Exportselbstbeschränkungsabkommen (ESA)
Form des Protektionismus, bei der Länder Branchen vor allem mit strukturellen Schwächen durch den Abschluß bilateraler (Regierungs)Verträge vor einem unkontrollierten Zuwachs von Importen schützen wollen. Markantes Beispiel sind die internationalen Baumwoll- bzw. Textilabkommen der Industrieländer seit 1962, um sich gegen Importe der sog. Niedriglohnländer und den sonst durch sie ausgelösten Strukturkrisen zu schützen oder die in den 60er Jahren von den USA geforderten und mit den japanischen und europäischen Stahlproduzenten geschlossenen E. Später haben auch die europäischen Länder im Rahmen der EGKS und EG E . gegenüber Drittländern durchgesetzt, die heute noch für bestimmte Stahlerzeugnisse gelten. Aktuell und von großer Bedeutung sind E. der japanischen Automobilindustrie gegenüber Europa und USA. E. verursachen direkte und indirekte nationale Wohlfahrtsverluste für Länder der geschützten Märkte mit der Gefahr einer Kumulation staatlichen Interventionismus . Das für E. vorgegebene Ziel, Wiedergewinnung internationaler Wettbewerbsfähigkeit der geschützten Industrien, wird i.d.R. nicht erreicht.
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