fortlaufende Notierung
siehe unter variabler Handel i.Ggs. zur Einheitsnotierung laufende Kursfeststellung (Kurs) im amtlichen Handel mit Aktien , wenn Kauf- oder Verkaufsaufträge von mehr als 50 Stück bzw. ein Mindesbetrag von 3000 EUR oder einem Mehrfachen davon vorliegt. Für Anleihen gelten zur fortlaufende Notierung andere Mindestbeträge.
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