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Ausprägung der Finanzhoheit in der Kompetenz, gesetzliche Regelungen über Steuern zu erlassen. Für Zölle (Zoll), Finanzmonopole obliegt sie dem Bund, ansonsten besteht über Steuern konkurrierende G.
Weitere Begriffe : Handelsspanne | Führungsmodelle | Telefonverkauf
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