amtlicher Handel
siehe unter amtlicher Börsenverkehr neben Geregelten Markt , Geregelten Freiverkehr und Ungeregelten Freiverkehr Teilmarkt des deutschen Kapitalmarktes für den Handel mit Aktien , für den hohe, im Börsengesetz niedergelegte Anforderungen an die kapitalsuchenden Unternehmen (Betrieb , I.) gelten. Bei Börsenzulassung (Börse) ist ein Prospekt mit genauen Angaben über die Gesellschaft, die 3 Jahre existieren und mindestens Aktien im Nennwert von 2,5 Mio EUR emittieren (Emission) muß, vorzulegen. Bei falschen und unvollständigen Angaben im Prospekt haften die Gesellschaft und die unterzeichnete Bank als Gesamtschuldner. Jährlich müssen eine Bilanz und Zwischenberichte in einem Börsenpflichtblatt, z.B. Frankfurter Allgemeine Zeitung, veröffentlicht werden. a. wird vom amtlichen Kursmakler abgewickelt. a. ist der umfangreichste Teilmarkt. Bietet dem Anleger den Vorteil des jederzeitigen Verkaufs seiner Papiere.
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