A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
wirtschaftslexikon wirtschaftslexikon
 
Wirtschaftslexikon Wirtschaftslexikon

 

wirtschaftslexikon online lexikon wirtschaftslexikon
   
 
     
wirtschaftslexikon    
   
    betriebswirtschaft
     
 
x

Handlungsvollmacht

Ermächtigt zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften oder zu einzelnen Geschäften. Kann auch zum betrieb des ganzen Handelsgewerbes erteilt werden (Generalvollmacht). Prokura.




Sonderform der Stellvertretung in einem Betrieb des Handelsgewerbes, die nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Ihr Umfang kann beliebig bestimmt werden. I.d.R. erstreckt sie sich nur auf Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die ein Betrieb betreffender Art oder die Vornahme derartiger Geschäfte für gewöhnlich mit sich bringen.

 

 


 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Handlungsrechte
 
Handwerksbetriebe