Anweisung der Deutschen Bundesbank über Mindestreserven
Abk.: AMR die von der Deutschen Bundesbank nach § 16 BBkG erlassenen Regelungen in Form einer Anweisung über die Haltung von Mindestreserven . Die jeweils geltende Fassung veröffentlicht die Bundesbank in ihrem Geschäftsbericht . Z.Z. gilt die AMR vom 20.1.1983 in der Fassung vom 1.4.1994. S. Mindestreservepolitik.
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