Interventionismus
1. wirtschaftspolitische Grundhaltung, wonach der Wirtschaftssektor eines Landes der Gestaltung durch staatliche Eingriffe bedarf i. Ggs. zum klassischen Liberalismus einer möglichst staatsfreien Wirtschaft . Diese Begriffsfassung bedarf weiterer Abstufungen, da sie einerseits neo- wie auch ordoliberale Vorstellungen umfaßt, wonach staatliche Einflußnahme auf Herstellung und Bewahrung eines marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmens zu beschränken ist, und andererseits Eingriffe in den marktwirtschaftlichen Koordinationsmechanismus zugelassen werden. Gegenüber dem Liberalismus wie Sozialismus unterscheidet sich der I. durch seinen pragmatischen und leitbildfreien Charakter.
2. historische Epoche, in Deutschland etwa 1870 beginnend mit Zollerhöhungen, mittelstandspolitischen Maßnahmen (z.B. Errichtung von Zwangsinnungen für Handwerker), Verstaatlichung der Eisenbahnen usw. bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. In den USA (New Deal) und anderen Ländern Europas vollzog sich ebenfalls ein Stilwandel im Verhalten des Staates gegenüber der Wirtschaft in Form wachsenden I. bei prinzipieller Aufrechterhaltung des Privateigentums an Produktionsmitteln , besonders in der Großen Depression .
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