Insolvenz
Zustand finanzieller Existenzbedrohung eines Schuldners, der eingetreten ist, wenn Zahlungsunfähigkeit oder (bei Kapitalgesellschaften) Überschuldung vorliegt. Vor Eintritt der Insolvenz wird vielfach eine außergerichtliche Sanierung des Unternehmens versucht. Die Insolvenz führt zu bestimmten rechtlichen Konsequenzen, nämlich zur Eröffnung eines Vergleichs- oder eines Konkurs-Verfahrens, die auf eine Fortführung oder Zerschlagung des Unternehmens abzielen.
Zahlungseinstellung von privaten Wirtschaftssubjekten wg. Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. I. führt zur Einleitung eines Vergleichsverfahrens (Vergleich), wenn die Erfüllung einer Mindestquote für die Gläubiger von wenigstens 35% innerhalb eines Jahres und die Erhaltung des Unternehmens (Betrieb) zu erwarten ist. Kommt ein Vergleich nicht zustande, wird Konkurs eröffnet. 1994 haben die I. in Deutschland mit etwa 25.000 Fällen ihren Höhepunkt erreicht. Bundestag hat Reform des I.-rechts beschlossen.
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