Bankenaufsicht
Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.
ist in der Bundesrepublik neben anderen speziellen Gesetzen durch das mehrfach, zuletzt in 1994, novellierte Gesetz über das Kreditwesen (KWG) von 1961 wie auch durch EG-Richtlinien aufgrund der Harmonisierung des Bankenrechts in der EG (z.B. Richtlinien für Eigenmittel, Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten) geregelt und wird vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, Berlin, sowie Bankenverbänden und über eine institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Bundesbank ausgeübt. Die B. zielt nicht auf die Überwachung einzelner Bankgeschäfte ab, sondern verfolgt im wesentlichen drei Ziele: Gewährleistung der Ordnung im Bankensektor , Sicherstellung einer funktionsfähigen Kreditwirtschaft sowie Schutz der Gläubiger der Banken vor Verlusten. Für Sparkassen üben die Bundesländer eine Sonderaufsicht aus.
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