Assekuranztheorie
eine vorwiegend im 19. Jh. vertretene Rechtfertigungslehre der Steuerzahlung. A. betrachtet die Steuer als eine Versicherungsprämie für vom Staat erbrachte öffentliche Leistungen. Folgerung dieser Auffassung ist die Beschränkung der öffentlichen Leistungen nur auf solche, die dem Bürger Schutz zu bieten vermögen.
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