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Banken


Inhaltsübersicht
I. Begriffsbestimmung
II. Das deutsche Bankensystem
III. Bankgeschäfte
IV. Bankbetriebs- und Bankmanagementlehre

I. Begriffsbestimmung


Als Bank wird im Allgemeinen eine Wirtschaftseinheit bezeichnet, deren Kerngeschäft in der Bereitstellung geld- und kreditbezogener Dienstleistungen besteht. Da Banken weltweit einem starken Regulierungsdruck ausgesetzt sind, ist es zur genauen Zuordnung länderspezifischer Anforderungen an den Unternehmenstyp Bank erforderlich, die rein wirtschaftliche Begriffsbestimmung durch nationale Rechtsnormen zu präzisieren (Krumnow, Jürgen/Gramlich, Ludwig 1999, S. 166). In Deutschland findet sich die Legaldefinition für Banken, synonym für Kreditinstitute, im § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG). Danach sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

II. Das deutsche Bankensystem


Da es den in Deutschland ansässigen Kreditinstituten grundsätzlich erlaubt ist, alle möglichen Bankgeschäfte zu betreiben, wird das deutsche Bankensystem als Universalbankensystem bezeichnet. Als Antipode galt das US-amerikanische Bankensystem über Jahrzehnte als typisches Trennbankensystem, das in dem sog. Glass-Steagall Act aus dem Jahre 1933 rechtlich verankert war. Danach durften Banken ihre Leistungserstellung im Bereich des Depositen- und Kreditgeschäfts ( „ Commercial Banking “ ) nicht mit der Erbringung von Leistungen im Effektenemissions-, Effektenkommissions-, Effekteneigen- und Effektendepotgeschäft ( „ Investment Banking “ ) kombinieren. Langjährige Bestrebungen, diese strenge Trennung abzumildern oder sogar zu beseitigen, führten 1999 mit dem Gramm Leach Bliley Act zu einer neuen Rechtsgrundlage. Danach ist es Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen nunmehr grundsätzlich erlaubt, unter einer Holding zu firmieren und ihren Kunden über dieses Konstrukt alle gewünschten Finanzdienstleistungen aus einer Hand anzubieten.
Obwohl in Universalbankensystemen keinerlei gesetzliche Beschränkungen existieren, zeigt sich auch hier regelmäßig, dass nur wenige Banken das gesamte Spektrum möglicher Leistungen abdecken (Universalbanken) und stattdessen nur bestimmte Bankdienstleistungen anbieten (Spezialbanken). Grundlage der leistungsprogrammpolitischen Trennung stellt in diesem Fall eine freiwillige geschäftspolitische Selbstbeschränkung der Institute dar (Büschgen, Hans E. 1997, S. 16 ff.). Abb. 1 gibt einen Überblick über die Struktur des deutschen Bankensystems (Büschgen, Hans E. 2003, S. 37 ff.; Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin 2004, S. 11 ff.; Grill, Hannelore/Perczynski, Hans 2004, S. 41 ff.).
Banken
Abb. 1: Das deutsche Bankensystem
Die Deutsche Bundesbank ist als nationale Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland eingebunden in das Eurosystem der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Das Eurosystem umfasst die Europäische Zentralbank (EZB) und die rechtlich selbstständigen nationalen Zentralbanken der zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die den Euro bereits eingeführt haben. Wichtigste Zielsetzung des Eurosystems ist es, die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet durch Festlegung einer einheitlichen Geldpolitik zu gewährleisten. Zentrales Beschlussorgan ist der Europäische Zentralbankrat, der sich aus den Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammensetzt. Die Nationalbanken haben keine eigenständigen geldpolitischen Machtbefugnisse mehr; ihnen obliegt die Ausführung der im EZB-Rat beschlossenen geldpolitischen Maßnahmen. Zur Realisierung seiner Zielsetzungen stehen dem EZB-Rat eine Reihe geldpolitischer Instrumente zur Verfügung. Im Zentrum stehen dabei die Offenmarktgeschäfte, in deren Rahmen die EZB den Geschäftsbanken bestimmte Wertpapiere (Offenmarktpapiere) zum Kauf anbietet oder selbst Wertpapiere von den Geschäftsbanken erwirbt. Die Transaktionen dienen zur Steuerung der Zinsen, der Liquiditätslage und zum Aufzeigen des geldpolitischen Kurses.
Unter dem Begriff der Kreditbanken werden die deutschen Großbanken, Regionalbanken, Privatbankiers sowie Zweigstellen ausländischer Banken subsumiert. Sie werden als privatrechtliche Unternehmen geführt und betreiben grundsätzlich ein weites Spektrum an Bankgeschäften. Insbesondere die Großbanken verfügen über ein flächendeckendes Filialnetz und weisen zudem in großem Umfang kapitalmäßige Verflechtungen mit anderen Wirtschaftsunternehmen auf. Zur Sicherung von Kundeneinlagen unterhalten die Kreditbanken einen Einlagensicherungsfonds.
Sparkassen sind gemeinnützige Kreditinstitute mit einem gesetzlich reglementierten öffentlichen Auftrag. Zu ihren zentralen Aufgaben zählen die Kreditversorgung und die Förderung der Vermögensbildung der Bevölkerung ihres regionalen Einzugsgebietes und die Kreditversorgung ihres Trägers. Die meisten Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts, die von Gemeinden, Städten, Kreisen oder Zweckverbänden getragen werden. Daneben existieren einige freie Sparkassen in Form von Stiftungen des privaten Rechts oder wirtschaftlichen Vereinen. Zum Schutz der Kundeneinlagen unterhalten Sparkassen regionale Stützungsfonds. In der Vergangenheit haftete bislang darüber hinaus der jeweilige Träger unbeschränkt für die Verbindlichkeiten einer Sparkasse. Diese sog. Gewährträgerhaftung wurde jedoch 2005 aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit dem geltenden EU-Wettbewerbsrecht abgeschafft. Das Sparkassensystem ist dreistufig. Den lokalen Sparkassen übergeordnet sind die Landesbanken. Deren Aufgabe besteht im Kern zum einen in der Funktion einer Hausbank für einzelne Bundesländer und zum anderen in der Rolle als zentrale Verrechnungsstelle (Girozentrale) und Refinanzierungsquelle für die angeschlossenen Sparkassen. Als überregionales Zentralinstitut der deutschen Sparkassenorganisation ist die Deka Bank im Wholesale Banking sowie im Investmentfondsgeschäft aktiv. Im Verbund bieten die Sparkassen das ganze Spektrum möglicher Bankdienstleistungen an.
Kreditgenossenschaften fördern den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sie firmieren heute überwiegend unter den Unternehmensbezeichnungen Volksbanken und Raiffeisenbanken und verstehen sich als einheitliche genossenschaftliche Bankengruppe. Das ursprünglich ebenfalls dreistufige System der Kreditgenossenschaften ist heute weitgehend durch ein Zweistufensystem substituiert, an dessen Spitze die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ-Bank) steht. Sie ist zentrale Verrechnungs- und Refinanzierungsstelle für den größten Teil der Volks-, Raiffeisen- und sonstigen Genossenschaftsbanken, unterstützt diese bei der Vergabe von Gemeinschaftskrediten und der Emission von Wertpapieren und nimmt darüber hinaus Geschäftsbankenfunktion für international tätige Großunternehmen wahr. Der Sicherheit der Einlagen dienen bei den Kreditgenossenschaften ein Garantiefonds und der Garantieverbund. Die im Genossenschaftsgesetz vorgesehene Regelung der Nachschusspflicht für die Mitglieder hat in der Praxis keine haftungsrechtliche Bedeutung mehr.
Realkreditinstitute betreiben das langfristige Kreditgeschäft und refinanzieren sich durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen. Zu den privatrechtlichen Realkreditinstituten zählen die privaten Hypothekenbanken und die Schiffspfandbriefbanken. Daneben betätigen sich öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten als Spezialbanken für das Real- und Kommunalkreditgeschäft. Darunter fallen auch die Landeskreditanstalten und die Wohnungsbaukreditanstalten, die keine Schuldverschreibungen ausgeben, sondern als Organe der staatlichen Wohnungsbaupolitik öffentliche Mittel weiterleiten.
Ratenkreditbanken stellen privaten Haushalten Darlehen zur Finanzierung von Konsumgütern zur Verfügung. Zusätzlich vergeben sie in der Regel mittelfristige, objektbezogene Investitions- und Absatzkredite. Einige Ratenkreditbanken betreiben zudem Leasing- und Factoringgeschäfte. Die Refinanzierung erfolgt durch Geldaufnahme bei Banken und Sparkassen sowie durch Einlagen von Nichtbanken.
Zur Wahrnehmung kreditwirtschaftlicher Spezialaufgaben wurden seitens der Kreditwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand Sonderinstitute gegründet. Zu den Bedeutendsten zählen die AKA Ausfuhrkreditgesellschaft mbH, die IKB Deutsche Industriebank AG und die Bankengruppe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zu deren Aufgaben zählen u.a. die Unterstützung der deutschen und europäischen Exportwirtschaft, langfristige Unternehmensfinanzierungen, Infrastrukturfinanzierungen, Förderung von Existenzgründungen und Entwicklungszusammenarbeit.
Bausparkassen widmen sich der privaten Wohnungsbaufinanzierung. Sie nehmen Bauspareinlagen entgegen und vergeben Bauspardarlehen. Sie existieren sowohl als private als auch als öffentliche Bausparkassen. Kapitalanlagegesellschaften verwalten fremde Gelder in Sondervermögen (Fonds) und legen dieses auf spezifischen Märkten (z.B. Wertpapiere, Immobilien) an. Über das Sondervermögen begeben sie Anteilsscheine. Transaktionsbanken übernehmen für andere Kreditinstitute die Wertpapier- und Zahlungsverkehrsabwicklung.

III. Bankgeschäfte


Ungeachtet der Tatsache, dass Deutschland ein Universalbankensystem aufweist, bietet sich zur Systematisierung von Bankgeschäften der Rückgriff auf den angelsächsischen Sprachgebrauch an, da die Begriffe Commercial und Investment Banking auch im deutschen Sprachraum zur Abgrenzung bestimmter Geschäftsarten en vogue sind (Büschgen, Hans E. 1997, S. 16 ff.).

1.  Commercial Banking


Das Commercial Banking umfasst mit den Zahlungsverkehrs- sowie den Einlagen-, Kredit- und Geldmarktgeschäften vier Kerngeschäftsfelder (Schierenbeck, Henner/Hölscher, Reinhold 1992, S. 334 ff.; Büschgen, Hans E. 2003, S. 309 ff.; Grill, Hannelore/Percynski, Hans 2004, S. 59 ff.).

a) Zahlungsverkehrsgeschäfte


Der nationale und internationale Zahlungsverkehr dient der Übertragung von Zahlungsmitteln in Form von Geld (Bargeld, Buchgeld, elektronisches Geld) oder sog. Geldersatzmitteln (Scheck, Wechsel). Grundsätzlich kann in diesem Zusammenhang der Trend beobacht werden, dass Banken seit Beginn der 1990er-Jahre die überwiegende Zahl der Dienstleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs nicht mehr selbst erbringen, sondern weite Teile davon, zumindest im Bereich der technischen Abwicklung, an Tochtergesellschaften oder Subunternehmer übertragen. Typisch ist auch die fortschreitende Individualisierung des Zahlungsverkehrs, die dazu führt, dass mittlerweile nahezu jedem Bankkunden leistungsfähige Home-Banking-Lösungen angeboten werden. Flankiert wird diese Entwicklung von einem zunehmenden Grad an Automatisierung auch im Schalterbereich einer Bank. Zu den Reisezahlungsmitteln gehören Bargeld in fremder Währung (Sorten) und Reiseschecks. Kreditinstitute bieten ihren Kunden ausländische Banknoten an und kaufen diese bei Bedarf auch wieder zurück. Reiseschecks sind in Euro und in anderen gängigen Währungen erhältlich. Kreditinstitute fungieren in diesem Geschäft lediglich als ein Vermittler, d.h. sie verkaufen kommissionsweise Reiseschecks fremder Institute.

b) Einlagengeschäfte


Im Bereich des Einlagengeschäfts bieten Banken eine Vielzahl von Produkten an, welche sich grundsätzlich anhand der drei Kriterien Rentabilität, Risiko und Liquidierbarkeit charakterisieren lassen. Da zwischen diesen Dimensionen Zielkonflikte auftreten, sollte sich die Beratung der Banken immer und unmittelbar an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kunden orientieren und anhand dieser die Geld- und Vermögensanlage optimieren.
Einlagen auf Konten stellen für die Banken eine der bedeutendsten Refinanzierungsquellen für das Kreditgeschäft dar. Zu den wichtigsten Produkten zählen Guthaben auf Kontokorrent- oder Girokonten, Termineinlagen und Spareinlagen. Typisches Merkmal der Spareinlage ist u.a. die damit verbundene Ausfertigung einer Sparurkunde. Neben dem Grundmodell bieten Banken eine Reihe von Sondersparformen an. Ergänzend zu den verschiedenen Formen des Kontensparens bieten Banken ihren Kunden Sparbriefe und sog. Sparschuldverschreibungen als Geldanlage an. Das Bauspar- und Versicherungsgeschäft darf nur von Unternehmen betrieben werden, deren Geschäftsbetrieb speziell darauf ausgerichtet ist (Bausparkassen bzw. Versicherungen). Daher haben die meisten Banken bzw. Bankengruppen für das Bauspargeschäft Tochtergesellschaften gegründet bzw. übernehmen aufgrund der Cross-Selling-Möglichkeiten und der häufig bestehenden wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Banken und Versicherungen (z.B. Allianz-Dresdner) verstärkt die Rolle des Vermittlers.

c) Kreditgeschäfte


Banken betreiben Kreditgeschäfte durch die zeitlich befristete Überlassung von Geldkapital gegen Zinsen. Kreditinstitute unterscheiden Kredite nach Kreditnehmern in Privat- oder Firmenkredite. Im Privatkundengeschäft kommen überwiegend standardisierte Kredite (Kontokorrentkredite, Ratenkredite) zum Einsatz. Darüber hinaus sind hier vor allem Baufinanzierungen in Form von Realkrediten und Bauspardarlehen von Bedeutung. Im Firmenkundengeschäft wird eine Vielzahl unterschiedlicher Kreditformen angeboten, die jeweils auf die spezifischen Erfordernisse der Kreditnehmer zugeschnitten werden. Zu den gängigsten Formen zählen Betriebsmittel- und Investitionskredite sowie Akzept- und Avalkredite. Die Kreditgewährung kann aus eigenen oder fremden Mitteln resultieren. Im letzteren Fall handelt es sich um zinsgünstige Darlehen, die vom Bund oder den Bundesländern aus besonderen Kreditprogrammen zur Verfügung gestellt werden. Im Auslandsgeschäft vergeben Banken prinzipiell in gleicher Weise Kredite wie im Inland, wobei sie allerdings den Spezifika solcher Geschäfte durch besondere Formen der Besicherung und Abwicklung Rechnung tragen.

d) Geldmarktgeschäfte


Der Geldmarkt ist ein Markt für kurzfristige Geldaufnahmen und Geldanlagen. Er erleichtert Banken das Management ihrer Liquiditätsposition, indem sie bei Bedarf kurzfristig Zentralbankgelder aufnehmen können bzw. im Falle eines Liquiditätsüberschusses Zentralbankgelder anlegen können. Neben den Zentralbankguthaben werden dort staatliche und private Geldmarktpapiere gehandelt. Staatspapiere sind kurzfristige Schuldverschreibungen erstklassiger Bonität eines EU-Mitgliedsstaates. Zu den privaten Geldmarktpapieren zählen Certificates of Deposit und Commercial Papers.

2. Investment Banking


Investment Banking im engeren Sinn umfasst die Entwicklung, die Emission, die Platzierung, den Kauf und Verkauf sowie die Verwahrung und Verwaltung von handelbaren Wertpapieren. Darüber hinaus beinhaltet es die Begebung und den Handel von Finanzderivaten, den Devisenhandel sowie das Beratungs- und Finanzierungsgeschäft im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen bzw. -aufspaltungen (Schierenbeck, Henner/Hölscher, Reinhold 1992, S. 533 ff.; Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin 2004, S. 15 f.).

a) Emissionsgeschäft


Das Emissionsgeschäft umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Erstausgabe und dem Absatz von Wertpapieren verbunden sind. Im Rahmen ihrer Abwicklungs- und Beratungsfunktion geben Banken Empfehlungen hinsichtlich des Zeitraums der Emissionsdurchführung, der Marktpflege und der technischen Durchführung aller mit der Emission verbundenen Aktivitäten. Daneben sind Banken aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen hervorragend geeignet, die Vermittlerrolle zwischen Emittent und Kapitalanleger herzustellen, um eine Emission am Markt zu platzieren. Schließlich übernehmen sie, je nach Vereinbarung, nicht unterzubringende Emissionsteile ganz oder teilweise selbst.

b) Handels- und Depotgeschäft


Der Effektenhandel umfasst den An- und Verkauf von Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefen und sonstigen Anleihen. Grundsätzlich kann dabei zwischen Kunden- und Eigengeschäften der Bank unterschieden werden. Kundengeschäfte erfolgen entweder auf Kommissionsbasis oder als Festpreisgeschäft. Eigenhandel betreibt die Bank, wenn sie Effektengeschäfte in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchführt. Motive dafür sind die Ausführung von Transaktionen des aktivischen Wertpapiergeschäfts, die Erfüllung von Festpreisgeschäften und die Umsetzung von Handelsstrategien wie dem Trading, Hedging oder Arbitrage. Im Rahmen des Devisenhandels werden Fremdwährungsguthaben per Kasse oder Termin gehandelt. Über Spekulation und Arbitrage hinaus werden Devisentermingeschäfte vornehmlich zur Absicherung von Währungsrisiken abgeschlossen. Seit Beginn der 1990er-Jahre hat auch der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten stark zugenommen. Banken nutzen derivative Finanzinstrumente in erster Linie für Trading- und Arbitragegeschäfte sowie zum Hedging von Vermögenspositionen. Zu den Depotgeschäften zählen alle Tätigkeiten, die mit der Verwahrung und Verwaltung von Effekten und sonstigen Vermögensgegenständen verbunden sind.

c) Mergers und Acquisitions


Das Geschäft mit Fusionen und Übernahmen stellt die letzte Säule des Investment Banking dar. Es umfasst die Vermittlung sowie den Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen. Banken nehmen in diesem Zusammenhang unterschiedliche Funktionen wahr. Neben der Suche nach geeigneten M&A-Kandidaten beteiligen sie sich auch aktiv an den Verhandlungen, beraten ihre Kunden bei der Vertragsunterzeichnung und stellen gegebenenfalls auch die Finanzierung zur Verfügung. Darüber hinaus versuchen Banken, auf eigene Rechnung Kauf- und Verkaufsmöglichkeiten am Markt aufzuspüren und entsprechende Transaktionen zu initiieren (Deal Drafting).

IV. Bankbetriebs- und Bankmanagementlehre


Die moderne Bankbetriebslehre hat ihre Wurzeln in einer traditionellen Institutionenlehre, die sich weitestgehend beschränkt auf eine Systematisierung des Bankwesens, dessen Funktionen innerhalb einer Volkswirtschaft sowie die detaillierte Erfassung und Darstellung der Betriebs- und Geschäftsvorgänge und der damit verbundenen organisationalen Aspekte in Banken (Schmalenbach, Eugen 1961, o.S.; Arnold, Hans 1976, S. 1506 ff.; Grunwald, Jorg-Günther 1979, S. 124 ff; Engels, Wolfram 1988, S. 8 ff.; Schierenbeck, Henner/Hölscher, Reinhold 1992, S. 317 ff.).
Diese Entwicklung steht dabei im Einklang mit den entsprechenden Entwicklungen in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und ist aus historischer Perspektive in Zusammenhang mit einem Wandel der Rahmenbedingungen für die Kreditinstitute zu sehen. Im Zuge der Deregulierung des Bankenmarktes, des Wachstums der Masseneinkommen und der steigenden Nachfrage nach Finanzdienstleistungen, entfernten sich Banken immer stärker von ihrer historischen Sonderrolle und wurden – je länger je mehr – zu normalen Unternehmen im Wettbewerb. Als erste Konsequenz dieser Entwicklung rückten zunächst verstärkt Marketinggesichtspunkte in den Vordergrund und die Bankbetriebslehre adaptierte die allgemeine Marketinglehre unter Berücksichtigung der vielfältigen Besonderheiten von Bankleistungen (Cramer, Jörg 1975, 1987 o. S.; Süchting, Joachim 1987, S. 364 ff.).
In einer späteren Phase kam in Einklang mit den steigenden Herausforderungen, die Banken nicht nur volumens- d.h. im damaligen Kontext vornehmlich wachstumsorientiert, sondern vor allem auch konsequent ertragsorientiert zu steuern, das Bank-Controlling in den Fokus der Bankbetriebslehre (Schierenbeck, Henner 1985, o. S.). In Ergänzung zu einer kundenorientierten Marketingphilosophie steht in dieser Controllingdenkweise, die ihre Philosophie aus den Grundprinzipien des Ertragsorientierten Bankmanagements herleitet, die Rentabilität einer Bank im Mittelpunkt der Geschäftspolitik. Wachstum darf danach nur insoweit angestrebt werden, als eine bestimmte zur Existenzsicherung notwendige Mindestrentabilität nicht unterschritten wird. Die Übernahme von Risiken darf nur in Abhängigkeit von den Ertragschancen und der Risikotragfähigkeit erfolgen (Schierenbeck, Henner 2003a, S. 1 ff.). Damit betont diese Konzeption zwar das Primat der Rentabilität, bindet aber konzeptionell wachstums- und risikopolitische Zielsetzungen, entsprechend abgestuft, stets mit ein.
Insbesondere die explizite Integration von Rentabilitäts- und Risikokriterien gilt dabei heute als Inbegriff moderner Gesamtbanksteuerung, deren Aufbaustruktur Abb. 2 verdeutlicht. Die Ausrichtung der Pfeile zeigt die Entwicklungslinien und Rückkopplungsbeziehungen einer solchen Gesamtkonzeption, indem die Rentabilitäts- und Ergebnissteuerung letztlich auch Impulse von der Risikosteuerung erhalten wird und beide letztlich nicht unbeeinflusst von einer integrierten Gesamtschau von Rentabilitäts- und Risikosteuerung gesehen werden können. (Schierenbeck, Henner 2003b, S. 1 ff.).
Banken
Abb. 2: Die Gesamtkonzeption Ertragsorientierter Banksteuerung
In jüngster Zeit haben daneben vor allem kapitalmarktorientierte Managementkonzeptionen zunehmend Beachtung gefunden. Im Zentrum dieser Konzeptionen steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes bzw. der Markt-Performance für die Aktionäre. Die Merkmale einer solchen wertorientierten Unternehmenssteuerung sind dabei grundsätzlich identisch mit den Grundprinzipien der Ertragsorientierten Banksteuerung (Schierenbeck, Henner/Lister, Michael 2002, S. 1 ff.). Im sog. Shareholder-Value-Management für Banken werden allerdings das eigentliche Investorenmanagement als zusätzliche Instrumentalvariable und das Management der komplexen Wirkungsbeziehungen zwischen Bankrentabilität, ertragsorientiertem Geschäftswachstum und Risikoprofil der Bank einerseits und dem Marktwert des Bank-Eigenkapitals andererseits als zentrale zusätzliche Problemdimension in den Kalkül einbezogen (Schierenbeck, Henner 2003b, S. 1 ff.). Dabei leistet die moderne Kapitalmarkttheorie, sowohl was die Risikomessung als auch die Integration von Rendite- und Risikoaspekten angeht, wesentliche Beiträge für eine umfassende management-orientierte und theoretisch fundierte moderne Bankbetriebslehre.
Literatur:
Arnold, Hans : Risikentransformation, Stuttgart 1976
Büschgen, Hans E. : Bankbetriebslehre, 4. A., Wiesbaden 1993
Büschgen, Hans E. : Internationales Finanzmanagement, 3. A., Frankfurt a.M. 1997
Cramer, Jörg E. : Marketing bei Banken, 3. A., Frankfurt a.M. 1975
Cramer, Jörg E. : Handbuch des Bankmarketing, Wiesbaden 1987
Engels, Wolfram : Organisation der Banken und des Bankenmarktes, Frankfurt a. M. 1988
Grill, Hannelore/Perczynski, Hans : Bankbetriebslehre, 4. A., 2004
Grunwald, Jorg-Günther : Die Möglichkeiten zur Bestimmung zeitlicher Verzögerungen in der Stabilitätspolitik, Berlin 1979
Hartmann-Wendels, Thomas/Pfingsten, Andreas/Weber, Martin : Bankbetriebslehre, 3. A., Berlin 2004
Krumnow, Jürgen/Gramlich, Ludwig : Gabler Bank Lexikon, 12. A., Wiesbaden 1999
Schierenbeck, Henner : Ertragsorientiertes Bankmanagement, Wiesbaden 1985
Schierenbeck, Henner : Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 2: Risiko-Controlling und Bilanzstruktur-Management, 8. A., Wiesbaden 2003a
Schierenbeck, Henner : Ertragsorientiertes Bankmanagement, Band 1: Grundlagen, Marktzinsmethode und Rentabilitätsmanagement, 8. A., Wiesbaden 2003b
Schierenbeck, Henner/Hölscher, Reinhold : Bank Assurance. Institutionelle Grundlagen der Bank- und Versicherungsbetriebslehre, 2. A., Stuttgart 1992
Schierenbeck, Henner/Lister, Michael : Value Controlling, 2. A., München, Wien 2002
Schmalenbach, Eugen : Kapital, Kredit und Zins in betriebswirtschaftlicher Beleuchtung, 4. A., Köln 1961
Süchting, Joachim : Bankmanagement, 2. A., Stuttgart 1987

 

 


 

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