Handlungsvollmacht
Ermächtigt zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder zu einzelnen Geschäften. Kann auch zum betrieb des ganzen Handelsgewerbes erteilt werden (Generalvollmacht). Prokura.
Sonderform der Stellvertretung in einem Betrieb des Handelsgewerbes, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Ihr Umfang kann beliebig bestimmt werden. I.d.R. erstreckt sie sich nur auf Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die ein Betrieb betreffender Art oder die Vornahme derartiger Geschäfte für gewöhnlich mit sich bringen.
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