d’Hondtsches Verfahren
siehe unter Höchstzählverfahren in der Bundesrepublik bei der Verhältniswahl überwiegend angewandtes Verfahren zur Verteilung der Abgeordnetenmandate auf die Wahllisten. Hierbei werden die für die jeweilige Liste abgegebenen Stimmen nacheinander durch 1, 2, 3, ..., n dividiert und die Mandate in der Reihenfolge der erhaltenen Quotienten (Höchstzahlen) vergeben. Beispiel: Die Wahllisten X, Y, Z haben 5000, 3000 und 800 Stimmen erhalten. Es stehen 8 Mandate zur Verfügung.
Liste X erhält also: Mandat 1, 3, 4, 6; Liste Y: Mandat 2, 5, 7; Liste Z: Mandat
8.
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