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Datenschutz

Gesamtheit der Vorkehrungen zur Verhütung nicht gewünschter Folgen im Umgang mit Daten bzw. Informationen. Vor allem zur Sicherung individueller, persönlicher u.a. Daten gegen Missbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung, ihrem Abruf, ihrer Veränderung usw. Dem Datenschutz dienen umfassende rechtliche Regelungen: neben landesrechtlichen vor allem das Bundesdatenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung). Für Banken haben die Datenschutzbestimmungen grosse Bedeutung, da diese in hohem Masse mit persönlichen Daten und Informationen i. w. S. umgehen. Banken dürfen personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung ihrer mit den Kunden abgeschlossenen Verträge usw. speichern und verändern, soweit dies zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Belange von Kunden beeinträchtigt würden. Banken dürfen unter den gleichen Voraussetzungen personenbezogene Daten übermitteln, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der übermittelnden Bank oder eines Dritten oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Der Bankkunde kann gegen Entgelt Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Personenbezogene Daten muss die Bank berichtigen, wenn sie unrichtig sind, wenn ihre Richtigkeit von dem betroffenen Bankkunden bestritten wird und sich weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen lassen. Sie sind zu sperren, wenn sie für die betr. Geschäftsverbindung nicht mehr erforderlich sind, und sie können in diesem Fall auch gelöscht werden, wenn dadurch keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. Bei der erstmaligen Speicherung oder Übermittlung personenbezogener Daten muss der Bankkunde benachrichtigt werden. Die Banken weisen ihre Kunden in ihren Vertragstexten oder in anderer geeigneter Form darauf hin, dass sie personenbezogene Daten ihrer Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung speichern und verarbeiten.




alle Vorkehrungen zur Verhinderung unerwünschter Folgen im Umgang mit Daten, insbesondere Sicherung individueller, aber auch anderer Daten vor Mißbrauch bei Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung. Neben landesrechtlichen Regelungen wurde zum Schutz personenbezogener Daten das Bundesdaten-schutzgesetz vom 27.1.1977 erlassen.

 

 


 

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