Einheitsnotierung
siehe unter Einheitskurs während einer Börsensitzung (Börse) einzige Kursfeststellung (Kurs) im amtlichen Handel für Aktien mit geringen Umsätzen. E. erfolgt auf dem Kassamarkt (Devisenmarkt) auf der Basis der größten Umsatzmöglichkeit. Vgl. Ggs. fortlaufende Notierung.
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