an. Wg. der Komplexität wirtschaftlicher Sachverhalte sind theoretisch gehaltvolle Aussagen mit empirischem Wahrheitsanspruch regelmäßig nur äußerst schwierig zu gewinnen. Daher bleibt es häufig bei der im ersten Stadium der Theoriebildung üblichen systematisierenden Beschreibung dessen, was in der Realität vorgefunden wird. Die (Theorie der) Betriebswirtschaftspolitik analysiert Ziele und Instrumente (Mittel) wirtschaftlichen Handelns. Ihre Ausrichtung ist also unmittelbar praxeologisch geprägt. Dies entspricht auch im wesentlichen dem Selbstverständnis der A., bei der die technologische, anwendungsorientierte Sichtweise dominiert. Diese Betonung findet sich schon bei Schmalenbach, der von der Betriebswirtschaftslehre als einer Kunstlehre, also einer technologisch ausgerichteten Wissenschaft sprach. Die Betriebswirtschaftsphilosophie untersucht wirtschaftliche Abläufe in den Betrieben und Haushalten auf ihren ethischen Gehalt und auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordneten Grundsätzen und Normen. Dabei gibt sie selbst nicht wahrheitsfähige, aber als normativ gültig akzeptierte Werturteile ab. In diesem Sinne spricht man auch von normativer Betriebswirtschaftslehre, einer Richtung, die im Vergleich zur langen Tradition wirtschaftsphilosophischer Forschung in der Nationalökonomie, in der Allgemeine Betriebswirtschaftslehre nur ein Schattendasein führt. Die verschiedenen Dimensionen betriebswirtschaftlicher Forschung beziehen sich in der A. auf unterschiedliche Untersuchungsobjekte, die in untenstehender Abbildung zusammengefaßt sind:
1. Um die vielfältigen Erscheinungsformen der Wirtschaftseinheiten systematisch zu erfassen und von möglichst vielen Seiten her ordnend zu erschließen, bedient man sich in der A. des typologischen Verfahrens. Die Wahl der verwendeten Merkmale hängt dabei vom Untersuchungszweck ab. Beispiele hierfür sind - Typologie der Rechtsformen - Branchen- und Größenklassentypologie       - Typen von Industriebetrieben - Typologie von Standortcharakteristika - Typen von Unternehmensverbindungen und verbundenen Unternehmen.
2. Das Wirtschaften in den Betrieben vollzieht sich als ein Komplex von Prozessen und Handlungsabläufen, der nach verschiedenen Aspekten analysiert werden kann: a)Wirtschaftliches Handeln ist im Kern eine spezifische Form zielgerichteten Handelns. Daraus folgt, daß das Wirtschaften in den Unternehmungen sich zumindest bei "rationalem" Vorgehen an klar umrissenen Zielen orientieren sollte. b)Der Wirtschaftsprozeß ist in Richtung auf die verfolgten Ziele bewußt zu lenken. Das heißt, es bedarf des Einsatzes schöpferischer und dynamischer Gestaltungskräfte, damit die Unternehmungsprozesse zielgerecht in Gang gesetzt werden und koordiniert ablaufen. Ob und inwieweit dies erfolgreich gelingt, hängt von der Qualität des Managementsystems (Management) einer Unternehmung ab. c)Den Gegenstandsbereich des Wirtschaftens i.e.S. bilden die sich in der Unternehmung real vollziehenden Prozesse der (technischen) Leistungserstellung und (marktlichen) Leistungsverwertung. Der betriebliche Leistungsprozeß (Leistung) gliedert sich dabei genetisch in drei Grundphasen (Beschaffung, Produktion, Absatz). d)In einer Geldwirtschaft schlagen sich die realen Güterprozesse (gleichsam spiegelbildlich) regelmäßig auch in einem Finanzprozeß nieder, in dessen Problembereich aber auch solche finanziellen Sachverhalte fallen, die losgelöst von den realen Güterprozessen auftreten. Der Finanzprozeß beinhaltet insoweit allgemein Prozesse der Kapitalbindung, Kapitalfreisetzung, Kapitalzuführung und Kapitalentziehung.
3. Aus rechtlichen oder geschäftspolitischen Gründen ist es erforderlich bzw. zweckmäßig, die wirtschaftlichen Prozesse systematisch zu erfassen und diese Informationen je nach Bedarfszweck auszuwerten. Diese komplexe Aufgabe wird vom Betrieblichen Rechnungswesen (Rechnungswesen) übernommen. In der A. zählen dazu unterschiedliche Teilgebiete. Lange Zeit üblich war die Gliederung des  Rechnungswesens in - Buchhaltung und Bilanz          - Kalkulation          - Statistik          - Planungsrechnung. Neuerdings findet sich auch die Gliederung in - Finanz- und Wirtschaftlichkeitsrechnung       - Pagatorische Bestands- und Erfolgsrechnung       - Betriebsabrechnung und Kalkulation, wobei offenbleibt, welche Rechnungszweige streng kontenmäßig im Rahmen der Buchhaltung, und welche lediglich in Form von Nebenrechnungen außerhalb der Buchhaltung abgewickelt werden. Die Buchhaltung wird dabei traditionell als eigentlicher Kern des betrieblichen Rechnungswesens angesehen.

Literatur: E. Gutenberg, Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre. Bd. 1: Die Produktion. 24. A., Berlin, Heidelberg, New York 1983; Bd. 2: Der Absatz. 17. A., Berlin, Heidelberg, New York 1984; Bd. 3: Die Finanzen.
8. A., Berlin, Heidelberg, New York 1980. E. Heinen, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Nachdr.d.9. A., Wiesbaden 1992. H. Jacob, (Hrsg.), Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.
5. A., Wiesbaden 1990. E. Kosiol, Die Unternehmung als wirtschaftliches Aktionszentrum.
4. A., Reinbek 1972. K. Mellerowicz, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Bd. 1: 14. A., Berlin, New York 1973; Bd. 2: 13. A., Berlin 1970; Bd. 3: 13. A., Berlin 1971; Bd. 4: 12. A., Berlin 1968; Bd. 5: Die betrieblichen sozialen Funktionen. Berlin, New York 1977. E. Schäfer, Die Unternehmung, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. Nachdr.d.10. A., Wiesbaden 1991. H. Schierenbeck, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre. 12. A., München 1995. D. Schneider, Geschichte betriebswirtschaftlicher Theorie.
2. A., München 1985. W. Wittmann, Betriebswirtschaftslehre I, Grundlagen, Elemente, Instrumente. Tübingen 1982; Betriebswirtschaftslehre II, Beschaffung, Produktion, Absatz, Investition, Finanzierung. Tübingen 1985. G. Wöhe, Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 18. A., München 1993.

 

 


 

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