Gewerbeordnung
vom
1. 1. 1978 mit späteren Änderungen. Geht auf die G. von 1869 zurück und ist Grundlage der öffentlich-rechtlichen Überwachung der Gewerbebetriebe. Regelt die Gewerbezulassung, die innerbetrieblichen Beziehungen zwischen Gewerbetreibenden und Arbeitnehmern sowie deren Arbeitsschutz und die zulässigen Maßnahmen der Überwachung.
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