Insider
Personen, die wegen ihrer Stellung in einem Unternehmen einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil und damit zum Nachteil anderer (insbesondere im Wertpapierhandel) ist unerwünscht und wird durch die auf Empfehlung der Börsensachverständigenkommission von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft und der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Wertpapierbörsen erarbeiten „ Insider-Regeln" untersagt. Eigenhandel.
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