freier Makler
ist i.Ggs. zum amtlichen Kursmakler nicht in der amtlichen Kursfeststellung (amtlicher Handel) tätig. Vermittelt Geschäfte zwischen den übrigen Börsenbesuchern insbesondere in amtlich nicht notierten Werten oder ist Händler für eigene Rechnung. Darf auch Leerspekulationen vornehmen.
|