Genossenschaftspolitik
in der Bundesrepublik auf der Grundlage der meisten Landesverfassungen sowie des Artikels 20 GG betriebene Förderung der Genossenschaften. Äußert sich im Genossenschaftsgesetz (von 1898, novelliert 1973) und der Berücksichtigung des besonderen Charakters der Genossenschaften bei wirtschaftlich relevanter Gesetzgebung, z.B. GWB , Einkommensteuerrecht (Einkommensteuerfreiheit) sowie speziellen Politiken, z.B. Landwirtschaftspolitik.
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